Medieninformationen 2013
[031/2013 - 13.03.2013]
Dresdner Doppelhaushalt kann vollzogen werden
Landesdirektion Sachsen verpflichtet die Landeshauptstadt zum Verzicht auf Kassenkredite für Investitionen
Die Landesdirektion Sachsen (LDS) gibt den Doppelhaushalt 2013/14 der Landeshauptstadt Dresden nach Prüfung zum Vollzug frei. Der Haushalt kommt ohne Kreditaufnahme aus und enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Im Ergebnis ihrer Prüfung stellt die LDS allerdings fest, dass mit dem vorliegenden Haushaltsplan die finanzielle Leistungsfähigkeit der Landeshauptstadt eingeschränkt wird. 2013 und 2014 sowie in den Folgejahren will Dresden investive Auszahlungen vornehmen, für die im Gegenzug Einzahlungen in ausreichender Höhe nicht erwartet werden können. Dies führt zu einem Schwund der Liquidität. In den Jahren 2015 und 2016 würden die Liquiditätsreserven aufgebraucht und die Stadt zur Sicherung ihrer Zahlungsfähigkeit auf Kassenkredite angewiesen sein.
Verschärft wird die Einschränkung der finanziellen Leistungsfähigkeit in den Folgejahren, weil die Stadt mit einer Erhöhung des Landeszuschusses für Kita-Plätze ab dem Jahr 2015 rechnet, für den es gegenwärtig keine Grundlage gibt. Sie verstößt damit gegen Veranschlagungs- und Planungsgrundsätze. Ein weiteres Haushaltsrisiko stellen die bereits für das laufende Jahr eingerechneten Erträge aus einer Kurtaxe dar, für die momentan die Voraussetzungen noch nicht gegeben sind. Auf der Ausgabenseite rechnet die Stadt mit Einsparungen sowohl bei den Sachaufwendungen als auch bei den Personalkosten, ohne dass die Umsetzung der Einsparungen plausibel dargelegt sind.
Auf Grund dieser Sachverhalte hat die LDS ihre Haushaltsfreigabe mit einer Auflage verknüpft. Darin wird die Landeshauptstadt verpflichtet, ihre mittelfristige Finanzplanung so fortzuschreiben, dass am Ende der einzelnen Haushaltsjahre ausreichend eigene liquide Mittel verfügbar sind und eine Inanspruchnahme von Kassenkrediten zur Finanzierung von Investitionen unterbleibt. Bei der Fortschreibung der Finanzplanung muss die Stadt auch fehlerhafte Veranschlagungen korrigieren. Nachträgliche Auflagen behält sich die LDS vor.
Im Ergebnis ihrer Prüfung stellt die LDS allerdings fest, dass mit dem vorliegenden Haushaltsplan die finanzielle Leistungsfähigkeit der Landeshauptstadt eingeschränkt wird. 2013 und 2014 sowie in den Folgejahren will Dresden investive Auszahlungen vornehmen, für die im Gegenzug Einzahlungen in ausreichender Höhe nicht erwartet werden können. Dies führt zu einem Schwund der Liquidität. In den Jahren 2015 und 2016 würden die Liquiditätsreserven aufgebraucht und die Stadt zur Sicherung ihrer Zahlungsfähigkeit auf Kassenkredite angewiesen sein.
Verschärft wird die Einschränkung der finanziellen Leistungsfähigkeit in den Folgejahren, weil die Stadt mit einer Erhöhung des Landeszuschusses für Kita-Plätze ab dem Jahr 2015 rechnet, für den es gegenwärtig keine Grundlage gibt. Sie verstößt damit gegen Veranschlagungs- und Planungsgrundsätze. Ein weiteres Haushaltsrisiko stellen die bereits für das laufende Jahr eingerechneten Erträge aus einer Kurtaxe dar, für die momentan die Voraussetzungen noch nicht gegeben sind. Auf der Ausgabenseite rechnet die Stadt mit Einsparungen sowohl bei den Sachaufwendungen als auch bei den Personalkosten, ohne dass die Umsetzung der Einsparungen plausibel dargelegt sind.
Auf Grund dieser Sachverhalte hat die LDS ihre Haushaltsfreigabe mit einer Auflage verknüpft. Darin wird die Landeshauptstadt verpflichtet, ihre mittelfristige Finanzplanung so fortzuschreiben, dass am Ende der einzelnen Haushaltsjahre ausreichend eigene liquide Mittel verfügbar sind und eine Inanspruchnahme von Kassenkrediten zur Finanzierung von Investitionen unterbleibt. Bei der Fortschreibung der Finanzplanung muss die Stadt auch fehlerhafte Veranschlagungen korrigieren. Nachträgliche Auflagen behält sich die LDS vor.