Medieninformationen 2012
[084/2012 - 13.09.2012]
Landesdirektion erteilt Baurecht für Neubau Haltestelle Härtelstraße
Die Landesdirektion Sachsen hat am 7. September 2012 entschieden, dass für den von der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH geplanten Neubau der Straßenbahnhaltestelle Härtelstraße kein Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahren erforderlich ist und damit die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Baubeginn geschaffen.
Die Haltestelle soll in der Leipziger Windmühlenstraße zwischen den Einmündungen der Emilien- und der Härtelstraße unmittelbar am Knoten Windmühlenstraße/Grünewaldstraße gebaut werden. Die dort verlaufende Stra-ßenbahnstrecke wird von den Zügen der Linien 2 (Naunhofer Straße - Lausen), 9 (Thekla - Markkleeberg-West) und 16 (Lößnig - Messegelände) der LVB befahren.
Es ist vorgesehen, zwei einander gegenüberliegende, behindertengerechte Bahnsteige (höhengleiche Aus- und Zustiegsmöglichkeit, Rampen, Blindenleitsysteme) in der Straßenmitte auf dem dort befindlichen separierten Bahnkörper anzulegen. An beiden Bahnsteigenden soll es Fußgängerüberwege geben. Der Überweg am künftigen stadteinwärtigen Ende der Haltestelle soll mit dem bereits vorhandenen und mit einer Lichtzeichenanlage ausgestatteten Fußgängerüberweg über die Windmühlenstraße kombiniert werden.
Für den Haltestellenbau muss der vorhandene besondere Bahnkörper seitlich in Richtung der Kfz-Fahrbahnen der Windmühlenstraße erweitert werden, wobei jedoch genügend Raum für zwei Fahrstreifen je Fahrtrichtung verbleiben wird. Die LVB hat die Haltestelle in Abstimmung mit der Stadt Leipzig so geplant, dass sie sowohl in den vorhandenen als auch in den von der Stadt Leipzig für die Zukunft - nach einem noch vorzunehmenden Straßenausbau - geplanten Straßenbestand integriert werden kann, ohne die Erfüllung der straßenverkehrlichen Funktionen zu behindern.
Im Zuge der Bauarbeiten werden die Gleise in bzw. aus Richtung Grünewaldstraße erneuert. Die Fahrleitungsanlage wird angepasst.
Die Prüfung der Planung hat ergeben, dass keine privaten Belange berührt werden und deshalb keine Festlegungen über Schutzvorkehrungen, insbesondere über Lärmschutzmaßnahmen, erforderlich sind.
Die Haltestelle soll in der Leipziger Windmühlenstraße zwischen den Einmündungen der Emilien- und der Härtelstraße unmittelbar am Knoten Windmühlenstraße/Grünewaldstraße gebaut werden. Die dort verlaufende Stra-ßenbahnstrecke wird von den Zügen der Linien 2 (Naunhofer Straße - Lausen), 9 (Thekla - Markkleeberg-West) und 16 (Lößnig - Messegelände) der LVB befahren.
Es ist vorgesehen, zwei einander gegenüberliegende, behindertengerechte Bahnsteige (höhengleiche Aus- und Zustiegsmöglichkeit, Rampen, Blindenleitsysteme) in der Straßenmitte auf dem dort befindlichen separierten Bahnkörper anzulegen. An beiden Bahnsteigenden soll es Fußgängerüberwege geben. Der Überweg am künftigen stadteinwärtigen Ende der Haltestelle soll mit dem bereits vorhandenen und mit einer Lichtzeichenanlage ausgestatteten Fußgängerüberweg über die Windmühlenstraße kombiniert werden.
Für den Haltestellenbau muss der vorhandene besondere Bahnkörper seitlich in Richtung der Kfz-Fahrbahnen der Windmühlenstraße erweitert werden, wobei jedoch genügend Raum für zwei Fahrstreifen je Fahrtrichtung verbleiben wird. Die LVB hat die Haltestelle in Abstimmung mit der Stadt Leipzig so geplant, dass sie sowohl in den vorhandenen als auch in den von der Stadt Leipzig für die Zukunft - nach einem noch vorzunehmenden Straßenausbau - geplanten Straßenbestand integriert werden kann, ohne die Erfüllung der straßenverkehrlichen Funktionen zu behindern.
Im Zuge der Bauarbeiten werden die Gleise in bzw. aus Richtung Grünewaldstraße erneuert. Die Fahrleitungsanlage wird angepasst.
Die Prüfung der Planung hat ergeben, dass keine privaten Belange berührt werden und deshalb keine Festlegungen über Schutzvorkehrungen, insbesondere über Lärmschutzmaßnahmen, erforderlich sind.