Medieninformationen 2013
[052/2013 - 15.04.2013]
Abbruch der ehemaligen Gardinenfabrik in der Gemeinde Grünbach/Vogtlandkreis kann erfolgen
Landesdirektion Sachsen bewilligt Zuwendung in Höhe von 336.820 EUR
Mit Bescheid vom 4. April 2013 hat die Landesdirektion Sachsen der Gemeinde Grünbach im Vogtlandkreis für den Abbruch der ehemaligen Gardinenfabrik in der Falkensteiner Straße 43 eine Zuwendung in Höhe von 336.820,50 EUR bewilligt. Damit werden 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von 374.245 EUR gefördert.
Die Finanzhilfe wird durch den Freistaat Sachsen im Rahmen des Förderprogramms gemäß der Verwaltungsvorschrift (VwV) Brachflächenrevitalisierung vom 10. Februar 2009 bereitgestellt. Die Zuwendung steht der Gemeinde im Jahr 2013 zur Verfügung. Der kommunale Eigenanteil in Höhe von 10 % wird durch die Gemeinde Grünbach erbracht.
Bei dem Objekt handelt es sich um die ab 1900 erbaute ehemalige mechanische und Handweberei der Firma Friedrich Ebersbach. Bereits in den Folgejahren wurde die Weberei um mehrere Produktions- und Lagergebäude erweitert. Während der Zeit der DDR wurde der Betrieb unter der Bezeichnung VEB Gardinen- und Dekostoffe Grünbach geführt. Anfang der 1990er Jahre wurde der Betrieb an die Firma Paul E. Jacob GmbH und Co. KG rückübertragen. Produziert wurde an diesem Standort nicht mehr.
Eine neue Nutzung konnte für die Gebäude nicht gefunden werden. Damit steht der Komplex seit über 20 Jahren leer und ist dem zunehmenden baulichen Verfall preisgegeben. Nach der Insolvenz des letzten Eigentümers ist das Grundstück seit 2004 herrenlos und wird derzeit vom Sächsischen Staatsbetrieb für Immobilienmanagement verwaltet.
Im Zuge der Bewilligung der Fördermittel plant die Gemeinde Grünbach das ca. 6.000 m² große Grundstück zu erwerben und den Abbruch sowie die Entsorgung der Bausubstanz durchzuführen. Anschließend ist eine dauerhafte Begrünung des Grundstücks geplant.
Diese Brachflächenrevitalisierungsmaßnahme dient der Verbesserung des städtebaulichen Erscheinungsbildes des Höhenluftkurortes Grünbach. Zudem können mit dem Abbruch der maroden Bausubstanz allgemeine Gefahren für Ordnung und Sicherheit beseitigt werden.
Die Finanzhilfe wird durch den Freistaat Sachsen im Rahmen des Förderprogramms gemäß der Verwaltungsvorschrift (VwV) Brachflächenrevitalisierung vom 10. Februar 2009 bereitgestellt. Die Zuwendung steht der Gemeinde im Jahr 2013 zur Verfügung. Der kommunale Eigenanteil in Höhe von 10 % wird durch die Gemeinde Grünbach erbracht.
Bei dem Objekt handelt es sich um die ab 1900 erbaute ehemalige mechanische und Handweberei der Firma Friedrich Ebersbach. Bereits in den Folgejahren wurde die Weberei um mehrere Produktions- und Lagergebäude erweitert. Während der Zeit der DDR wurde der Betrieb unter der Bezeichnung VEB Gardinen- und Dekostoffe Grünbach geführt. Anfang der 1990er Jahre wurde der Betrieb an die Firma Paul E. Jacob GmbH und Co. KG rückübertragen. Produziert wurde an diesem Standort nicht mehr.
Eine neue Nutzung konnte für die Gebäude nicht gefunden werden. Damit steht der Komplex seit über 20 Jahren leer und ist dem zunehmenden baulichen Verfall preisgegeben. Nach der Insolvenz des letzten Eigentümers ist das Grundstück seit 2004 herrenlos und wird derzeit vom Sächsischen Staatsbetrieb für Immobilienmanagement verwaltet.
Im Zuge der Bewilligung der Fördermittel plant die Gemeinde Grünbach das ca. 6.000 m² große Grundstück zu erwerben und den Abbruch sowie die Entsorgung der Bausubstanz durchzuführen. Anschließend ist eine dauerhafte Begrünung des Grundstücks geplant.
Diese Brachflächenrevitalisierungsmaßnahme dient der Verbesserung des städtebaulichen Erscheinungsbildes des Höhenluftkurortes Grünbach. Zudem können mit dem Abbruch der maroden Bausubstanz allgemeine Gefahren für Ordnung und Sicherheit beseitigt werden.