Medieninformationen 2011 [LDL]
[086/2011 - 06.12.2011]
Ein Jahr neuer Personalausweis – eine erste Bilanz
Im Direktionsbezirk Leipzig wurden seit Einführung des neuen Personalausweises im Jahr 2010 an insgesamt 108.764 Bürger neue Personalausweise von den kommunalen Personalausweisbehörden ausgegeben. Im gesamten Freistaat beläuft sich die Anzahl auf 426.308 Personalausweise neueren Typs. Zudem haben sich schätzungsweise ein Drittel der Bürger im Direktionsbezirk Leipzig für eine Freischaltung der Online-Funktion ihres neuen Personalausweises entschieden. Gerade hier zeigt sich das große und neuartige Potential des Ausweises. Das Dokument erfüllt einen Standard-Identitätsnachweis für die Online-Welt, wobei die gebotenen Sicherheitsaspekte erfüllt werden. Jedermann hat damit die Möglichkeit, seine Identität in der elektronischen Kommunikation mit dem Ausweis nachzuweisen. Er kann sich, ohne persönlich anwesend zu sein, überall dort ausweisen, wo Dienstleistungen personalisiert – also direkt für den einzelnen Nutzer bestimmt oder angepasst – zur Verfügung gestellt werden. Mit hoher Sicherheit ist davon auszugehen, dass in den nächsten Jahren immer mehr Internetanbieter solche personalisierten Dienste anbieten.
Auch kann festgestellt werden, dass der neue Personalausweis mit Blick auf die Fälschungssicherheit hohe Standards im internationalen Vergleich und im Speziellen innerhalb der Europäischen Union setzt und erfüllt.
Ab dem 17. Lebensjahr besteht für jeden Deutschen eine gesetzliche Ausweispflicht. Die Gebühren des Personalausweises betragen bei Antragstellern unter 24 Jahren 22,80 EUR, darüber 28,80 EUR.
Der neue Personalausweis wurde auf der Grundlage des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis vom 24. Juni 2009 (BGBl. 2009 I S. 1346) am 01.11. 2010 eingeführt.
Auch kann festgestellt werden, dass der neue Personalausweis mit Blick auf die Fälschungssicherheit hohe Standards im internationalen Vergleich und im Speziellen innerhalb der Europäischen Union setzt und erfüllt.
Ab dem 17. Lebensjahr besteht für jeden Deutschen eine gesetzliche Ausweispflicht. Die Gebühren des Personalausweises betragen bei Antragstellern unter 24 Jahren 22,80 EUR, darüber 28,80 EUR.
Der neue Personalausweis wurde auf der Grundlage des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis vom 24. Juni 2009 (BGBl. 2009 I S. 1346) am 01.11. 2010 eingeführt.