Aufgaben - Abteilung 5
Arbeitsschutz und Marktüberwachung
Der umfassende Schutz von Leben und Gesundheit in der Arbeitswelt ist Ziel des Arbeitsschutzes. Die Abteilung Arbeitsschutz der Landesdirektion nimmt die Aufgaben des staatlichen Arbeitsschutzes für den Freistaat Sachsen wahr. Sie überwacht die Einhaltung der Vorschriften des technischen, medizinischen und sozialen Arbeitsschutzes und der technischen Sicherheit. Sie ist in vielen Dingen des Arbeitsschutzes Erlaubnisbehörde, genehmigt Ausnahmen, berät Betriebe, setzt Maßnahmen des Arbeitsschutzes durch, untersucht Arbeitsunfälle und ahndet Ordnungswidrigkeiten.
Die Abteilung Arbeitsschutz hat zur Wahrnehmung ihrer umfangreichen Aufgaben als Sonderpolizeibehörde das Recht, Arbeitsstätten und Anlagen jederzeit zu betreten und zu besichtigen. Die Arbeitsschutzbehörde und ihre Mitarbeiter sind zur Geheimhaltung der uns zur Kenntnis gelangenden betriebsinternen Angelegenheiten verpflichtet. Die Gewerbeärzte unterliegen zusätzlich der ärztlichen Schweigepflicht
Referat 51 – Sozialer Arbeitsschutz, Schutz besonderer Personengruppen
Das Referat Sozialer Arbeitsschutz, Schutz besonderer Personengruppen befasst sich insbesondere mit dem Kinder- und Jugendarbeitsschutz, dem Mutterschutz sowie der Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes und der Fahrpersonalvorschriften.
Referat 52 – Gefahr- und Biostoffe, Gefahrgut
Das Referat Gefahr- und Biostoffe, Gefahrgut überwacht den betrieblichen Umgang mit Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen hinsichtlich der davon ausgehenden Gesundheitsgefahren sowie des Brand- und Explosionsschutzes, die Abgabe von bestimmten gefährlichen Stoffen und Gemischen, erteilt Zulassungen und Erlaubnisse zur Asbestsanierung und Schädlingsbekämpfung mit bestimmten Begasungsmitteln und ist zuständig für die Überwachung der Einhaltung der Gefahrguttransportvorschriften in den Unternehmen und Einrichtungen.
Referat 53 – Strahlenschutz, Arbeitsmedizin
Das Referat Strahlenschutz, Arbeitsmedizin ist u.a. für den Vollzug des Strahlenschutzgesetzes bei Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern zuständig. Auch arbeitsmedizinische Aufgabenstellungen und die Bewertung psychischer Belastungen gehören zum Aufgabenspektrum. Weiterhin ist das Referat für den ordnungsgemäßen Betrieb von Medizinprodukten und deren gesetzeskonforme Aufbereitung, zuständig. Einen Schwerpunkt der Arbeit bildet die Überwachung der Arbeitsschutzvorschriften im öffentlichen Dienst, dem Gesundheitswesen und im Schul- bzw. Hochschulbereich. Es berät zudem Unternehmen in Fragen der strukturellen Arbeitssicherheit.
Referat 54 – Arbeitsmittelsicherheit, überwachungsbedürftige Anlagen
Das Referat "Arbeitsmittelsicherheit, überwachungsbedürftige Anlagen" befasst sich mit der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln. Zu den Arbeitsmitteln zählen technische Anlagen, Maschinen, Geräte, Werkzeuge, die bei der Arbeit verwendet werden, sowie auch überwachungsbedürftige Anlagen. Durch ihre Aufsichtstätigkeit sorgt das Referat auch für die Sicherheit anderer Personen im Gefahrenbereich der überwachungsbedürftigen Anlagen.
Die Aufsicht über die Errichtung und den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen, wie z. B. Dampfkesselanlagen, Tankstellen, Aufzugsanlagen, Druckbehälter, ist einer der Aufgabenschwerpunkte des Referates. Hierzu gehört auch die Erteilung von Erlaubnissen für eine Teilgruppe der überwachungsbedürftigen Anlagen.
Referat 55 – Baustellen, Sprengstoff
Das Referat Baustellen, Sprengstoff überwacht im Wesentlichen die Einhaltung der Vorschriften zur Sicherheit der Beschäftigten auf Baustellen. Neben der Kontrolle des gewerbsmäßigen Umgangs mit Sprengstoffen und pyrotechnischen Erzeugnissen werden hier auch die Befähigungsscheine für den Umgang mit Sprengstoff erteilt sowie entsprechende Prüfungen abgenommen.
Referat 56 – Marktüberwachung
Das Referat Marktüberwachung nimmt die Aufgaben der Marktüberwachungsbehörde in Sachsen für folgende Bereiche wahr:
Ziel der Marktüberwachung ist zum einen der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor unsicheren Produkten. Zum anderen stärkt sie den fairen Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt und leistet damit einen Beitrag zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit aller Wirtschaftsakteure.
Das Referat 56 der Landesdirektion Sachsen prüft in seinem Zuständigkeitsbereich Produkte stichprobenartig sowohl bei sächsischen Herstellern und Importeuren, in den Geschäften vor Ort als auch auf Online-Verkaufsplattformen und achtet darauf, dass diese die Harmonisierungsrechtsvorschriften der EU sowie die nationalen rechtlichen Vorgaben einhalten. Im Falles eines Verstoßes gegen die Rechtsvorschriften werden Maßnahmen zur Herstellung der Konformität eingeleitet, beispielsweise eine Sanktionierung der verantwortlichen Wirtschaftsakteure.
Die Abteilung Arbeitsschutz hat zur Wahrnehmung ihrer umfangreichen Aufgaben als Sonderpolizeibehörde das Recht, Arbeitsstätten und Anlagen jederzeit zu betreten und zu besichtigen. Die Arbeitsschutzbehörde und ihre Mitarbeiter sind zur Geheimhaltung der uns zur Kenntnis gelangenden betriebsinternen Angelegenheiten verpflichtet. Die Gewerbeärzte unterliegen zusätzlich der ärztlichen Schweigepflicht
Referat 51 – Sozialer Arbeitsschutz, Schutz besonderer Personengruppen
Das Referat Sozialer Arbeitsschutz, Schutz besonderer Personengruppen befasst sich insbesondere mit dem Kinder- und Jugendarbeitsschutz, dem Mutterschutz sowie der Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes und der Fahrpersonalvorschriften.
Referat 52 – Gefahr- und Biostoffe, Gefahrgut
Das Referat Gefahr- und Biostoffe, Gefahrgut überwacht den betrieblichen Umgang mit Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen hinsichtlich der davon ausgehenden Gesundheitsgefahren sowie des Brand- und Explosionsschutzes, die Abgabe von bestimmten gefährlichen Stoffen und Gemischen, erteilt Zulassungen und Erlaubnisse zur Asbestsanierung und Schädlingsbekämpfung mit bestimmten Begasungsmitteln und ist zuständig für die Überwachung der Einhaltung der Gefahrguttransportvorschriften in den Unternehmen und Einrichtungen.
Referat 53 – Strahlenschutz, Arbeitsmedizin
Das Referat Strahlenschutz, Arbeitsmedizin ist u.a. für den Vollzug des Strahlenschutzgesetzes bei Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern zuständig. Auch arbeitsmedizinische Aufgabenstellungen und die Bewertung psychischer Belastungen gehören zum Aufgabenspektrum. Weiterhin ist das Referat für den ordnungsgemäßen Betrieb von Medizinprodukten und deren gesetzeskonforme Aufbereitung, zuständig. Einen Schwerpunkt der Arbeit bildet die Überwachung der Arbeitsschutzvorschriften im öffentlichen Dienst, dem Gesundheitswesen und im Schul- bzw. Hochschulbereich. Es berät zudem Unternehmen in Fragen der strukturellen Arbeitssicherheit.
Referat 54 – Arbeitsmittelsicherheit, überwachungsbedürftige Anlagen
Das Referat "Arbeitsmittelsicherheit, überwachungsbedürftige Anlagen" befasst sich mit der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln. Zu den Arbeitsmitteln zählen technische Anlagen, Maschinen, Geräte, Werkzeuge, die bei der Arbeit verwendet werden, sowie auch überwachungsbedürftige Anlagen. Durch ihre Aufsichtstätigkeit sorgt das Referat auch für die Sicherheit anderer Personen im Gefahrenbereich der überwachungsbedürftigen Anlagen.
Die Aufsicht über die Errichtung und den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen, wie z. B. Dampfkesselanlagen, Tankstellen, Aufzugsanlagen, Druckbehälter, ist einer der Aufgabenschwerpunkte des Referates. Hierzu gehört auch die Erteilung von Erlaubnissen für eine Teilgruppe der überwachungsbedürftigen Anlagen.
Referat 55 – Baustellen, Sprengstoff
Das Referat Baustellen, Sprengstoff überwacht im Wesentlichen die Einhaltung der Vorschriften zur Sicherheit der Beschäftigten auf Baustellen. Neben der Kontrolle des gewerbsmäßigen Umgangs mit Sprengstoffen und pyrotechnischen Erzeugnissen werden hier auch die Befähigungsscheine für den Umgang mit Sprengstoff erteilt sowie entsprechende Prüfungen abgenommen.
Referat 56 – Marktüberwachung
Das Referat Marktüberwachung nimmt die Aufgaben der Marktüberwachungsbehörde in Sachsen für folgende Bereiche wahr:
- Produktsicherheit und Ökodesign
- Inverkehrbringen von Medizinprodukten
- sonstige Bedarfsgegenstände und Tätowiermittel
- harmonisierte und nicht harmonisierte Bauprodukte
- Anbauvereinigungen von Konsumcannabis
- Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen
- Emissionsgrenzwerte und die Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte
Ziel der Marktüberwachung ist zum einen der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor unsicheren Produkten. Zum anderen stärkt sie den fairen Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt und leistet damit einen Beitrag zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit aller Wirtschaftsakteure.
Das Referat 56 der Landesdirektion Sachsen prüft in seinem Zuständigkeitsbereich Produkte stichprobenartig sowohl bei sächsischen Herstellern und Importeuren, in den Geschäften vor Ort als auch auf Online-Verkaufsplattformen und achtet darauf, dass diese die Harmonisierungsrechtsvorschriften der EU sowie die nationalen rechtlichen Vorgaben einhalten. Im Falles eines Verstoßes gegen die Rechtsvorschriften werden Maßnahmen zur Herstellung der Konformität eingeleitet, beispielsweise eine Sanktionierung der verantwortlichen Wirtschaftsakteure.