Medieninformationen 2013
[037/2013 - 22.03.2013]
Parkfläche an der Bastei kann künftig besser genutzt werden
Das Parkplatzregime am Basteiparkplatz im Nationalpark Sächsische Schweiz kann besucherfreundlicher gestaltet werden. Auf Antrag der Gemeinde Lohmen hat die Landesdirektion Sachsen eine bisher geltende Einschränkung bei der Nutzung der Parkfläche in unmittelbarer Nähe des berühmten Aussichtspunktes beseitigt. Dafür wurde die vom damaligen Regierungspräsidium Dresden 1998 erteilte naturschutzrechtliche Genehmigung für den Bau des Basteiparkplatzes geändert.
Bisher mussten auf dem Basteiparkplatz 30 Stellplätze ständig und ausschließlich für Busse freigehalten werden - unabhängig vom jeweils tatsächlich bestehenden Bedarf. Personenkraftwagen (Pkw) durften noch freie Busparkplätze auch dann nicht benutzen, wenn bereits alle Pkw-Parkflächen belegt waren.
Diese Einschränkung hat die Landesdirektion aufgehoben. Die Busparkflächen können bei Bedarf nun auch durch Pkw genutzt werden. Die neue Regelung ermöglicht der Gemeinde Lohmen ein am jeweils tatsächlichen Bedarf ausgerichtetes flexibles Belegungsmanagement des Basteiparkplatzes.
Unverändert gilt jedoch die Festlegung, wonach ungesteuerter Parkplatzsuchverkehr zur Bastei durch eine automatische Zu- und Abflusssteuerung zu unterbinden ist. Damit soll das erforderliche Maß an ökologischer Verträglichkeit des Parkplatzregimes in einer Zone der intensiven Erholungsnutzung des Nationalparks gewährleistet werden.
Bisher mussten auf dem Basteiparkplatz 30 Stellplätze ständig und ausschließlich für Busse freigehalten werden - unabhängig vom jeweils tatsächlich bestehenden Bedarf. Personenkraftwagen (Pkw) durften noch freie Busparkplätze auch dann nicht benutzen, wenn bereits alle Pkw-Parkflächen belegt waren.
Diese Einschränkung hat die Landesdirektion aufgehoben. Die Busparkflächen können bei Bedarf nun auch durch Pkw genutzt werden. Die neue Regelung ermöglicht der Gemeinde Lohmen ein am jeweils tatsächlichen Bedarf ausgerichtetes flexibles Belegungsmanagement des Basteiparkplatzes.
Unverändert gilt jedoch die Festlegung, wonach ungesteuerter Parkplatzsuchverkehr zur Bastei durch eine automatische Zu- und Abflusssteuerung zu unterbinden ist. Damit soll das erforderliche Maß an ökologischer Verträglichkeit des Parkplatzregimes in einer Zone der intensiven Erholungsnutzung des Nationalparks gewährleistet werden.