Medieninformationen 2009 [LDL]
[128/2009 - 08.12.2009]
LTV zieht Antrag auf Planfeststellung zum Hochwasserschutz im Bereich der Ortslage Außig zurück
Landesdirektion stellt Verfahren ein
Im Rahmen des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens zum Hochwasserschutz Seydewitz-Außig, Teilvorhaben an der Dahle im Bereich der Ortslage Außig wurde im Zeitraum April bis Mai dieses Jahres die Anhörung durchgeführt. Im Ergebnis der Anhörung und der Erkenntnisse, die aus dem bisherigen Verfahren gezogen werden konnten, ist davon auszugehen, dass die Planung für oben genanntes Teilvorhaben aus wasserfachlichen, Wirtschaftlichkeits- und Akzeptanzgründen nicht genehmigungsfähig ist. Somit hat die Antragstellerin für das Vorhaben, die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen den Antrag auf Planfeststellung der Hochwasserschutzmauer im Bereich der Ortslage Außig am 13.11.2009 zurückgezogen. Dem Rechnung tragend, hat die Landesdirektion Leipzig das Verfahren eingestellt. Eine entsprechende Bekanntmachung in den Belegenheitsgemeinden und Information der bisher am Verfahren Beteiligten wird durch die Landesdirektion Leipzig noch gesondert erfolgen.
Die nunmehr eingetretene Situation zeigt jedoch die Notwendigkeit, unter Berücksichtigung des im Hochwasserschutzkonzept Elbe geplanten Polder Außig zwischen Elbe und Dahle sowie unter Einbeziehung der angrenzenden Gemeindegebiete nach einer nachhaltigen Lösung zu suchen, mit welcher zweck- und verhältnismäßig das Ziel des Hochwasserschutzes an der Dahle umgesetzt werden kann.
Die Landestalsperrenverwaltung wird deshalb im Interesse aller betroffenen Bürger im Februar 2010 die Erarbeitung eines Konzeptes beauftragen, welches eine kombinierte Lösung für die Ableitung von Dahle- und Elbehochwasser im Zusammenhang mit dem Ausbau des Polders Außig beinhaltet. Das Konzept soll Ende 2010 vorliegen und sowohl wirtschaftlich begründbare als auch überregional wirksame Maßnahmen beinhalten. Ein anschließendes störungsfreies Plan- und Genehmigungsverfahren vorausgesetzt, wird ein Realisierungsbeginn für die Maßnahmen im Jahr 2013 angestrebt.
Bis zur Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen des Gesamtkonzeptes gilt der „Notfallplan gegen Hochwassergefahr“ vom 25.08.2006, welcher durch die untere Brandschutz , Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde des Landkreises unter Einbeziehung der Gemeinden erstellt wurde und ständig aktuell gehalten wird. Damit wird die Beseitigung von Gefahrenlagen für Leib und Leben im Hochwasserfall bis zur Umsetzung des neuen Konzeptes gewährleistet.
Das Verfahren für den nördlich angrenzenden Bereich um die Ortslage Seydewitz, für welches die Anhörung mit dem Erörterungstermin am 14.11.2008 abgeschlossen wurde, wird in Kürze mit einer separaten Entscheidung der Landesdirektion zum Abschluss gebracht.
Die nunmehr eingetretene Situation zeigt jedoch die Notwendigkeit, unter Berücksichtigung des im Hochwasserschutzkonzept Elbe geplanten Polder Außig zwischen Elbe und Dahle sowie unter Einbeziehung der angrenzenden Gemeindegebiete nach einer nachhaltigen Lösung zu suchen, mit welcher zweck- und verhältnismäßig das Ziel des Hochwasserschutzes an der Dahle umgesetzt werden kann.
Die Landestalsperrenverwaltung wird deshalb im Interesse aller betroffenen Bürger im Februar 2010 die Erarbeitung eines Konzeptes beauftragen, welches eine kombinierte Lösung für die Ableitung von Dahle- und Elbehochwasser im Zusammenhang mit dem Ausbau des Polders Außig beinhaltet. Das Konzept soll Ende 2010 vorliegen und sowohl wirtschaftlich begründbare als auch überregional wirksame Maßnahmen beinhalten. Ein anschließendes störungsfreies Plan- und Genehmigungsverfahren vorausgesetzt, wird ein Realisierungsbeginn für die Maßnahmen im Jahr 2013 angestrebt.
Bis zur Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen des Gesamtkonzeptes gilt der „Notfallplan gegen Hochwassergefahr“ vom 25.08.2006, welcher durch die untere Brandschutz , Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde des Landkreises unter Einbeziehung der Gemeinden erstellt wurde und ständig aktuell gehalten wird. Damit wird die Beseitigung von Gefahrenlagen für Leib und Leben im Hochwasserfall bis zur Umsetzung des neuen Konzeptes gewährleistet.
Das Verfahren für den nördlich angrenzenden Bereich um die Ortslage Seydewitz, für welches die Anhörung mit dem Erörterungstermin am 14.11.2008 abgeschlossen wurde, wird in Kürze mit einer separaten Entscheidung der Landesdirektion zum Abschluss gebracht.