Medieninformationen 2013
[001/2013 - 02.01.2013]
Ausbau der Staatsstraße 36 von Ragewitz bis Zaschwitz genehmigt
Landesdirektion Sachsen erlässt Planfeststellungsbeschluss für 1. Bauabschnitt
Die Landesdirektion hat jetzt das Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der Staatsstraße S 36 abgeschlossen. Die S 36, die von Hartha über Leisnig und Zschoppach nach Ragewitz führt, wird als Umleitungsstrecke für die Bundesautobahn A 14 zwischen den Anschlussstellen Mutzschen und Leisnig benötigt. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, sind bereits im Landkreis Mittelsachsen Ausbauvorhaben durchgeführt worden. Für den Landkreis Leipzig liegen Planungen für mehrere Teilabschnitte vor.
Der jetzt planfestgestellte 1. Bauabschnitt betrifft den grundhaften Ausbau sowie die teilweise Verlegung der S 36 nordwestlich Ragewitz bis einschließlich des Knotenpunktes S 38 / S 36 neu / kommunale Straße nach Zaschwitz. Die Gesamtbaulänge umfasst rund 1 030 Meter zuzüglich eines 185 Meter langen Straßen begleitenden Geh- /Radweges im Zuge der S 38.
Die bisher unmittelbar aufeinander folgenden Knotenpunkte auf der S 36 werden beseitigt und die S 36 alt wird auf einer Länge von rund 440 Metern zurückgebaut und rekultiviert. Im weiteren Verlauf wird sie zum Wirtschaftsweg zurückgebaut.
Die S 36 neu wird auf die Trasse der vorhandenen Gemeindeverbindungsstraße verlegt. Parallel zur S 36 und S 38 sind gemeinsame Geh- und Radwege vorgesehen. Die im Zuge der S 38 befindlichen Bushaltestellen werden damit auch an einen Geh-/Radweg angebunden. Die vorhandenen Fahrbahnschäden und unzureichenden Fahrbahnbreiten werden beseitigt, so dass die Unfallgefahren sinken, die Verkehrssicherheit und die Reisegeschwindigkeit dagegen steigen.
Die Fahrbahnbreiten der S 36 / S 38 werden auf 7,00 Meter (zuzüglich Randstreifen und Bankett) ausgebaut. Die Geh-/ Radwege erhalten eine Breite von 2,50 Meter.
Im Knotenpunktbereich der S 36 / S 38 / kommunale Straße Zaschwitz werden Querungshilfen errichtet; im Zuge der S 38 sind Linksabbiegespuren vorgesehen. Die planfestgestellte Kreuzung war einem Kreisverkehrsplatz vorzuziehen, da die einmündende kommunale Straße auf Grund der geringen Verkehrsbelegung untergeordnet ist und die S 38 als Autobahnzubringer vorberechtigt sein soll.
Die Entwässerung des anfallenden Niederschlagswassers wurde im Laufe des Verfahrens optimiert. Mit der Tekturplanung konnten die Eingriffe in landwirtschaftliche Nutzflächen verringert werden. Die Eingriffe in Natur und Landschaft werden durch die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen vollständig kompensiert.
Der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Pläne werden in Kürze in der Stadt Grimma ausgelegt werden. Die genauen Daten können der entsprechenden Bekanntmachung entnommen werden.