Medieninformationen 2013
[028/2013 - 07.03.2013]
Bau der S 222 Ortsumgehung Falkenbach durch Landesdirektion Sachsen genehmigt
Falkenbach und Thermalbad Wiesenbad profitieren gleichermaßen
Mit Planfeststellungsbeschluss vom 27. Februar 2013 hat die Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Chemnitz den Bau der S 222 Ortsumgehung Falkenbach genehmigt. Damit kommt die Verkehrsinfrastruktur im Erzgebirge einen weiteren wichtigen Schritt voran.
Im Rahmen der Planung für die Ortsumgehung Falkenbach spielt insbesondere der Verlauf der B 101 zwischen Annaberg-Buchholz und Wolkenstein eine besondere Rolle. Neben dem äußerst engen, kurvigen und zeitraubendem Verlauf führt die Trasse direkt durch das Kur- und Thermalbad Wiesenbad und dabei direkt an den Kureinrichtungen vorbei. Die mit dem Durchgangsverkehr der B 101 verbundenen Lärm- und Abgasbelastungen beeinträchtigen den Kurbetrieb erheblich. Dies behindert den Durchgangsverkehr und beeinflusst die Entwicklung des Kurortes nachhaltig und sehr nachteilig. Eine Weiterentwicklung des Kurortes, z.B. durch Verkehrsberuhigung oder erholungsnahe Infrastruktur ist nicht möglich und stellt somit auch ein Hemmnis für die wirtschaftliche Entwicklung der Region dar.
Da eine Verlegung der B 101 im Bereich des Kurortes Wiesenbad, aber auch im gesamten Trassenbereich zwischen Annaberg-Buchholz und Wolkenstein aus örtlichen und topographischen Bedingungen nicht sinnvoll möglich und wirtschaftlich ist, wurde eine Netzaufwertung der S 222 im Bereich zwischen der B 101 bei Wolkenstein und der Kreuzung mit der B 95 bei Ehrenfriedersdorf (Mönchsbad) untersucht. Mit der Aufstufung der S 222 zur B 101 im betrachteten Bereich und eine weitere Parallelführung der B 101 auf der B 95 in Richtung Annaberg-Buchholz können zum einen die großräumigen Verkehre gebündelt werden. Zum anderen werden die in diesem Bereich vorgesehen Neu- und Ausbaumaßnahmen attraktiver und nutzbringender. Eine Abstufung der B 101 im Bereich des Thermalbades Wiesenbad kann wiederum die Entwicklung des Kurortes positiv beeinflussen.
Die Netzaufwertung der S 222 im Bereich Falkenbach und die damit verbundene Verkehrsverlagerung und Zunahme des Verkehrsaufkommens ist mit der vorhandenen Ortsdurchfahrt Falkenbach nicht umsetzbar. Der zweistreifige und teils enge und kurvige Verlauf der Trasse der S 222 im Bereich der Ortsdurchfahrt Falkenbach und der straßenbauliche Zustand der Trasse kann die geplante Verbindungsfunktion nicht erfüllen. Zudem ist mit einem Anstieg der Lärm- und Schadstoffbelastung im Bereich der Ortsdurchfahrt zu rechnen. Dies würde die Lebens- und Wohnqualität für die Anwohner spürbar verschlechtern. In der Ortslage Falkenbach wäre der Verkehrsablauf durch eine Überlagerung von Verbindungs-, Erschließungs- und Aufenthaltsfunktion geprägt.
Der Neubau der Ortsumgehung Falkenbach stellt somit eine sinnvolle und notwendige Maßnahme zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit eines wichtigen Netzbestandteiles dar.
Der Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Chemnitz wird demnächst in Wolkenstein ausgelegt und wurde den Betroffenen bereits zugestellt.
Im Rahmen der Planung für die Ortsumgehung Falkenbach spielt insbesondere der Verlauf der B 101 zwischen Annaberg-Buchholz und Wolkenstein eine besondere Rolle. Neben dem äußerst engen, kurvigen und zeitraubendem Verlauf führt die Trasse direkt durch das Kur- und Thermalbad Wiesenbad und dabei direkt an den Kureinrichtungen vorbei. Die mit dem Durchgangsverkehr der B 101 verbundenen Lärm- und Abgasbelastungen beeinträchtigen den Kurbetrieb erheblich. Dies behindert den Durchgangsverkehr und beeinflusst die Entwicklung des Kurortes nachhaltig und sehr nachteilig. Eine Weiterentwicklung des Kurortes, z.B. durch Verkehrsberuhigung oder erholungsnahe Infrastruktur ist nicht möglich und stellt somit auch ein Hemmnis für die wirtschaftliche Entwicklung der Region dar.
Da eine Verlegung der B 101 im Bereich des Kurortes Wiesenbad, aber auch im gesamten Trassenbereich zwischen Annaberg-Buchholz und Wolkenstein aus örtlichen und topographischen Bedingungen nicht sinnvoll möglich und wirtschaftlich ist, wurde eine Netzaufwertung der S 222 im Bereich zwischen der B 101 bei Wolkenstein und der Kreuzung mit der B 95 bei Ehrenfriedersdorf (Mönchsbad) untersucht. Mit der Aufstufung der S 222 zur B 101 im betrachteten Bereich und eine weitere Parallelführung der B 101 auf der B 95 in Richtung Annaberg-Buchholz können zum einen die großräumigen Verkehre gebündelt werden. Zum anderen werden die in diesem Bereich vorgesehen Neu- und Ausbaumaßnahmen attraktiver und nutzbringender. Eine Abstufung der B 101 im Bereich des Thermalbades Wiesenbad kann wiederum die Entwicklung des Kurortes positiv beeinflussen.
Die Netzaufwertung der S 222 im Bereich Falkenbach und die damit verbundene Verkehrsverlagerung und Zunahme des Verkehrsaufkommens ist mit der vorhandenen Ortsdurchfahrt Falkenbach nicht umsetzbar. Der zweistreifige und teils enge und kurvige Verlauf der Trasse der S 222 im Bereich der Ortsdurchfahrt Falkenbach und der straßenbauliche Zustand der Trasse kann die geplante Verbindungsfunktion nicht erfüllen. Zudem ist mit einem Anstieg der Lärm- und Schadstoffbelastung im Bereich der Ortsdurchfahrt zu rechnen. Dies würde die Lebens- und Wohnqualität für die Anwohner spürbar verschlechtern. In der Ortslage Falkenbach wäre der Verkehrsablauf durch eine Überlagerung von Verbindungs-, Erschließungs- und Aufenthaltsfunktion geprägt.
Der Neubau der Ortsumgehung Falkenbach stellt somit eine sinnvolle und notwendige Maßnahme zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit eines wichtigen Netzbestandteiles dar.
Der Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Chemnitz wird demnächst in Wolkenstein ausgelegt und wurde den Betroffenen bereits zugestellt.