Medieninformationen 2012
[034/2012 - 23.05.2012]
Wermsdorf erhält Ortsumfahrung
Landesdirektion Sachsen erlässt Planfeststellungsbeschluss
Die Landesdirektion Sachsen hat mit Beschluss vom 22. Mai 2012 entschieden, dass der vom früheren Straßenbauamt Leipzig (nunmehr Landesamt für Straßenbau und Verkehr) beantragte Ausbau der S 38 zwischen Mutzschen und Wermsdorf sowie der Neubau der Ortsumgehung Wermsdorf realisiert werden kann.
Die mit dem jetzt gefassten Planfeststellungsbeschluss zugelassene Planung umfasst den Ausbau der S 38 zwischen den Ortslagen Mutzschen und Wermsdorf auf einer Länge von insgesamt 3 440 Metern und den Neubau der Ortsumfahrung Wermsdorf auf einer Länge von
2 250 Metern. Im Zuge der anzuschließenden kommunalen Straßen erfolgen Ausbaumaßnahmen auf insgesamt 1 460 Metern.
2 250 Metern. Im Zuge der anzuschließenden kommunalen Straßen erfolgen Ausbaumaßnahmen auf insgesamt 1 460 Metern.
Im Zusammenhang mit den infolge des Straßenbauvorhabens unterbrochenen Wegeverbindungen werden die erforderlichen Wirtschaftswege ausgebaut bzw. neu angelegt. Zwischen dem Knotenpunkt S 38 / Gewerbegebiet Mutzschen und dem Ortseingang von Wermsdorf wird ein Wirtschaftsweg bzw. ein straßenbegleitender Rad-/Gehweg auf einer Länge von insgesamt 3 300 Metern angelegt. Der von der Gemeinde Wermsdorf beabsichtigte Neubau eines straßenbegleitenden Gehweges im Zuge der kommunalen Straße Wermsdorf Reckwitz wird ebenfalls in das Straßenbauvorhaben integriert.
Die Ausbildung des Straßenkörpers der S 38 erfolgt auf der gesamten Streckenlänge mit einer Fahrbahnbreite von 7,50 Meter und beidseitigen Banketten mit einer Breite von jeweils 1,50 Meter. Der bislang unfallträchtige Knoten der S 38 mit der K 8333 nach Göttwitz (sogenannte Göttwitzkurve) wird als Kreisverkehrsplatz angelegt.
Die derzeitige S 38 kann aufgrund der stark mangelhaften höhenmäßigen Linienführung und der Defizite in ihrer Trassierung die bestehenden und für die Zukunft absehbaren Anforderungen als Staatsstraße nicht mehr erfüllen.
Weder die vorhandenen Knotenpunkte mit dem nachgeordneten Straßennetz noch die vorhandene Fahrbahnbreite entsprechen dem erforderlichen straßenbaulichen Zustand. Mit einer Fahrbahnbreite von durchschnittlich 6,20 Metern ist die S 38 mit Rücksicht auf ihre Funktion als wichtige regionale Straßenverbindung und Zubringerstraße zur BAB A 14 im Bestand zu schmal.
Defizite bestehen insbesondere auch an der Führung der S 38 innerhalb der Ortslage von Wermsdorf. Dort ergeben sich durch die eng an die Straße anliegende Bebauung sowie durch schlechte Einsehbarkeit von Einmündungen Zwangspunkte und Sichtbehinderungen, die in Verbindung mit der bestehenden hohen Verkehrsbelastung gravierende verkehrliche Konflikte hervorrufen. So ist beispielsweise an Engstellen und in Kurvenbereichen für den Schwerlastverkehr ein spurtreues Fahren kaum möglich. Das hierdurch hervorgerufene geringe Geschwindigkeitsniveau hat eine längere Aufenthaltsdauer der Fahrzeuge im Ort zur Folge und führt damit zu einem erhöhten Ausstoß an Schadstoffen innerhalb der Ortslage Wermsdorf. Zudem kann die Sicherheit des innerörtlichen Fußgängerverkehrs nicht mehr gewährleistet werden, da die bestehenden Fußwege teilweise so eingeengt sind, dass sie die geforderte Mindestbreite weit unterschreiten.
Im Hinblick auf die starke touristische Nutzung der direkt an die S 38 angrenzenden Gewässer Göttwitzsee, Döllnitzsee und Horstsee stellen die nicht bzw. nur unzureichend vorhandenen straßenbegleitenden Geh- und Radwege ein erhebliches Sicherheitsrisiko für alle Verkehrsteilnehmer dar.
Durch den Aus- bzw. Neubau der S 38 zwischen den Ortslagen Mutzschen und Wermsdorf kann eine effiziente Straßenverbindung zwischen den Mittelzentren Oschatz und Grimma und vor allem ein leistungsfähiger Zubringer zur BAB A 14 für die Landkreise Leipzig und Nordsachsen hergestellt werden. Die Baumaßnahme führt darüber hinaus nicht zuletzt wegen der Anlegung eines durchgängigen straßenbegleitenden Rad-/Gehwegs zwischen den Ortslagen Mutzschen und Wermsdorf zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit. Neben der Verlegung der S 38 aus der Ortsdurchfahrt von Wermsdorf werden die Anlage eines Kreisverkehrs im Bereich der bisherigen Göttwitzseekurve sowie die Umgestaltung des Knotenpunktes S 38 / kommunalen Wirtschaftsweg am Lindigt zu einer deutlich spürbaren Verringerung des Unfallgeschehens führen.
Durch die Verkehrsentlastung innerhalb der Ortslage von Wermsdorf können die bestehenden Lärm- und Abgasemissionen deutlich reduziert werden, so dass auch für die Einstufung der Gemeinde Wermsdorf als staatlich anerkannter Erholungsort positive Effekte zu erwarten sind. Das Vorhaben trägt zudem zur Verbesserung der städtebaulichen Attraktivität von Wermsdorf und letztlich zur Steigerung der Lebensqualität bei, indem mit der Realisierung der Ortsumgehung die Umgestaltung der momentan verkehrlich stark beeinflussten Ortsdurchfahrt ermöglicht wird.