Medieninformationen 2010 [LDL]
[016/2010 - 04.02.2010]
Apotheken-Sachverständige des Freistaates Sachsens tagten in der Landesdirektion
Gestern tagten die Sachverständigen für die Besichtigungen öffentlicher Apotheken in der Landesdirektion Leipzig, der zuständigen Überwachungsbehörde für die Einhaltung der Gesetze im Apothekenwesen im Freistaat Sachsen.
22 Apotheker sind, teilweise seit vielen Jahren, ehrenamtlich für die Landesdirektion tätig. Sie besichtigen die öffentlichen Apotheken und prüfen den ordnungsgemäßen Umgang mit Arzneimitteln sowie die pharmazeutische Beratung, die Warenlagerhaltung, die Herstellung und die Qualitätskontrolle von Arzneimitteln sowie den Umgang mit Betäubungsmitteln. Die Apotheken–Sachverständigen werden von der Landesdirektion Leipzig beauftragt. Zuvor durchlaufen sie eine Trainingsphase unter Anleitung hauptamtlicher Referenten der Landesdirektion und weisen in einer Abschlussinspektion ihre theoretischen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten nach.
Die Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften für Apotheken ist eine wesentliche Aufgabe des pharmazeutischen Referates der Landesdirektion bei der Wahrnehmung der Überwachungsfunktion für den gesamten Freistaat. Da es in Sachsen rund 1.000 Apotheken gibt, ist die Landesdirektion Leipzig sehr auf die Unterstützung der Sachverständigen angewiesen.
Neben ihrer beruflichen Tätigkeit, meist als selbstständige Apotheker, besichtigen die Sachverständigen die öffentlichen Apotheken und informieren über festgestellte Unzulänglichkeiten bzw. Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen, die dann ggf. durch die Landesdirektion zu ahnden sind. Dies betrifft z. B. Nachlässigkeiten bei vorgeschriebenen Dokumentationen im Interesse der Verbrauchersicherheit. Verstöße gegen die Bestimmungen der Gesetze im Apothekenwesen können durch die Landesdirektion mit der Verhängung von Bußgeldern bis zu einer Höhe von 5000,00 Euro geahndet werden. Im Zuge der Kontrollen mussten zudem bisher zwei Apotheken wegen rechtskräftiger Verurteilung bzw. wegen gesundheitlicher Nichteignung des Inhabers geschlossen werden.
Die ständige Weiterbildung zu den gesetzlichen Anforderungen an Apotheken ist auch ein wesentliches Anliegen der am gestrigen Tag stattgefundenen Jahrestagung. Zudem besteht zu den gesetzlichen Vorschriften oft auch Gesprächs- bzw. Klärungsbedarf aus Sicht der Apotheken selbst. Deshalb stellen die Sachverständigen auch ein wichtiges Bindeglied zwischen der Landesdirektion Leipzig und den niedergelassenen Apothekern dar und leisten einen wichtigen und unverzichtbaren Beitrag für die Gewährleistung der ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen Arzneimitteln im Freistaat Sachsen.
Im Fokus der diesjährigen Veranstaltung standen Vorträge zu neuen gesetzlichen Be-stimmungen, die der Sicherheit im Umgang mit Arzneimitteln dienen, sowie Fragestellungen zum Problemkreis der Betäubungsmittel gestützten Behandlung von abhängigen Patienten und der Zusammenarbeit von Ärzten und Apothekern.
Die ordnungsgemäße Führung öffentlicher Apotheken im Freistaat Sachsen wird unter Berücksichtigung der einschlägigen Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes im Durchschnitt aller 4 Jahre überprüft.
22 Apotheker sind, teilweise seit vielen Jahren, ehrenamtlich für die Landesdirektion tätig. Sie besichtigen die öffentlichen Apotheken und prüfen den ordnungsgemäßen Umgang mit Arzneimitteln sowie die pharmazeutische Beratung, die Warenlagerhaltung, die Herstellung und die Qualitätskontrolle von Arzneimitteln sowie den Umgang mit Betäubungsmitteln. Die Apotheken–Sachverständigen werden von der Landesdirektion Leipzig beauftragt. Zuvor durchlaufen sie eine Trainingsphase unter Anleitung hauptamtlicher Referenten der Landesdirektion und weisen in einer Abschlussinspektion ihre theoretischen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten nach.
Die Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften für Apotheken ist eine wesentliche Aufgabe des pharmazeutischen Referates der Landesdirektion bei der Wahrnehmung der Überwachungsfunktion für den gesamten Freistaat. Da es in Sachsen rund 1.000 Apotheken gibt, ist die Landesdirektion Leipzig sehr auf die Unterstützung der Sachverständigen angewiesen.
Neben ihrer beruflichen Tätigkeit, meist als selbstständige Apotheker, besichtigen die Sachverständigen die öffentlichen Apotheken und informieren über festgestellte Unzulänglichkeiten bzw. Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen, die dann ggf. durch die Landesdirektion zu ahnden sind. Dies betrifft z. B. Nachlässigkeiten bei vorgeschriebenen Dokumentationen im Interesse der Verbrauchersicherheit. Verstöße gegen die Bestimmungen der Gesetze im Apothekenwesen können durch die Landesdirektion mit der Verhängung von Bußgeldern bis zu einer Höhe von 5000,00 Euro geahndet werden. Im Zuge der Kontrollen mussten zudem bisher zwei Apotheken wegen rechtskräftiger Verurteilung bzw. wegen gesundheitlicher Nichteignung des Inhabers geschlossen werden.
Die ständige Weiterbildung zu den gesetzlichen Anforderungen an Apotheken ist auch ein wesentliches Anliegen der am gestrigen Tag stattgefundenen Jahrestagung. Zudem besteht zu den gesetzlichen Vorschriften oft auch Gesprächs- bzw. Klärungsbedarf aus Sicht der Apotheken selbst. Deshalb stellen die Sachverständigen auch ein wichtiges Bindeglied zwischen der Landesdirektion Leipzig und den niedergelassenen Apothekern dar und leisten einen wichtigen und unverzichtbaren Beitrag für die Gewährleistung der ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen Arzneimitteln im Freistaat Sachsen.
Im Fokus der diesjährigen Veranstaltung standen Vorträge zu neuen gesetzlichen Be-stimmungen, die der Sicherheit im Umgang mit Arzneimitteln dienen, sowie Fragestellungen zum Problemkreis der Betäubungsmittel gestützten Behandlung von abhängigen Patienten und der Zusammenarbeit von Ärzten und Apothekern.
Die ordnungsgemäße Führung öffentlicher Apotheken im Freistaat Sachsen wird unter Berücksichtigung der einschlägigen Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes im Durchschnitt aller 4 Jahre überprüft.