Aufgaben - Abteilung 3
Referate 32 – Planfeststellung
Mit Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren schaffen die Referate 32 die rechtliche Voraussetzung für den Bau und die Änderung wichtiger Infrastrukturvorhaben in den Bereichen:
Zu den Aufgaben der Referate 32 zählt auch die Erteilung von Anlagen- und Leitungsrechtsbescheinigungen für Versorgungsunternehmen.
- Flughäfen und Verkehrslandeplätze
- Straßen
- Schienenwege und ÖPNV-Infrastruktur
- Energieleitungstrassen sowie
- Seilbahnen
Zu den Aufgaben der Referate 32 zählt auch die Erteilung von Anlagen- und Leitungsrechtsbescheinigungen für Versorgungsunternehmen.