Medieninformationen 2013
[003/2013 - 08.01.2013]
Wahl zum Oberbürgermeister kann wie geplant stattfinden
Landesdirektion Sachsen weist eingereichte Beschwerden gegen das Zulassungsverfahren zurück
Der Landesdirektion Sachsen wurden von der Stadt Leipzig insgesamt acht Beschwerden gegen das Zulassungsverfahren von Wahlvorschlägen für die Leipziger Oberbürgermeisterwahl vorgelegt.
Die Landesdirektion Sachsen hat am heutigen Tag alle Beschwerden zurückgewiesen und darüber die Beschwerdeführer in Kenntnis gesetzt.
Die Beschwerde von Herrn Jürgen Kasek richtet sich gegen die Nominierung von Herrn Horst Wawrzynski durch die CDU. Entgegen der Auffassung von Herrn Kasek verstößt das Nominierungsverfahren weder gegen kommunalwahlrechtliche Vorschriften noch gegen Bestimmungen der „Verfahrensordnung für die Aufstellung der Bewerber zu den Kommunalwahlen im CDU-Landesverband Sachsen“. Diese Verfahrensordnung enthält lediglich eine Beschränkung des aktiven Wahlrechtes, das sich an die Mitglieder richtet, die in der Nominierungsversammlung über den Kandidaten abstimmen. Eine Beschränkung des passiven Wahlrechtes mit der Folge, dass nur wahlberechtigte Mitglieder der CDU mit Hauptwohnsitz im Wahlkreis bzw. im Wahlgebiet als Kandidaten für die Oberbürgermeisterwahl nominiert werden dürfen, enthält die Verfahrensordnung hingegen nicht.
Von den anderen sieben Beschwerdeführern wurde als Hauptbeschwerdegrund vorgebracht, die Stadt Leipzig habe die Möglichkeit zur Abgabe von Unterstützungsunterschriften in rechtswidriger Art und Weise dadurch eingeschränkt, dass die Unterstützungsverzeichnisse nicht zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung im Neuen Rathaus ausgelegen hätten.
Dies ist nach Auffassung der Landesdirektion Sachsen nicht der Fall. Für die Abgabe der Unterstützungsunterschriften ist auf die allgemeinen Öffnungszeiten des Amtes für Statistik und Wahlen abzustellen, da es nach der internen Verwaltungsorganisation der Stadt Leipzig für die Planung, Organisation und Durchführung von Wahlen zuständig ist und die Unterstützungsunterschriften entgegenzunehmen hat.
Mit den im Rahmen der Bekanntmachung der Oberbürgermeisterwahl im Leipziger Amtsblatt vom 10. November 2012 bekanntgegebenen Öffnungszeiten (Montag und Mittwoch 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Freitag 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr, am 31. Dezember 2012 bis 18:00 Uhr) ist das Amt für Statistik und Wahlen über seine allgemeinen Öffnungszeiten hinausgegangen, um den unterschiedlichen zeitlichen Bedürfnissen der Bürger, hier insbesondere auch der berufstätigen Bevölkerung, außer durch die ortsüblichen Besucherstunden am Vormittag durch eine zusätzliche Verkehrszeit am Morgen, Nachmittag oder Abend Rechnung zu tragen.