Medieninformationen 2010 [LDL]
[112/2010 - 27.10.2010]
Landesdirektion schließt Anhörungsverfahren zum Eisenbahnbauvorhaben „City-Tunnel Leipzig, Netzergänzende Maßnahmen im Abschnitt Engelsdorf (a) – Gaschwitz (a)“ ab
Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren an Eisenbahn-Bundesamt übersandt
Die Landesdirektion Leipzig hat zum Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben der DB Netz AG „City-Tunnel Leipzig, Netzergänzende Maßnahmen im Abschnitt Engelsdorf (a) – Gaschwitz (a)“ die abschließende Stellungnahme fertig gestellt und mit den Verfahrensakten an das Eisenbahn-Bundesamt übergeben.
Das Vorhaben umfasst Baumaßnahmen im Osten und Süden Leipzigs sowie in Markkleeberg und hat die Anpassung der dort verlaufenden Eisenbahnstrecken an das für den City-Tunnel Leipzig vorgesehene Betriebsregime zum Ziel. Geplant sind umfangreiche Gleisbaumaßnahmen, der Neubau des Haltepunktes Markkleeberg Nord, der Umbau der Bahnhöfe in Leipzig-Stötteritz und Leipzig-Connewitz sowie mehrerer Haltepunkte und die Errichtung von Lärmschutzwänden. Die nunmehr fertig gestellte Stellungnahme enthält verschiedene Entscheidungsvorschläge für das Eisenbahn-Bundesamt.
Im Anhörungsverfahren wurden aufgrund von Planänderungen der Vorhabenträgerin ingesamt dreimal - in den Jahren 2008 und 2009 sowie im laufenden Jahr - Planunterlagen in den Städten Leipzig und Markkleeberg zur Einsichtnahme für Jedermann ausgelegt. Es wurden zahlreiche Einwendungen erhoben. Die anlässlich der ersten beiden Planauslegungen erhobenen Einwendungen und von den Trägern öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen wurden Ende Oktober/Anfang November 2009 erörtert. Auf eine erneute Erörterung im Nachgang zur im laufenden Jahr erfolgten dritten Auslegung hat die Landesdirektion verzichtet. Von verschiedenen Einwendern geäußerte Wünsche, erneut zu erörtern, wurden an das das Eisenbahn-Bundesamt zur abschließenden Entscheidung weitergeleitet.
Das Anhörungsverfahren der Landesdirektion ist mit der Abgabe der Stellungnahme an das Eisenbahn-Bundesamt abgeschlossen. Diesem obliegt in seiner Eigenschaft als Planfeststellungsbehörde die abschließende Entscheidung über die erhobenen Einwendungen, über die Forderungen der Träger öffentlicher Belange und über das Ob und Wie der Zulassung des Vorhabens insgesamt. Die Stellungnahme der Landesdirektion wird in diesen Entscheidungsprozess einfließen. Anfragen zum weiteren Verfahrensablauf sind an das Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Dresden, zu richten.
Das Vorhaben umfasst Baumaßnahmen im Osten und Süden Leipzigs sowie in Markkleeberg und hat die Anpassung der dort verlaufenden Eisenbahnstrecken an das für den City-Tunnel Leipzig vorgesehene Betriebsregime zum Ziel. Geplant sind umfangreiche Gleisbaumaßnahmen, der Neubau des Haltepunktes Markkleeberg Nord, der Umbau der Bahnhöfe in Leipzig-Stötteritz und Leipzig-Connewitz sowie mehrerer Haltepunkte und die Errichtung von Lärmschutzwänden. Die nunmehr fertig gestellte Stellungnahme enthält verschiedene Entscheidungsvorschläge für das Eisenbahn-Bundesamt.
Im Anhörungsverfahren wurden aufgrund von Planänderungen der Vorhabenträgerin ingesamt dreimal - in den Jahren 2008 und 2009 sowie im laufenden Jahr - Planunterlagen in den Städten Leipzig und Markkleeberg zur Einsichtnahme für Jedermann ausgelegt. Es wurden zahlreiche Einwendungen erhoben. Die anlässlich der ersten beiden Planauslegungen erhobenen Einwendungen und von den Trägern öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen wurden Ende Oktober/Anfang November 2009 erörtert. Auf eine erneute Erörterung im Nachgang zur im laufenden Jahr erfolgten dritten Auslegung hat die Landesdirektion verzichtet. Von verschiedenen Einwendern geäußerte Wünsche, erneut zu erörtern, wurden an das das Eisenbahn-Bundesamt zur abschließenden Entscheidung weitergeleitet.
Das Anhörungsverfahren der Landesdirektion ist mit der Abgabe der Stellungnahme an das Eisenbahn-Bundesamt abgeschlossen. Diesem obliegt in seiner Eigenschaft als Planfeststellungsbehörde die abschließende Entscheidung über die erhobenen Einwendungen, über die Forderungen der Träger öffentlicher Belange und über das Ob und Wie der Zulassung des Vorhabens insgesamt. Die Stellungnahme der Landesdirektion wird in diesen Entscheidungsprozess einfließen. Anfragen zum weiteren Verfahrensablauf sind an das Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Dresden, zu richten.