Medieninformationen 2013
[075/2013 - 06.06.2013]
Hochwasser 2013: Landesdirektion Sachsen startet Erstschadenserfassung
Die Landesdirektion Sachsen hat die Landkreise, Kreisfreien Städte sowie die betroffenen staatlichen Behörden im Freistaat über das Verfahren und den Ablauf der systematischen Erstschadenserfassung informiert. Ziel ist, möglichst schnell einen belastbaren Überblick über die Schäden von Privaten, Unternehmen, Kommunen und Freistaat zu bekommen.
Die Hauptverantwortung der Schadensmeldungen liegt bei den Gemeinden. Ohne deren Wissen und Ortskenntnis kann ein zuverlässiges Schadensbild nicht erreicht werden. Die Kommunen sollen in der Erstschadenserfassung nicht nur die Schäden an ihrer eigenen Infrastruktur, sondern auch die Schäden der Privaten und der ortsansässigen Wirtschaftsunternehmen erfassen.
Die Informationen über die Schäden von kreisangehörigen Gemeinden bündelt der jeweils zuständige Landkreis. Die Kreisfreien Städte und die Landkreise sowie die staatliche Liegenschaftsverwaltung melden direkt, von Schäden betroffene Staatsbetriebe und staatliche Behörden über ihr jeweiliges Ministerium an die Landesdirektion.
Für die Schadenserfassung stehen elektronische Erfassungshilfen zur Verfügung. Mit den ausgedruckten Meldebögen kann die Aufnahme der Schäden vor Ort allerdings zunächst auch händisch erfolgen. Die Landesdirektion berät die Kommunen und Behörden erforderlichenfalls bei der Schadenserfassung.
Der Meldetermin für die Erstschadenserfassung ist der 12. Juni 2013. Die Körperschaften, bei denen der Katastrophenalarm noch länger andauert, haben Aufschub bis eine Woche nach Aufhebung des Alarmzustands.
Die Hauptverantwortung der Schadensmeldungen liegt bei den Gemeinden. Ohne deren Wissen und Ortskenntnis kann ein zuverlässiges Schadensbild nicht erreicht werden. Die Kommunen sollen in der Erstschadenserfassung nicht nur die Schäden an ihrer eigenen Infrastruktur, sondern auch die Schäden der Privaten und der ortsansässigen Wirtschaftsunternehmen erfassen.
Die Informationen über die Schäden von kreisangehörigen Gemeinden bündelt der jeweils zuständige Landkreis. Die Kreisfreien Städte und die Landkreise sowie die staatliche Liegenschaftsverwaltung melden direkt, von Schäden betroffene Staatsbetriebe und staatliche Behörden über ihr jeweiliges Ministerium an die Landesdirektion.
Für die Schadenserfassung stehen elektronische Erfassungshilfen zur Verfügung. Mit den ausgedruckten Meldebögen kann die Aufnahme der Schäden vor Ort allerdings zunächst auch händisch erfolgen. Die Landesdirektion berät die Kommunen und Behörden erforderlichenfalls bei der Schadenserfassung.
Der Meldetermin für die Erstschadenserfassung ist der 12. Juni 2013. Die Körperschaften, bei denen der Katastrophenalarm noch länger andauert, haben Aufschub bis eine Woche nach Aufhebung des Alarmzustands.