Medieninformationen 2013
[068/2013 - 21.05.2013]
Freistaat unterstützt Arbeit der Suchtberatungs- und Behandlungsstellen
Landesdirektion Sachsen bewilligt der Stadt Leipzig und den Landkreisen Leipzig und Nordsachsen über eine Million Euro
Die Landesdirektion Sachsen bewilligte auf der Grundlage der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe im Freistaat Sachsen im Jahr 2013 der Stadt Leipzig, dem Landkreis Nordsachsen sowie dem Landkreis Leipzig jetzt Fördermittel in Höhe von insgesamt rund 1.034.000 Euro.
Zusammen mit den jeweiligen Eigenanteilen der Kommune und dem der jeweiligen Träger der Suchtberatungs- und Behandlungsstellen (SBBs) stehen somit der Stadt Leipzig bei 650.000 Euro Fördermitteln insgesamt rund 2,65 Mio. Euro, dem Landkreis Leipzig bei 196.000 Euro Fördermitteln insgesamt rund 570.000 Euro und dem Landkreis Nordsachsen bei 188.000 Euro Fördermitteln insgesamt rund 536.000 Euro für diese wichtige Aufgabe zur Verfügung.
Gegenstand der Förderung ist die Unterstützung der Arbeit der SBBs und des Angebotes niederschwelliger Kontaktangebote für Suchtkranke. Die Fördermittel sind als Zuschuss zu den Personal- und Sachkosten der SBBs bestimmt.
In der Stadt Leipzig bestehen sieben SBBs mit zehn über die Stadt verteilten Standorten. Diese stehen in Trägerschaft des Zentrums für Drogenhilfe des Klinikums St. Georg (5 SBBs, 1 Drogenberatungsstelle, 2 Außensprechstunden), des Diakonischen Werkes (1 SBB) und des SZL Suchtzentrums Leipzig (1 SBB).
Die acht über den Landkreis verteilten Standorte der drei SBBs im Landkreis Leipzig stehen in Trägerschaft des Landkreises Leipzig (2 SBBs, 2 Außensprechstunden), des DRK Leipziger Land (1 SBB, 2 Außensprechstunden) und des Trägerwerks Soziale Dienste (1 Außenstelle).
Im Landkreis Nordsachsen existieren sechs Standorte von zwei SBBs. Diese stehen in Trägerschaft des Behindertenzentrums Delitzsch (1 SBB, 2 Außenstellen, 1 Außen-sprechstunde) und des Diakonischen Werkes Oschatz/Torgau (1 SBB, 1 Außenstelle).
Die Zielgruppe der SBBs sind Menschen, die von legalen oder illegalen Drogen abhängig oder gefährdet sind, sowie deren Angehörige. Die SBBs stehen grundsätzlich allen Personen offen. Die Beratung kann auch anonym erfolgen; die Leistungen sind in der Regel kostenfrei.
Die Beratung und Vermittlung wird in jeder SBB und Drogenberatungsstelle an mindestens vier Tagen in der Woche, in der Stadt Leipzig teilweise auch am Wochenende, durch Fachpersonal gewährleistet. Daneben werden Selbsthilfegruppen, Hilfen zur Tagesstrukturierung, sog. Überlebenshilfen (Mahlzeiten, Duschen, Spritzentausch, Not-schlafstelle) sowie Präventionsveranstaltungen angeboten. Besonders hervorzuheben ist das Beratungsangebot der SBB Blaues Kreuz in Leipzig, in der auch die Suchtberatung gehörloser Menschen in Gebärdensprache gewährleistet wird. Darüber hinaus sind die Sozialarbeiter auch außerhalb der Beratungsstellen im Rahmen der aufsuchenden Sozialarbeit tätig, um auch Personen zu kontaktieren, die von den herkömmlichen Hilfsangeboten nicht ausreichend oder gar nicht erreicht werden.