Medieninformationen 2013
[030/2013 - 13.03.2013]
Landkreis Görlitz kann Investitionen starten
Landesdirektion Sachsen gibt Görlitzer Kreishaushalt 2013/2014 zum Vollzug frei
Die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat den Doppelhaushalt des Landkreises Görlitz für die Jahre 2013 und 2014 zur Bewirtschaftung freigegeben. Die vom Landkreis geplante Aufnahme von Krediten wurde genehmigt.
Der Landkreis Görlitz hat mit dem Doppelhaushalt 2013/2014 einen in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen Haushalt vorgelegt. Dieser sieht Investitionen in Höhe von 22,2 Mio. Euro (2013) und 18,3 Mio. Euro (2014) vor. Es sind Kreditaufnahmen in Höhe von rund 6,0 Mio. Euro für 2013 und in Höhe von rund 3,5 Mio. Euro für 2014 vorgesehen. Die vom Kreistag beschlossene Höhe der Kreisumlage, mit der sich die Kommunen an der Finanzierung des Kreishaushalts beteiligen, beträgt 33,5 Prozent. Wegen geänderter gesetzlicher Regelungen bedurfte die Kreisumlage erstmals keiner gesonderten Genehmigung der Rechtsaufsicht.
Die Pro-Kopf-Verschuldung, die am 31. Dezember 2012 rund 116 Euro je Kreiseinwohner betrug, wird bis zum 31. Dezember 2017 moderat, auf rund 129 Euro je Einwohner, steigen. Damit unterschreitet der Landkreis Görlitz auch zukünftig die als kritisch geltende Verschuldungsgrenze von 250 Euro je Einwohner deutlich.
Die Landesdirektion Sachsen konnte die beantragten Kreditaufnahmen in voller Höhe genehmigen, da die erforderliche Leistungsfähigkeit des Landkreises noch gegeben ist. Die Kredite werden überwiegend für Investitionen in die Infrastruktur, insbesondere in den Schulhausbau, die Flutschadensbeseitigung und den Rettungsdienst benötigt.
Als kritisch bewertet die Landesdirektion Sachsen, dass der Doppelhaushalt 2013/2014 nahezu keine Reserven für unvorhersehbare Ausgaben enthält. Mögliche Risiken können sich aus der demografischen Entwicklung, aus der Entwicklung der Einnahmen der Kommunen aber auch aus möglichen Kostensteigerungen im Bereich der Jugendhilfe oder der Hilfen für Asylbewerber ergeben.
Gleichfalls kritisch wird die mittelfristige Entwicklung der finanziellen Situation bewertet. Ab dem Haushaltsjahr 2015 kann der Landkreis seinen Haushalt nur durch die Auflösung von Rücklagen ausgleichen. Im Haushaltsjahr 2017 wird aus heutiger Sicht der Haushaltsausgleich verfehlt. Bereits ab 2015 kann der Landkreis keine Nettoinvestitionsmittel mehr erwirtschaften.
Um die notwendige finanzielle Handlungsfähigkeit zu bewahren ist der Landkreis gehalten, den eingeschlagenen Weg der Haushaltskonsolidierung weiter zu beschreiten. Dazu gehören aus Sicht der LDS die Fortführung der Konzentration der Kreisverwaltung auf die Standorte Görlitz und Zittau und eine effiziente Auslastung der eigenen Immobilien. Mit Blick auf die zurückgehende Bevölkerungszahl ist die Anzahl der Mitarbeiter des Landkreises gemäß Personalentwicklungskonzept weiter zu reduzieren.
Der Landkreis Görlitz hat mit dem Doppelhaushalt 2013/2014 einen in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen Haushalt vorgelegt. Dieser sieht Investitionen in Höhe von 22,2 Mio. Euro (2013) und 18,3 Mio. Euro (2014) vor. Es sind Kreditaufnahmen in Höhe von rund 6,0 Mio. Euro für 2013 und in Höhe von rund 3,5 Mio. Euro für 2014 vorgesehen. Die vom Kreistag beschlossene Höhe der Kreisumlage, mit der sich die Kommunen an der Finanzierung des Kreishaushalts beteiligen, beträgt 33,5 Prozent. Wegen geänderter gesetzlicher Regelungen bedurfte die Kreisumlage erstmals keiner gesonderten Genehmigung der Rechtsaufsicht.
Die Pro-Kopf-Verschuldung, die am 31. Dezember 2012 rund 116 Euro je Kreiseinwohner betrug, wird bis zum 31. Dezember 2017 moderat, auf rund 129 Euro je Einwohner, steigen. Damit unterschreitet der Landkreis Görlitz auch zukünftig die als kritisch geltende Verschuldungsgrenze von 250 Euro je Einwohner deutlich.
Die Landesdirektion Sachsen konnte die beantragten Kreditaufnahmen in voller Höhe genehmigen, da die erforderliche Leistungsfähigkeit des Landkreises noch gegeben ist. Die Kredite werden überwiegend für Investitionen in die Infrastruktur, insbesondere in den Schulhausbau, die Flutschadensbeseitigung und den Rettungsdienst benötigt.
Als kritisch bewertet die Landesdirektion Sachsen, dass der Doppelhaushalt 2013/2014 nahezu keine Reserven für unvorhersehbare Ausgaben enthält. Mögliche Risiken können sich aus der demografischen Entwicklung, aus der Entwicklung der Einnahmen der Kommunen aber auch aus möglichen Kostensteigerungen im Bereich der Jugendhilfe oder der Hilfen für Asylbewerber ergeben.
Gleichfalls kritisch wird die mittelfristige Entwicklung der finanziellen Situation bewertet. Ab dem Haushaltsjahr 2015 kann der Landkreis seinen Haushalt nur durch die Auflösung von Rücklagen ausgleichen. Im Haushaltsjahr 2017 wird aus heutiger Sicht der Haushaltsausgleich verfehlt. Bereits ab 2015 kann der Landkreis keine Nettoinvestitionsmittel mehr erwirtschaften.
Um die notwendige finanzielle Handlungsfähigkeit zu bewahren ist der Landkreis gehalten, den eingeschlagenen Weg der Haushaltskonsolidierung weiter zu beschreiten. Dazu gehören aus Sicht der LDS die Fortführung der Konzentration der Kreisverwaltung auf die Standorte Görlitz und Zittau und eine effiziente Auslastung der eigenen Immobilien. Mit Blick auf die zurückgehende Bevölkerungszahl ist die Anzahl der Mitarbeiter des Landkreises gemäß Personalentwicklungskonzept weiter zu reduzieren.