Medieninformationen 2013
[061/2013 - 08.05.2013]
Landesdirektion Sachsen genehmigt Haushalt des Landkreises Bautzen für 2013
Mit Bescheid vom 6. Mai 2013 hat die Landesdirektion Sachsen (LDS) den Haushalt 2013 des Landkreises Bautzen zur Bewirtschaftung freigegeben. Die vom Landkreis geplante Aufnahme von Krediten und Verpflichtungsermächtigungen wurde genehmigt.
Der vom Kreistag am 18. März 2013 verabschiedete Etat ist der erste doppische Haushalt des Landkreises. Er hat ein Volumen von rund 456,9 Mio. Euro und sieht dabei für das laufende Jahr Kreditaufnahmen in Höhe von 4,5 Mio. Euro vor. Die vom Kreistag beschlossene Höhe der Kreisumlage, mit der sich die Kommunen an der Finanzierung des Kreishaushalts beteiligen, beträgt 31,6 Prozent. Wegen geänderter gesetzlicher Regelungen bedurfte die Kreisumlage erstmals keiner gesonderten Genehmigung der Rechtsaufsicht.
Die Pro-Kopf-Verschuldung des Landkreises Bautzen betrug zum Jahresende 2012 rund 132 Euro je Kreiseinwohner. Sie wird sich bis zum 31. Dezember 2016 zwar auf rund 174 Euro je Einwohner erhöhen, jedoch auch zukünftig die als kritisch geltende Verschuldungsgrenze von 250 Euro je Einwohner nicht überschreiten.
Die Landesdirektion Sachsen konnte die beantragten Kreditaufnahmen in voller Höhe genehmigen, da die erforderliche Leistungsfähigkeit des Landkreises noch gegeben ist. Die Kredite werden überwiegend zur Finanzierung bereits begonnener und neuer Investitionen im Rahmen der infrastrukturellen Grundversorgung eingesetzt. Im Wesentlichen handelt es sich um Projekte des Schulhaus- und des Kreisstraßenbaus.
Als kritisch bewertet die Landesdirektion Sachsen, dass der Haushalt 2013 nahezu keine Reserven beinhaltet. Reserven sind aber erforderlich, um möglichen Haushaltsrisiken und damit der Gefährdung der Haushaltsziele wirksam entgegensteuern zu können. Die Finanzierungssicherheit könnte beispielsweise durch wachsende Ausgaben in den Bereichen Hilfe für Asylbewerber aber auch bei den Sachaufwendungen gefährdet sein.
Gleichfalls kritisch wird die mittelfristige Entwicklung der finanziellen Situation bewertet. Ab dem Haushaltsjahr 2015 kann der Landkreis seinen Etat nur durch die Auflösung der in den Haushaltsjahren 2013 und 2014 vereinnahmten Vorsorgerücklagen ausgleichen. Im Haushaltsjahr 2017 wird aus heutiger Sicht der Haushaltsausgleich nicht erreicht. In den Haushaltsjahren 2014 und 2016 kann der Landkreis zudem keine Nettoinvestitionsmittel erwirtschaften.
Um dies zu verhindern, hat die Landesdirektion Sachsen dem Landkreis Bautzen aufgegeben, die im Vergleich zur Finanzplanung prognostizierten Mehreinnahmen im Haushaltsjahr 2014 vorrangig zur Finanzierung der beantragten Verpflichtungsermächtigungen und somit zur Reduzierung der Kreditaufnahmen einzusetzen. Des Weiteren hat der Landkreis Bautzen mit der Haushaltssatzung 2014 den Haushaltsplan und die mittelfristige Finanzplanung so zu überarbeiten, dass der Haushaltsausgleich und die Liquidität für 2014 und die Folgejahre gesichert werden.
Der vom Kreistag am 18. März 2013 verabschiedete Etat ist der erste doppische Haushalt des Landkreises. Er hat ein Volumen von rund 456,9 Mio. Euro und sieht dabei für das laufende Jahr Kreditaufnahmen in Höhe von 4,5 Mio. Euro vor. Die vom Kreistag beschlossene Höhe der Kreisumlage, mit der sich die Kommunen an der Finanzierung des Kreishaushalts beteiligen, beträgt 31,6 Prozent. Wegen geänderter gesetzlicher Regelungen bedurfte die Kreisumlage erstmals keiner gesonderten Genehmigung der Rechtsaufsicht.
Die Pro-Kopf-Verschuldung des Landkreises Bautzen betrug zum Jahresende 2012 rund 132 Euro je Kreiseinwohner. Sie wird sich bis zum 31. Dezember 2016 zwar auf rund 174 Euro je Einwohner erhöhen, jedoch auch zukünftig die als kritisch geltende Verschuldungsgrenze von 250 Euro je Einwohner nicht überschreiten.
Die Landesdirektion Sachsen konnte die beantragten Kreditaufnahmen in voller Höhe genehmigen, da die erforderliche Leistungsfähigkeit des Landkreises noch gegeben ist. Die Kredite werden überwiegend zur Finanzierung bereits begonnener und neuer Investitionen im Rahmen der infrastrukturellen Grundversorgung eingesetzt. Im Wesentlichen handelt es sich um Projekte des Schulhaus- und des Kreisstraßenbaus.
Als kritisch bewertet die Landesdirektion Sachsen, dass der Haushalt 2013 nahezu keine Reserven beinhaltet. Reserven sind aber erforderlich, um möglichen Haushaltsrisiken und damit der Gefährdung der Haushaltsziele wirksam entgegensteuern zu können. Die Finanzierungssicherheit könnte beispielsweise durch wachsende Ausgaben in den Bereichen Hilfe für Asylbewerber aber auch bei den Sachaufwendungen gefährdet sein.
Gleichfalls kritisch wird die mittelfristige Entwicklung der finanziellen Situation bewertet. Ab dem Haushaltsjahr 2015 kann der Landkreis seinen Etat nur durch die Auflösung der in den Haushaltsjahren 2013 und 2014 vereinnahmten Vorsorgerücklagen ausgleichen. Im Haushaltsjahr 2017 wird aus heutiger Sicht der Haushaltsausgleich nicht erreicht. In den Haushaltsjahren 2014 und 2016 kann der Landkreis zudem keine Nettoinvestitionsmittel erwirtschaften.
Um dies zu verhindern, hat die Landesdirektion Sachsen dem Landkreis Bautzen aufgegeben, die im Vergleich zur Finanzplanung prognostizierten Mehreinnahmen im Haushaltsjahr 2014 vorrangig zur Finanzierung der beantragten Verpflichtungsermächtigungen und somit zur Reduzierung der Kreditaufnahmen einzusetzen. Des Weiteren hat der Landkreis Bautzen mit der Haushaltssatzung 2014 den Haushaltsplan und die mittelfristige Finanzplanung so zu überarbeiten, dass der Haushaltsausgleich und die Liquidität für 2014 und die Folgejahre gesichert werden.