Medieninformationen 2011 [LDL]
[019/2011 - 22.03.2011]
Landesdirektion Leipzig unterstützt Gemeinden bei ökologischer Gewässerunterhaltung an kleinen Fließgewässern
Die gesetzlichen Vorgaben im Freistaat Sachsen legen fest, dass bis zum Jahr 2015 bzw. - bei Vorliegen von definierten Ausnahmetatbeständen – bis zum Jahr 2027 die Gewässer II. Ordnung einen guten Zustand erreicht haben sollen. Aktuell ist dies im Direktionsbezirk Leipzig bei keinem Fließgewässer der Fall.
In den zurückliegenden Jahren sind im Direktionsbezirk Leipzig umfängliche Maßnahmen zur Reduzierung des punktuellen Eintrages von Nähr- und Schadstoffen in die Gewässer umgesetzt worden. Durch den Bau und Betrieb von kommunalen und industriellen Kläranlagen wurde die Beschaffeheit unserer Flüsse und Seen deutlich verbessert. Bezüglich des chemischen Zustandes können derzeit etwa 85 Prozent als gut bezeichnet werden.
Zur Erreichung eines guten ökologischen Zustandes ist ergänzend hierzu nun vorrangig die Gewässerstruktur zu verbessern. Erforderlich ist hierfür eine dem Fließgewässertyp angepasste Sohl-, Böschungs- und Ufergestatung. Durch den für die Gewässerunterhaltung Zuständigen sind abwechslungsreiche Lebensräume für Pflanzen und Tiere zu schaffen bzw. die Eigenentwicklung des Gewässers zuzulassen. Erst wenn sich die fließgewäsertypspezifischen Fische, Muscheln und Wasserpflanzen angesiedelt haben, ist ein guter ökologischer Zustand erreicht.
Beispielhaft soll im Frühjahr dieses Jahres ein 100 Meter langer Abschnitt des Greifenhainer Bachs - nahe der Mündung in die Wyhra - aufgewertet werden. Das Vorhaben wird unter Anleitung der Landesdirektion Leipzig und des Landratsamtes des Landkreises Leipzig durch die für das Gewässer verantwortliche Stadt Frohburg und den Siedlerverein Frohburg e.V. - der eine Bachpatenschaft übernommen hat - umgesetzt. Hierbei soll aufgezeigt werden, wie ökologische Gewässerunterhaltung mit geringem Mitteleinsatz durchführbar ist. Dazu gehören u.a. das Initiieren von Fließgewässerdynamik, das Verbessern der Beschattung und das Schaffen von Fischunterständen. Perspektivisch sind kleinräumige Gewässerlaufveränderungen zu erwarten. Da die Anliegergrundstücke des Greifenhainer Bachs Eigentum der Stadt Frohburg sind, ist eine etwaige teilweise Flächeninanspruchnahme möglich.
Mitte April werden während eines Vor-Ort-Termines Absprachen zur konkreten Umsetzung der Einzelmaßnahmen getroffen. Anhand von Prinzipskizzen werden die erreichbaren Zielzustände erläutert und Stellen festgelegt, an denen Eingriffe - wie das Einbringen von Steckhölzern und der Einbau von strömungslenkenden Materialien - hilfreich sein werden, um die Maßnahmen im Mai umzusetzen. Eine Teilnahme interessierter Bürger an dem Termin zur Umsetzung der Maßnahmen am Unterlauf des Greifenhainer Baches ist möglich. Zeit- und Treffpunkt werden noch mitgeteilt
In Vorbereitung ist eine weitere Aktion im Landkreis Nordsachsen. Gewässer und Termin sind in der Abstimmung. Nähere Informationen dazu werden ebenfalls nachgereicht.
Informationen zum Stand der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie im Freistaat Sachsen und zum Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm der Flussgebietseinheit Elbe sind unter www.umwelt.sachsen.de abrufbar.
In den zurückliegenden Jahren sind im Direktionsbezirk Leipzig umfängliche Maßnahmen zur Reduzierung des punktuellen Eintrages von Nähr- und Schadstoffen in die Gewässer umgesetzt worden. Durch den Bau und Betrieb von kommunalen und industriellen Kläranlagen wurde die Beschaffeheit unserer Flüsse und Seen deutlich verbessert. Bezüglich des chemischen Zustandes können derzeit etwa 85 Prozent als gut bezeichnet werden.
Zur Erreichung eines guten ökologischen Zustandes ist ergänzend hierzu nun vorrangig die Gewässerstruktur zu verbessern. Erforderlich ist hierfür eine dem Fließgewässertyp angepasste Sohl-, Böschungs- und Ufergestatung. Durch den für die Gewässerunterhaltung Zuständigen sind abwechslungsreiche Lebensräume für Pflanzen und Tiere zu schaffen bzw. die Eigenentwicklung des Gewässers zuzulassen. Erst wenn sich die fließgewäsertypspezifischen Fische, Muscheln und Wasserpflanzen angesiedelt haben, ist ein guter ökologischer Zustand erreicht.
Beispielhaft soll im Frühjahr dieses Jahres ein 100 Meter langer Abschnitt des Greifenhainer Bachs - nahe der Mündung in die Wyhra - aufgewertet werden. Das Vorhaben wird unter Anleitung der Landesdirektion Leipzig und des Landratsamtes des Landkreises Leipzig durch die für das Gewässer verantwortliche Stadt Frohburg und den Siedlerverein Frohburg e.V. - der eine Bachpatenschaft übernommen hat - umgesetzt. Hierbei soll aufgezeigt werden, wie ökologische Gewässerunterhaltung mit geringem Mitteleinsatz durchführbar ist. Dazu gehören u.a. das Initiieren von Fließgewässerdynamik, das Verbessern der Beschattung und das Schaffen von Fischunterständen. Perspektivisch sind kleinräumige Gewässerlaufveränderungen zu erwarten. Da die Anliegergrundstücke des Greifenhainer Bachs Eigentum der Stadt Frohburg sind, ist eine etwaige teilweise Flächeninanspruchnahme möglich.
Mitte April werden während eines Vor-Ort-Termines Absprachen zur konkreten Umsetzung der Einzelmaßnahmen getroffen. Anhand von Prinzipskizzen werden die erreichbaren Zielzustände erläutert und Stellen festgelegt, an denen Eingriffe - wie das Einbringen von Steckhölzern und der Einbau von strömungslenkenden Materialien - hilfreich sein werden, um die Maßnahmen im Mai umzusetzen. Eine Teilnahme interessierter Bürger an dem Termin zur Umsetzung der Maßnahmen am Unterlauf des Greifenhainer Baches ist möglich. Zeit- und Treffpunkt werden noch mitgeteilt
In Vorbereitung ist eine weitere Aktion im Landkreis Nordsachsen. Gewässer und Termin sind in der Abstimmung. Nähere Informationen dazu werden ebenfalls nachgereicht.
Informationen zum Stand der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie im Freistaat Sachsen und zum Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm der Flussgebietseinheit Elbe sind unter www.umwelt.sachsen.de abrufbar.