Aufgaben - Abteilung 4
Referat 44 – Immissionsschutz, Chemikalienrechtsvollzug
Das Referat 44 bearbeitet an den drei Dienststellen Chemnitz, Dresden und Leipzig die folgenden Aufgaben als obere Immissionsschutzbehörde:
Immissionsschutz- Durchführung immissionsschutzrechtlicher Verfahren für Anlagen, die der Störfall-Verordnung oder dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz unterliegen bzw. bei Beteiligung des Landkreises oder der Kreisfreien Stadt an der Anlage
- Überwachung der genannten Anlagen
- Überwachung der Qualität von Kraft- und flüssigen Brennstoffen (10. BImSchV)
- Marktüberwachung über Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte (28. BImSchV)
- Fachaufsicht über die unteren Immissionsschutzbehörden bei den Landkreisen und kreisfreien Städten
Das Referat 44 ist weiterhin zuständig für den Vollzug der umweltbezogenen Belange im:
Chemikalienrecht
Hierzu gehören insbesondere die Überwachungsaufgaben nach dem Chemikaliengesetz zur Einhaltung der Regelungen, die sich aus europäischen Verordnungen (z. B. REACH-, CLP-, F-Gase-, POP-, Biozid-, PIC-Verordnung, Chemikalien-Ozonschichtverordnung) sowie im weiteren aus den nationalen Vorschriften (z. B. Gefahrstoffverordnung, Chemikalien-Klimaschutzverordnung, Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung) ergeben. Hierbei wird vor allem der Handel bzw. das Inverkehrbringen von verbraucherrelevanten Produkten überprüft. Aufgabe des Referates ist auch die Zertifizierung von Unternehmen nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung.