Medieninformationen 2012
[138/2012 - 20.12.2012]
Landesdirektion genehmigt Radweg im Zuge der Staatstraße 75 in Leipzig
Die Leipziger Dienststelle der Landesdirektion Sachsen hat mit Plangenehmigung vom 14. Dezember 2012 den vom Landesamt für Straßenbau und Verkehr beantragten Ausbau der Staatsstraße S 75, östlich der Bundesstraße 186 in Leipzig, zugelassen.
Die mit der Genehmigung zugelassene Planung umfasst den Anbau eines straßenbegleitenden Radweges an die S 75 auf freier Strecke. Der Radweg beginnt am südlichen Rampenfuß des Brückenbauwerkes über die Autobahn 38 und bindet nach einer Länge von ca. 760 Metern in den vorhandenen Radweg in westlicher Richtung auf die Bundesstraße 186 ein.
Der betroffene Streckenabschnitt der S 75 auf dem Gebiet der Stadt Leipzig besitzt eine Fahrbahnbreite von deutlich unter sechs Metern, die für die Führung von Radverkehr und hier insbesondere des Schülerverkehrs auf der Fahrbahn nach Ansicht der Behörde unzureichend ist. Durch den Anbau des Radweges auf der westlichen Seite der S 75 wird die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer erhöht und die Flüssigkeit des Verkehrsablaufes verbessert.
Der Radweg ist sowohl in der Radverkehrskonzeption für den Freistaat Sachsen als Bedarf für besonders zu schützende Verkehrsteilnehmer (Schulweg) eingestellt, als auch im Radentwicklungsplan der Stadt Leipzig 2010 - 2020 als innergemeindliche Radhauptverbindung mit erster Priorität eingestuft worden.
Unzumutbare Belastungen in Form von Verkehrslärm oder Luftschadstoffen sind nicht zu erwarten.
Im Rahmen der Prüfung erfolgte die Beurteilung möglicher Auswirkungen des Vorha-bens auf den Naturhaushalt. Zum Ausgleich der Eingriffe wird vom Bauanfang bis etwa auf Höhe der Trafostation neben einheimischen Alleebäumen auch ein Heckenstreifen angepflanzt.