Medieninformationen 2012
[041/2012 - 07.06.2012]
Landesdirektion Sachsen fördert die freiwillige Eingliederung der Gemeinde Kitzen in die Stadt Pegau
Die Landesdirektion Sachsen hat der Stadt Pegau eine Bedarfszuweisung in Höhe von insgesamt 648.300 Euro bewilligt. Hintergrund ist der am 18. Oktober 2011 von der Gemeinde Kitzen mit der Stadt Pegau vereinbarte Gemeindezusammenschluss zum 1. Januar 2012. Der Landrat Dr. Gerhard Gey genehmigte diese Vereinbarung am 17. November 2011.
Die Stadt Pegau muss die so genannte Hochzeitsprämie für kommunale Investitionen einsetzen. Innerhalb des bewilligten Rahmens kann die Stadt aber selbst entscheiden, für welche Maßnahmen sie die Mittel konkret verwendet. Bei der Eingliederung wurde bereits vereinbart, die Fördermittel zur Finanzierung für Investitionen in den ehemaligen Ortsteilen der nunmehr eingegliederten Gemeinde Kitzen zu nutzen.
Nach dem Sächsischen Finanzausgleichsgesetz in der gegenwärtig geltenden Fassung fördert der Freistaat Sachsen Gemeindefusionen ab 2008 pauschal mit bis zu 100 Euro je Einwohner für die ersten 5.000 Einwohner jeder beteiligten Gemeinde.
Die Stadt Pegau muss die so genannte Hochzeitsprämie für kommunale Investitionen einsetzen. Innerhalb des bewilligten Rahmens kann die Stadt aber selbst entscheiden, für welche Maßnahmen sie die Mittel konkret verwendet. Bei der Eingliederung wurde bereits vereinbart, die Fördermittel zur Finanzierung für Investitionen in den ehemaligen Ortsteilen der nunmehr eingegliederten Gemeinde Kitzen zu nutzen.
Nach dem Sächsischen Finanzausgleichsgesetz in der gegenwärtig geltenden Fassung fördert der Freistaat Sachsen Gemeindefusionen ab 2008 pauschal mit bis zu 100 Euro je Einwohner für die ersten 5.000 Einwohner jeder beteiligten Gemeinde.