Medieninformationen 2010 [LDL]
[076/2010 - 02.07.2010]
Planfeststellungsverfahren für Abschnitt 5.1 der A 72 im Zeitplan
Landesdirektion bereitet Erörterungstermin vor
Im Rahmen des laufenden Planfeststellungsverfahrens zur Genehmigung des Baus der Bundesautobahn A 72, Bauabschnitt 5.1. Borna-Nord bis Rötha wurden zahlreiche Einwendungen und Hinweise bei der Landesdirektion eingereicht. Dabei stehen die Bereiche Trassenführung, Lärmschutz, Beeinträchtigung von Natur und Landschaft, Auswirkungen auf die touristische Entwicklung der Region sowie die Auswirkung der Flächeninanspruchnahme auf Landwirtschaftsbetriebe im Focus der vorgebrachten Hinweise.
Das Planfeststellungsverfahren war Ende 2009 auf Antrag des Freistaates Sachsen, vertreten durch das Autobahnamt Sachsen, eingeleitet worden. Die Unterlagen hatten vom 06.04.2010 bis zum 05.05.2010 in den von dem Vorhaben betroffenen Städten Borna und Rötha sowie den Gemeinden Espenhain und Neukieritzsch ausgelegen. Die Bürger konnten bis zum 19.05.2010 Einwendungen erheben. Parallel wurde eine Vielzahl von Trägern öffentlicher Belange beteiligt. 59 private Einwender, 29 Träger öffentlicher Belange sowie ein anerkannter Naturschutzverband haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Einwendungen zu erheben und Hinweise zu geben.
Die Landesdirektion hat mittlerweile die vorgelegten Meinungsäußerungen an das Autobahnamt Sachsen weitergereicht und darum gebeten, zu den einzelnen Einwendungen und Hinweisen Stellung zu nehmen. Nach Eingang dieser Stellungnahme wird die Landesdirektion die Hinweise und Positionen des Autobahnamtes bewerten und einen Termin zur Erörterung der Einwendungen mit den Einwendern, den Trägern öffentlicher Belange sowie dem anerkannten Naturschutzverband, der sich geäußert hat, anberaumen. Dieser Termin wird frühestens im Herbst dieses Jahres stattfinden. Er wird rechtzeitig ortsüblich bekannt gegeben. Einwender, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben, werden persönlich eingeladen.
Der in Rede stehende Bauabschnitt der Bundesautobahn umfasst eine Länge von ca. 9,5 Kilometern einschließlich der geplanten Errichtung von Anschlussstellen bei Borna, Espenhain und Rötha. Der Abschnitt beginnt östlich von Borna mit dem Anschluss an die B 95 Ortsumfahrung Borna und endet an der Verknüpfung mit der B 95 östlich von Rötha. Die Trasse verläuft zwischen den Ortslagen Borna und Kesselshain und führt westlich vorbei an Eula und Gestewitz. Im Bereich des ehemaligen Kraftwerkes Thierbach verläuft die Trasse entlang der vorhandenen B 95 bis zur Einmündung der S 48 südlich des Industrie- und Gewerbeparks Espenhain, schwenkt dann in nordwestliche Richtung ab und führt westlich an Espenhain vorbei bis zur weiteren Kreuzung mit der B 95 östlich von Rötha.
Der Bauabschnitt 5.1. ist der vorletzte Bauabschnitt der vom Kreuz Chemnitz bis zur Anbindung an die Bundesautobahn A 38 konzipierten Gesamttrasse. Die Fortführung der Bundesautobahn A 72 soll im Bauabschnitt 5.2 von der Anschlussstelle bei Rötha bis zur Bundesautobahn A 38 erfolgen. Die Beantragung der Planfeststellung für diesen letzten Bauabschnitt der A 72 durch das Autobahnamt Sachsen wird nicht vor Ende 2010 erwartet.
Das Planfeststellungsverfahren war Ende 2009 auf Antrag des Freistaates Sachsen, vertreten durch das Autobahnamt Sachsen, eingeleitet worden. Die Unterlagen hatten vom 06.04.2010 bis zum 05.05.2010 in den von dem Vorhaben betroffenen Städten Borna und Rötha sowie den Gemeinden Espenhain und Neukieritzsch ausgelegen. Die Bürger konnten bis zum 19.05.2010 Einwendungen erheben. Parallel wurde eine Vielzahl von Trägern öffentlicher Belange beteiligt. 59 private Einwender, 29 Träger öffentlicher Belange sowie ein anerkannter Naturschutzverband haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Einwendungen zu erheben und Hinweise zu geben.
Die Landesdirektion hat mittlerweile die vorgelegten Meinungsäußerungen an das Autobahnamt Sachsen weitergereicht und darum gebeten, zu den einzelnen Einwendungen und Hinweisen Stellung zu nehmen. Nach Eingang dieser Stellungnahme wird die Landesdirektion die Hinweise und Positionen des Autobahnamtes bewerten und einen Termin zur Erörterung der Einwendungen mit den Einwendern, den Trägern öffentlicher Belange sowie dem anerkannten Naturschutzverband, der sich geäußert hat, anberaumen. Dieser Termin wird frühestens im Herbst dieses Jahres stattfinden. Er wird rechtzeitig ortsüblich bekannt gegeben. Einwender, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben, werden persönlich eingeladen.
Der in Rede stehende Bauabschnitt der Bundesautobahn umfasst eine Länge von ca. 9,5 Kilometern einschließlich der geplanten Errichtung von Anschlussstellen bei Borna, Espenhain und Rötha. Der Abschnitt beginnt östlich von Borna mit dem Anschluss an die B 95 Ortsumfahrung Borna und endet an der Verknüpfung mit der B 95 östlich von Rötha. Die Trasse verläuft zwischen den Ortslagen Borna und Kesselshain und führt westlich vorbei an Eula und Gestewitz. Im Bereich des ehemaligen Kraftwerkes Thierbach verläuft die Trasse entlang der vorhandenen B 95 bis zur Einmündung der S 48 südlich des Industrie- und Gewerbeparks Espenhain, schwenkt dann in nordwestliche Richtung ab und führt westlich an Espenhain vorbei bis zur weiteren Kreuzung mit der B 95 östlich von Rötha.
Der Bauabschnitt 5.1. ist der vorletzte Bauabschnitt der vom Kreuz Chemnitz bis zur Anbindung an die Bundesautobahn A 38 konzipierten Gesamttrasse. Die Fortführung der Bundesautobahn A 72 soll im Bauabschnitt 5.2 von der Anschlussstelle bei Rötha bis zur Bundesautobahn A 38 erfolgen. Die Beantragung der Planfeststellung für diesen letzten Bauabschnitt der A 72 durch das Autobahnamt Sachsen wird nicht vor Ende 2010 erwartet.