Medieninformationen 2013
[060/2013 - 07.05.2013]
Modernisierung der Dresdner Ostmagistrale geht in die Schlussrunde
Landesdirektion schließt Planfeststellung für Abschnitte der Schandauer und der Wehlener Straße ab
Die Landesdirektion Sachsen hat das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Schandauer Straße/Wehlener Straße zwischen Lauensteiner Straße und Schlömilchstraße abgeschlossen. Damit besteht Baurecht für einen ca. 1320 Meter langen Straßenabschnitt. Im Zuge des Ausbaus werden die Einmündungen in die Schandauer Straße/Wehlener Straße angeglichen und auch ein etwa 150 Meter langer, in die Ausbautrasse einmündender Abschnitt in der Ludwig-Hartmann-Straße mit saniert.
Der Ausbau der Schandauer Straße/Wehlener Straße ist erforderlich, da die Straße in ihrem jetzigen Zustand den Bedürfnissen der Verkehrsteilnehmer nicht mehr gerecht wird. Der Straßenzug weist im genannten Abschnitt eine schlechte Fahrbahnoberfläche aus. Radverkehrsanlagen fehlen vollständig. Die Straßenbahnanlagen sind erneuerungsbedürftig. Mit dem Ausbau des nun planfestgestellten Trassenabschnittes wird die Modernisierung der Dresdner Ostmagistrale zwischen Anton-Graff- und Schlömilchstraße ihren Abschluss finden.
Der Ausbau des planfestgestellten Straßenabschnittes erfolgt im Bestand. Das Vorhaben umfasst die dem Stand der Technik entsprechende Erneuerung der Verkehrsanlagen einschließlich der beidseitigen Neueinrichtung von Radverkehrsanlagen und der Erweiterung des Achsabstandes der Straßenbahngleise auf drei Meter.
Die auf der Ausbaustrecke liegenden Haltestellen „Altenberger Straße“, „Ludwig-Hartmann-Straße“, „Johannisfriedhof“ und „Tolkewitz-Urnenhain“ sowie die Haltestelle „Ludwig-Hartmann-Straße“ in der Ludwig-Hartmann-Straße selbst werden behindertengerecht ausgebaut.
Bei der Aufteilung des Straßenraums ist zwischen dem Bereich westlich und östlich des Knotenpunktes Schandauer Straße/Altenberger Straße zu unterscheiden.
Im westlichen Teil des Ausbauabschnittes wird - wie schon in den vorherigen Abschnitten - der ÖPNV und der Autoverkehr getrennt geführt. Neben der in der Mittellage befindlichen Gleistrasse gibt es jeweils eine 3,25 Meter breite separate Kraftfahrzeug-Fahrspur pro Richtung. Daran schließen sich beidseitig Radfahrstreifen mit einer Breite von 1,85 Meter und die Gehwege an.
Für den östlichen Ausbauabschnitt können auf Grund der beengten Verhältnisse separate Fahrspuren für den ÖPNV und den Kraftfahrzeugverkehr nicht durchgängig eingerichtet werden. Vom Knotenpunkt Schandauer Straße/Altenberger Straße bis zum Knotenpunkt Schandauer Straße/Wehlener Straße/Ludwig-Hartmann-Straße wird landwärts neben der Straßenbahntrasse eine eigene Kraftfahrzeug-Fahrspur errichtet. Die Haltestelle „Altenberger Straße“ am Südrand der Schandauer Straße wird dabei als Haltestelle mit angehobener Fahrbahn errichtet. In stadtwärtiger Richtung erfolgt eine Mischnutzung von Straßenbahn und Autoverkehr auf gleicher Trasse.
Ab dem Knotenpunkt Schandauer Straße/Wehlener Straße/Ludwig-Hartmann-Straße erfolgt in beiden Richtungen eine Mischnutzung von ÖPNV und Autoverkehr auf gleicher Trasse. Die Ausgestaltung der auf diesem Streckenabschnitt liegenden Haltestellen erfolgt als Kaphaltestellen am Fahrbahnrand.
Aus und zu den Nebenstraßen im Ausbauabschnitt kann wie bisher ein- und ausgefahren werden. Ausgenommen ist das Linksabbiegen von der Schandauer Straße in die Bärensteiner Straße. Aufgrund der beengten Verhältnisse vor dem Programmkino Ost wird darüber hinaus auch das Linkabbiegen von der Schandauer Straße in den südlichen Ast der Altenberger Straße künftig nicht mehr möglich sein.
Zur Kompensation der durch den Ausbau der Schandauer Straße/Wehlener Straße bedingten Eingriffe in Natur und Landschaft sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgesehen. Dazu gehören die Neupflanzung von 77 Bäumen - überwiegend entlang der neugestalteten Straße - sowie eine Entsiegelungsmaßnahme in der Gemarkung Mockritz.
Der festgestellte Plan zum Ausbau der Schandauer Straße/Wehlener Straße wird für zwei Wochen für Jedermann zur Einsicht öffentlich ausgelegt. Der genaue Auslegungszeitraum und -ort werden vorher ortsüblich bekannt gemacht.
Der Ausbau der Schandauer Straße/Wehlener Straße ist erforderlich, da die Straße in ihrem jetzigen Zustand den Bedürfnissen der Verkehrsteilnehmer nicht mehr gerecht wird. Der Straßenzug weist im genannten Abschnitt eine schlechte Fahrbahnoberfläche aus. Radverkehrsanlagen fehlen vollständig. Die Straßenbahnanlagen sind erneuerungsbedürftig. Mit dem Ausbau des nun planfestgestellten Trassenabschnittes wird die Modernisierung der Dresdner Ostmagistrale zwischen Anton-Graff- und Schlömilchstraße ihren Abschluss finden.
Der Ausbau des planfestgestellten Straßenabschnittes erfolgt im Bestand. Das Vorhaben umfasst die dem Stand der Technik entsprechende Erneuerung der Verkehrsanlagen einschließlich der beidseitigen Neueinrichtung von Radverkehrsanlagen und der Erweiterung des Achsabstandes der Straßenbahngleise auf drei Meter.
Die auf der Ausbaustrecke liegenden Haltestellen „Altenberger Straße“, „Ludwig-Hartmann-Straße“, „Johannisfriedhof“ und „Tolkewitz-Urnenhain“ sowie die Haltestelle „Ludwig-Hartmann-Straße“ in der Ludwig-Hartmann-Straße selbst werden behindertengerecht ausgebaut.
Bei der Aufteilung des Straßenraums ist zwischen dem Bereich westlich und östlich des Knotenpunktes Schandauer Straße/Altenberger Straße zu unterscheiden.
Im westlichen Teil des Ausbauabschnittes wird - wie schon in den vorherigen Abschnitten - der ÖPNV und der Autoverkehr getrennt geführt. Neben der in der Mittellage befindlichen Gleistrasse gibt es jeweils eine 3,25 Meter breite separate Kraftfahrzeug-Fahrspur pro Richtung. Daran schließen sich beidseitig Radfahrstreifen mit einer Breite von 1,85 Meter und die Gehwege an.
Für den östlichen Ausbauabschnitt können auf Grund der beengten Verhältnisse separate Fahrspuren für den ÖPNV und den Kraftfahrzeugverkehr nicht durchgängig eingerichtet werden. Vom Knotenpunkt Schandauer Straße/Altenberger Straße bis zum Knotenpunkt Schandauer Straße/Wehlener Straße/Ludwig-Hartmann-Straße wird landwärts neben der Straßenbahntrasse eine eigene Kraftfahrzeug-Fahrspur errichtet. Die Haltestelle „Altenberger Straße“ am Südrand der Schandauer Straße wird dabei als Haltestelle mit angehobener Fahrbahn errichtet. In stadtwärtiger Richtung erfolgt eine Mischnutzung von Straßenbahn und Autoverkehr auf gleicher Trasse.
Ab dem Knotenpunkt Schandauer Straße/Wehlener Straße/Ludwig-Hartmann-Straße erfolgt in beiden Richtungen eine Mischnutzung von ÖPNV und Autoverkehr auf gleicher Trasse. Die Ausgestaltung der auf diesem Streckenabschnitt liegenden Haltestellen erfolgt als Kaphaltestellen am Fahrbahnrand.
Aus und zu den Nebenstraßen im Ausbauabschnitt kann wie bisher ein- und ausgefahren werden. Ausgenommen ist das Linksabbiegen von der Schandauer Straße in die Bärensteiner Straße. Aufgrund der beengten Verhältnisse vor dem Programmkino Ost wird darüber hinaus auch das Linkabbiegen von der Schandauer Straße in den südlichen Ast der Altenberger Straße künftig nicht mehr möglich sein.
Zur Kompensation der durch den Ausbau der Schandauer Straße/Wehlener Straße bedingten Eingriffe in Natur und Landschaft sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgesehen. Dazu gehören die Neupflanzung von 77 Bäumen - überwiegend entlang der neugestalteten Straße - sowie eine Entsiegelungsmaßnahme in der Gemarkung Mockritz.
Der festgestellte Plan zum Ausbau der Schandauer Straße/Wehlener Straße wird für zwei Wochen für Jedermann zur Einsicht öffentlich ausgelegt. Der genaue Auslegungszeitraum und -ort werden vorher ortsüblich bekannt gemacht.