Medieninformationen 2011 [LDL]
[046/2011 - 01.06.2011]
Brücken im Zuge der B 87 in Torgau werden neu gebaut
Landesdirektion Leipzig erlässt Planfeststellungsbeschluss
Die Landesdirektion Leipzig hat das auf Antrag des Straßenbauamtes Chemnitz durchgeführte Planfeststellungsverfahren für den Neubau der beiden Brückenbauwerke im Zuge der Bundesstraße B 87 innerhalb der Ortslage von Torgau abgeschlossen.
Die Maßnahme umfasst einen Umbaubereich auf der Trasse der B 87 von etwa 565 Meter Länge im südwestlichen Stadtbereich. Sie beginnt hinter dem Ortseingangsschild und endet hinter der Einmündung zum Gewerbegebiet bzw. Turnierplatzweg. Zudem erfasst sie den Einmündungsbereich der Bundesstraße B 183, von der aus eine Zufahrt zum ehemaligen Lagerplatz der Telekom gebaut wird. Ferner schließt die Maßnahme eine 40 Meter lange Zufahrt zur Kleingartenanlage ein. Nördlich der B 87 wird auf der vollen Länge ein kombinierter Geh-/Radweg angelegt.
Nach Fertigstellung der Straßenbaumaßnahme kann die über lange Zeit andauernde Beschränkung der Achslast auf der Brücke über die Bahn aufgehoben werden und die Umleitung des Schwerlastverkehrs entfallen.
Das Vorhaben führt zu einer Verbesserung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs in der Ortslage Torgau.
Die Straßenbauverwaltung muss bei Umsetzung der Baumaßnahme beachten, dass zunächst Oberleitungsanlagen u.ä., die für den laufenden Eisenbahnbetrieb der Bahnstrecke Halle-Guben weiterhin erforderlich sind, umverlegt werden, um dann eine Freistellung von Bahnbetriebsanlagen vom Eisenbahn-Bundesamt in Dresden zu erhalten. Die Freistellung bezieht sich auf das aufzulassende dritte Anschlussgleis der Bahnstrecke Torgau-Belgern. Nach Abriss dieses Gleises wird das neue Brückenbauwerk über die Gleisanlagen etwas schmaler und um ca. 30 Meter nach Norden versetzt errichtet.
Das über den Röhrgraben verlaufende Brückenbauwerk wird ebenfalls vollständig abgerissen und an gleicher Stelle neu errichtet. Im Zuge dieser Erneuerungen wird auch die Entwässerung der Straße verbessert.
Unzumutbare Belastungen in Form von Verkehrslärm oder Luftschadstoffen sind nicht zu erwarten.
Auch werden keine Erhaltungsziele der beiden in ca. 70 Meter Abstand liegenden „NATURA 2000-Gebiete“ erheblich beeinträchtigt. Zum Schutz der Fledermäuse und Vögel werden auf beiden Brückenbauwerken transparente Kollisionsschutzwände angebracht.
Die Maßnahme umfasst einen Umbaubereich auf der Trasse der B 87 von etwa 565 Meter Länge im südwestlichen Stadtbereich. Sie beginnt hinter dem Ortseingangsschild und endet hinter der Einmündung zum Gewerbegebiet bzw. Turnierplatzweg. Zudem erfasst sie den Einmündungsbereich der Bundesstraße B 183, von der aus eine Zufahrt zum ehemaligen Lagerplatz der Telekom gebaut wird. Ferner schließt die Maßnahme eine 40 Meter lange Zufahrt zur Kleingartenanlage ein. Nördlich der B 87 wird auf der vollen Länge ein kombinierter Geh-/Radweg angelegt.
Nach Fertigstellung der Straßenbaumaßnahme kann die über lange Zeit andauernde Beschränkung der Achslast auf der Brücke über die Bahn aufgehoben werden und die Umleitung des Schwerlastverkehrs entfallen.
Das Vorhaben führt zu einer Verbesserung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs in der Ortslage Torgau.
Die Straßenbauverwaltung muss bei Umsetzung der Baumaßnahme beachten, dass zunächst Oberleitungsanlagen u.ä., die für den laufenden Eisenbahnbetrieb der Bahnstrecke Halle-Guben weiterhin erforderlich sind, umverlegt werden, um dann eine Freistellung von Bahnbetriebsanlagen vom Eisenbahn-Bundesamt in Dresden zu erhalten. Die Freistellung bezieht sich auf das aufzulassende dritte Anschlussgleis der Bahnstrecke Torgau-Belgern. Nach Abriss dieses Gleises wird das neue Brückenbauwerk über die Gleisanlagen etwas schmaler und um ca. 30 Meter nach Norden versetzt errichtet.
Das über den Röhrgraben verlaufende Brückenbauwerk wird ebenfalls vollständig abgerissen und an gleicher Stelle neu errichtet. Im Zuge dieser Erneuerungen wird auch die Entwässerung der Straße verbessert.
Unzumutbare Belastungen in Form von Verkehrslärm oder Luftschadstoffen sind nicht zu erwarten.
Auch werden keine Erhaltungsziele der beiden in ca. 70 Meter Abstand liegenden „NATURA 2000-Gebiete“ erheblich beeinträchtigt. Zum Schutz der Fledermäuse und Vögel werden auf beiden Brückenbauwerken transparente Kollisionsschutzwände angebracht.