Medieninformationen 2010 [LDL]
[039/2010 - 19.03.2010]
Bundesstraße B 183 kann in Dreiheide ausgebaut werden
Landesdirektion Leipzig erlässt Planfeststellungsbeschluss
Die Landesdirektion Leipzig hat jetzt auf Antrag des Straßenbauamtes Leipzig Baurecht für den Ausbau der Bundesstraße 183 in Dreiheide, Ortsteil Süptitz geschaffen. Dieser planfestgestellte Streckenabschnitt hat eine Länge von 1.745 Metern.
Die B 183 hat als überregionale Verbindung zwischen Torgau und Bad Düben und zur Anbindung an den anhaltinischen Wirtschaftsraum Halle/Bitterfeld hohe Bedeutung. Weiterhin kommt ihr innerhalb des klassifizierten Straßennetzes eine wichtige Verbindungs- und Erschließungsfunktion zu. Um diese Verbindungswirkungen leistungsfähig und belastbar zu erhalten, ist der Ausbau unbedingt notwendig.
Die gesamte Fahrbahn wird auf 6,50 Meter verbreitert und die Kurven werden übersichtlicher gestaltet. Der Knotenpunkt B 183 / Klitzschener Straße / Sandstraße wird zu einem Kreisverkehrsplatz umgebaut. Außerdem werden im Zuge der Baustrecke Gehwege und Geh/-Radwege errichtet sowie neue Busbuchten geschaffen.
Durch diese Maßnahmen wird die Qualität des Verkehrsablaufs erheblich gesteigert.
Durch die Anordnung des neuen Geh- und Radweges und auf Grund der erforderlichen höhenmäßigen Anpassung an die Bundesstraße sind Zufahrten zu erneuern bzw. wiederherzustellen oder anzupassen. Auf die Belange der betroffenen Bürger wird jeweils in der Bauphase eingegangen.
Das Vorhaben führt an einigen Stellen durch eine Achsverschiebung zu einer wesentlichen Änderung des vorhandenen Verkehrsweges im Sinne der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung (Verkehrslärmschutzverordnung), so dass passive Lärmschutzmaßnahmen festgestellt worden sind. Das bedeutet, dass die Betroffenen eine Entschädigung für den Einbau von Lärmschutzfenstern und ggf. Lüftungsanlagen vom Straßenbauamt Leipzig fordern können.
Die Schadstoffbelastung bleibt weit unter den gesetzlichen Grenzwerten.
Der unvermeidbare Eingriff in die Straßen begleitenden Gehölze wird entsprechend der Baumschutzsatzung der Gemeinde Dreiheide durch Neuanpflanzungen kompensiert, die Neuversiegelung wird durch die Anlage von Grünflächen ausgeglichen.
Nach Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses wird der Vorhabenträger, das Straßenbauamt Leipzig, mit den Eigentümern der betroffenen Grundstücke die Grunderwerbsverhandlungen beginnen.
Zur Durchführung der Baumaßnahme werden 15 bis 20 Monate veranschlagt. Eine Umleitungskonzeption wird rechtzeitig vor Baubeginn bekannt gegeben.
Die B 183 hat als überregionale Verbindung zwischen Torgau und Bad Düben und zur Anbindung an den anhaltinischen Wirtschaftsraum Halle/Bitterfeld hohe Bedeutung. Weiterhin kommt ihr innerhalb des klassifizierten Straßennetzes eine wichtige Verbindungs- und Erschließungsfunktion zu. Um diese Verbindungswirkungen leistungsfähig und belastbar zu erhalten, ist der Ausbau unbedingt notwendig.
Die gesamte Fahrbahn wird auf 6,50 Meter verbreitert und die Kurven werden übersichtlicher gestaltet. Der Knotenpunkt B 183 / Klitzschener Straße / Sandstraße wird zu einem Kreisverkehrsplatz umgebaut. Außerdem werden im Zuge der Baustrecke Gehwege und Geh/-Radwege errichtet sowie neue Busbuchten geschaffen.
Durch diese Maßnahmen wird die Qualität des Verkehrsablaufs erheblich gesteigert.
Durch die Anordnung des neuen Geh- und Radweges und auf Grund der erforderlichen höhenmäßigen Anpassung an die Bundesstraße sind Zufahrten zu erneuern bzw. wiederherzustellen oder anzupassen. Auf die Belange der betroffenen Bürger wird jeweils in der Bauphase eingegangen.
Das Vorhaben führt an einigen Stellen durch eine Achsverschiebung zu einer wesentlichen Änderung des vorhandenen Verkehrsweges im Sinne der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung (Verkehrslärmschutzverordnung), so dass passive Lärmschutzmaßnahmen festgestellt worden sind. Das bedeutet, dass die Betroffenen eine Entschädigung für den Einbau von Lärmschutzfenstern und ggf. Lüftungsanlagen vom Straßenbauamt Leipzig fordern können.
Die Schadstoffbelastung bleibt weit unter den gesetzlichen Grenzwerten.
Der unvermeidbare Eingriff in die Straßen begleitenden Gehölze wird entsprechend der Baumschutzsatzung der Gemeinde Dreiheide durch Neuanpflanzungen kompensiert, die Neuversiegelung wird durch die Anlage von Grünflächen ausgeglichen.
Nach Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses wird der Vorhabenträger, das Straßenbauamt Leipzig, mit den Eigentümern der betroffenen Grundstücke die Grunderwerbsverhandlungen beginnen.
Zur Durchführung der Baumaßnahme werden 15 bis 20 Monate veranschlagt. Eine Umleitungskonzeption wird rechtzeitig vor Baubeginn bekannt gegeben.