Medieninformationen 2013
[017/2013 - 14.02.2013]
Staatsstraße 31 kann nördlich der A 14 bis Mügeln ausgebaut werden
Landesdirektion Sachsen erlässt Planfeststellungsbeschluss
Die Landesdirektion Sachsen hat dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der S 31 nördlich der Autobahn A 14 bis zur Stadt Mügeln übergeben und damit Baurecht für den Ausbau der Verkehrstrasse geschaffen. Dieser schließt sich an die im Bau befindliche Ortsumgehung Mügeln der S 31 an.
Mit der Straßenausbaumaßnahme ist auch ein geringfügiger Neubau verbunden, der westlich der Ortslage Neusornzig-Süd erfolgt und damit die Einwohner von Lärm- und Schadstoffimmissionen entlastet. Er hat eine Länge von 500 Metern und führt durch das im Regionalplan Westsachsen festgelegte Vorranggebiet Landwirtschaft. Die obere Raumordnungsbehörde hat für diese Neuverlegung eine Abweichung von der Festlegung für die Landwirtschaft zugelassen, da die Landwirtschaft in diesem Raum nicht strukturell gefährdet wird und die Grundsätze der Raumplanung nicht betroffen sind.
Die Strecke umfasst insgesamt eine Länge von rund 3,6 Kilometer, wobei zahlreiche Kurven und Fahrbahnschäden beseitigt sowie Fahrbahnbreiten auf durchgehend 6,50 Meter erweitert werden. In den Ortslagen Kleinpelsen und Neusornzig Nord werden Gehwege zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmer angelegt.
Die S 31 weist auf dem Streckenabschnitt eine Reihe von Knotenpunkten auf, die entsprechend den einschlägigen Richtlinien ausgebaut werden.
In der Ortsdurchfahrt Neusornzig-Süd wird nach der Verlegung der S 31 die Straße zu einem Teil zur Gemeindestraße (Sackgasse mit Wendeplatz für 3-achsiges Müllfahrzeug) und zum anderen Teil zur Kreisstraße umgestuft. Die Fußgänger und Radfahrer erhalten einen Anschlussweg von der S 31 nach Neusornzig-Süd.
Der von verschiedenen Seiten geforderte Straßen begleitende Geh- und Radweg ist nicht von der Planung umfasst. Er wurde auf Grund der relativ geringen Verkehrsbelegung im Prognosejahr 2020 für nicht erforderlich gehalten. Der Mischverkehr auf der Fahrbahn ist insbesondere nach dem Ausbau der
S 31 als zumutbar anzusehen. Das schließt nicht aus, dass zu einem späteren Zeitpunkt die Anlegung eines getrennten Geh- und Radweges erfolgen kann, insbesondere dann, wenn die Radverkehrskonzeption des Freistaates Sachsen überarbeitet worden ist.
Im Ausbauabschnitt werden die vorhandenen Bushaltestellen behindertengerecht mit erhöhtem Bord und Indikatoren für Sehbehinderte ausgebaut.