Medieninformationen 2012 [LDC]
[04/2012 - 18.01.2012]
Marienberg erhält im Rahmen der freiwilligen Eingliederung von Pobershau 451.400 EUR
Die Landesdirektion Chemnitz hat als Folge der freiwilligen Eingliederung der ehemaligen Gemeinde Pobershau in die Stadt Marienberg mit Bescheid vom 18.01.2012 der Stadt Marienberg eine Bedarfszuweisung auf der Grundlage des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes in Höhe von 451.400 EUR bewilligt.
Mit der freiwilligen Gemeindeeingliederung eröffnen sich auf Grund des mit sinkenden Einwohnerzahlen verbundenen demographischen Wandels und des Auslaufens des Solidarpaktes II im Jahr 2019 mit der Folge enger werdender finanzieller Spielräume neue Gestaltungsmöglichkeiten für die Kommunen.
Mit Blick auf die am 26.09.2011 unterzeichnete „Vereinbarung über die Eingliederung der Gemeinde Pobershau in die Große Kreisstadt Marienberg“, in welcher insbesondere unter § 11 die Verwendungsabsichten von Bedarfszuweisungen benannt werden, wird seitens der Landesdirektion Chemnitz auf das Verfügen einer konkreten Zweckbindung der Bedarfszuweisung verzichtet. Als Verwendungsmaxime ist die „Vereinbarung über die Eingliederung der Gemeinde Pobershau in die Große Kreisstadt Marienberg“ zu betrachten.
Die Verwendungsmöglichkeit der nach dem Sächsischen Finanzausgleichsgesetz bewilligten Bedarfszuweisung erstreckt sich auf das gesamte seit dem 01.01.2012 gegebene Stadtgebiet der Stadt Marienberg und ist nicht auf den Ortsteil Pobershau beschränkt.
Durch die freiwillige Eingliederung der Gemeinde Pobershau in die Stadt Marienberg ist es gelungen, eine leitbildgerechte Gebiets- und Verwaltungsstruktur zu schaffen, d.h. eine nachhaltig leistungsfähige und effiziente Aufgabenerfüllung durch die gewachsene Stadt Marienberg zu gewährleisten, das System der Zentralen Orte unter Wahrung der Belange des ländlichen Raumes im Hinblick auf die ehemalige Gemeinde Pobershau zu stärken und eine gesamträumliche Entwicklung zu ermöglichen.
Damit haben beide Kommunen die Chance zu notwendigen Strukturveränderungen genutzt und eine zukunftsfähige Gemeindestruktur geschaffen.
Das Geld steht der Stadt Marienberg ab sofort zur Verfügung.
Mit der freiwilligen Gemeindeeingliederung eröffnen sich auf Grund des mit sinkenden Einwohnerzahlen verbundenen demographischen Wandels und des Auslaufens des Solidarpaktes II im Jahr 2019 mit der Folge enger werdender finanzieller Spielräume neue Gestaltungsmöglichkeiten für die Kommunen.
Mit Blick auf die am 26.09.2011 unterzeichnete „Vereinbarung über die Eingliederung der Gemeinde Pobershau in die Große Kreisstadt Marienberg“, in welcher insbesondere unter § 11 die Verwendungsabsichten von Bedarfszuweisungen benannt werden, wird seitens der Landesdirektion Chemnitz auf das Verfügen einer konkreten Zweckbindung der Bedarfszuweisung verzichtet. Als Verwendungsmaxime ist die „Vereinbarung über die Eingliederung der Gemeinde Pobershau in die Große Kreisstadt Marienberg“ zu betrachten.
Die Verwendungsmöglichkeit der nach dem Sächsischen Finanzausgleichsgesetz bewilligten Bedarfszuweisung erstreckt sich auf das gesamte seit dem 01.01.2012 gegebene Stadtgebiet der Stadt Marienberg und ist nicht auf den Ortsteil Pobershau beschränkt.
Durch die freiwillige Eingliederung der Gemeinde Pobershau in die Stadt Marienberg ist es gelungen, eine leitbildgerechte Gebiets- und Verwaltungsstruktur zu schaffen, d.h. eine nachhaltig leistungsfähige und effiziente Aufgabenerfüllung durch die gewachsene Stadt Marienberg zu gewährleisten, das System der Zentralen Orte unter Wahrung der Belange des ländlichen Raumes im Hinblick auf die ehemalige Gemeinde Pobershau zu stärken und eine gesamträumliche Entwicklung zu ermöglichen.
Damit haben beide Kommunen die Chance zu notwendigen Strukturveränderungen genutzt und eine zukunftsfähige Gemeindestruktur geschaffen.
Das Geld steht der Stadt Marienberg ab sofort zur Verfügung.