Medieninformationen 2011 [LDL]
[082/2011 - 24.11.2011]
Landesdirektion zieht zur Einführung des „Elektronischen Aufenthaltstitels“ im Direktionsbezirk positive Bilanz
Auf der Grundlage einer Verordnung der Europäischen Union, wurde mit Wirkung vom 01. September 2011 europaweit der sogenannte „Elektronische Aufenthaltstitel“ (eAT) eingeführt.
Für die Ausländerbehörden im Direktionsbezirk war mit der Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels zum einen die Nutzung einer neuen Software, zum anderen eine Veränderung der Verfahrensabläufe innerhalb der Ämter verbunden.
In den Ausländerbehörden der Stadt Leipzig und der Landratsämter Leipzig und Nordsachsen wurden seit Beginn der Einführung des eAT bisher rund 1.000 Anträge auf einen elektronischen Aufenthaltstitel gestellt. Davon sind bereits 600 elektronische Aufenthaltstitel von der Bundesdruckerei ausgestellt. Die Produktionszeit von der Aufnahme der Daten durch die Ausländerbehörde bis zur Lieferung der „kleinen Karten im Scheckkartenformat“ beträgt momentan etwa 3 bis 4 Wochen.
Die Übertragung der notwendigen Daten zur Fertigung der Chipkarten an die Bundesdruckerei in Berlin erfolgt bisher reibungslos.
Zum „Elektronischen Aufenthaltstitel“:
Ziel der Einführung des eAT ist es, die Aufenthaltstitel in der Europäischen Union einheitlich zu gestalten und durch die Nutzung biometrischer Daten die Bindung zwischen Dokumenteninhaber und Dokument zu erhöhen und vor missbräuchlicher Nutzung zu schützen. Es wird für jeden Drittstaatsangehörigen ein eigener eAT ausgestellt.
Der elektronische Aufenthaltstitel besitzt einen kontaktlosen Chip im Karteninneren, auf dem die biometrischen Merkmale (Lichtbild und zwei Fingerabdrücke), Nebenbestimmungen (Auflagen) und die persönlichen Daten des Antragstellers gespeichert sind. Zusätzlich enthält der Chip die Möglichkeit einen elektronischen Identitätsnachweis sowie eine qualifizierte elektronische Signatur zu nutzen.
Die bisherigen Aufenthaltstitel in den Reisepässen und Passersatzpapieren behalten, nach den Bestimmungen des Aufenthaltsgesetz in Verbindung mit der aktuellen Fassung des Richtlinien-Umsetzungsgesetzes bis längstens 31.08.2021 ihre Gültigkeit.
Der eAT bietet dem ausländischen Mitbürger zudem die Möglichkeiten der Online-Kommunikation mit Behörden und Verwaltungen.
Die Nutzung der Online-Ausweisfunktionen (elektronischer Identitätsnachweis und elektronische Unterschriftsfunktion) ist freiwillig und kann auf Wunsch ein- beziehungsweise ausgeschaltet werden.
Das Dokument wird durch die Bundesdruckerei GmbH in Berlin gefertigt.
Für die Ausländerbehörden im Direktionsbezirk war mit der Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels zum einen die Nutzung einer neuen Software, zum anderen eine Veränderung der Verfahrensabläufe innerhalb der Ämter verbunden.
In den Ausländerbehörden der Stadt Leipzig und der Landratsämter Leipzig und Nordsachsen wurden seit Beginn der Einführung des eAT bisher rund 1.000 Anträge auf einen elektronischen Aufenthaltstitel gestellt. Davon sind bereits 600 elektronische Aufenthaltstitel von der Bundesdruckerei ausgestellt. Die Produktionszeit von der Aufnahme der Daten durch die Ausländerbehörde bis zur Lieferung der „kleinen Karten im Scheckkartenformat“ beträgt momentan etwa 3 bis 4 Wochen.
Die Übertragung der notwendigen Daten zur Fertigung der Chipkarten an die Bundesdruckerei in Berlin erfolgt bisher reibungslos.
Zum „Elektronischen Aufenthaltstitel“:
Ziel der Einführung des eAT ist es, die Aufenthaltstitel in der Europäischen Union einheitlich zu gestalten und durch die Nutzung biometrischer Daten die Bindung zwischen Dokumenteninhaber und Dokument zu erhöhen und vor missbräuchlicher Nutzung zu schützen. Es wird für jeden Drittstaatsangehörigen ein eigener eAT ausgestellt.
Der elektronische Aufenthaltstitel besitzt einen kontaktlosen Chip im Karteninneren, auf dem die biometrischen Merkmale (Lichtbild und zwei Fingerabdrücke), Nebenbestimmungen (Auflagen) und die persönlichen Daten des Antragstellers gespeichert sind. Zusätzlich enthält der Chip die Möglichkeit einen elektronischen Identitätsnachweis sowie eine qualifizierte elektronische Signatur zu nutzen.
Die bisherigen Aufenthaltstitel in den Reisepässen und Passersatzpapieren behalten, nach den Bestimmungen des Aufenthaltsgesetz in Verbindung mit der aktuellen Fassung des Richtlinien-Umsetzungsgesetzes bis längstens 31.08.2021 ihre Gültigkeit.
Der eAT bietet dem ausländischen Mitbürger zudem die Möglichkeiten der Online-Kommunikation mit Behörden und Verwaltungen.
Die Nutzung der Online-Ausweisfunktionen (elektronischer Identitätsnachweis und elektronische Unterschriftsfunktion) ist freiwillig und kann auf Wunsch ein- beziehungsweise ausgeschaltet werden.
Das Dokument wird durch die Bundesdruckerei GmbH in Berlin gefertigt.