Medieninformationen 2013
[022/2013 - 22.02.2013]
Landesdirektion Sachsen erteilt Porsche Leipzig GmbH Genehmigung zur Einleitung von Abwässern im Zuge der Werkserweiterung
Die Landesdirektion Sachsen hat jetzt der Porsche Leipzig GmbH die wasserrechtliche Genehmigung (Indirekteinleitergenehmigung) zur Einleitung von Abwasser in einer Größenordnung von bis zu 600 m³ pro Tag in die öffentlichen Abwasseranlagen der Stadt Leipzig, welche durch die Kommunalen Wasserwerke Leipzig GmbH betrieben werden, erteilt.
Damit wurde einem Antrag der Porsche Leipzig GmbH vom 9. Mai 2012, der letztmalig am 28. November 2012 geändert wurde, entsprochen und die Einleitung für einen Zeitraum von 20 Jahren gestattet.
Im Rahmen der Werkserweiterung am Standort Leipzig entsteht eine neue Anlage zum Lackieren von Automobilkarossen. Für die Einleitung des bei den Lackierarbeiten anfallenden Abwassers in die öffentlichen Abwasseranlagen der Stadt Leipzig benötigt die Porsche Leipzig GmbH die nunmehr erteilte Indirekteinleitergenehmigung. Bei dieser „Indirekteinleitung“ wird das vor- oder unbehandelte Abwasser anders als bei einer Direkteinleitung vom Produzenten des Abwassers nicht direkt in ein Gewässer eingeleitet, sondern über die Kanalisation - also in der Regel über eine kommunale Abwasseranlage wie ein Klärwerk -, in der es aufbereitet wird.
Für die Erteilung der Genehmigung war insbesondere ausschlaggebend, dass die Aufbereitung bzw. Behandlung des anfallenden öl-, metall- und lackhaltigen Abwassers vor Einleitung in die öffentliche Abwasseranlage nach Abwasserbehandlungsverfahren erfolgt, die dem Stand der Technik entsprechen. Nach den von der Porsche Leipzig GmbH eingereichten Antragsunterlagen sind entsprechend geeignete Vorbehandlungs- bzw. Abwasseraufbereitungsanlagen für das aus dem Bereich der neu errichteten La-ckieranlage anfallende Abwasser am Standort Leipzig vorhanden und werden dem Stand der Technik entsprechend betrieben. Einwände zur Abwassereinleitung, solange diese unter Einhaltung der allgemeinen Abwasserentsorgungsbedingungen erfolgt, wurden seitens der zu beteiligenden betroffenen Öffentlichkeit, hier insbesondere der Stadt Leipzig und der Kommunalen Wasserwerke Leipzig GmbH als Betreiber der öffentlichen Abwasseranlage, nicht erhoben.
Die Entscheidung wurde mit Nebenbestimmungen versehen, damit für den gesamten Zeitraum der Genehmigung, der 20 Jahre umfasst, eine hinreichend geringe Schad-stoffbelastung des Abwassers sicher gestellt ist. Deshalb unterliegt die Durchführung der genehmigten Abwassereinleitung u. a. sowohl Eigenkontrollen des Betreibers als auch Fremdkontrollen durch die Landesdirektion Sachsen.