Medieninformationen 2009 [LDL]
[109/2009 - 30.09.2009]
Landesdirektion Leipzig eröffnet Raumordnungsverfahren B 87 neu
Durch die Landesdirektion Leipzig und die Gemeinsame Landesplanungsabteilung der Länder Berlin und Brandenburg wurde am 28. September 2009 das Raumordnungsverfahren für das Vorhaben B 87 neu von Leipzig bis zur Landesgrenze Sachsen / Brandenburg eröffnet. Das Vorhaben beinhaltet den Neu- und Ausbau der Bundesstraße B 87 n zwischen der Bundesautobahn (BAB) A 14 bei Leipzig und der Ortslage Löhsten im Land Brandenburg.
Im Zuge der Eröffnung des Verfahrens erhielten 138 öffentliche Stellen im Freistaat Sachsen und im Land Brandenburg die Antragsunterlagen für den Neu- und Ausbau der B 87.
Den Antragsunterlagen ist zu entnehmen, dass das Sächsische Autobahnamt in einem mehrstufigen Planungsprozess für den Neu- und Ausbau der B 87 drei Hauptvarianten ermittelt hat. Diese wurden abschnittsweise unter Zuhilfenahme der Kriterien
Autobahnamt Trassenvorschläge für die Abschnitte:
Geführt wird das Raumordnungsverfahren auf der Grundlage des § 15 des Gesetzes zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften (GeROG) vom 22. Dezember 2008. Im Raumordnungsverfahren sind die raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens „ B 87 n Leipzig (A 14) - Landesgrenze Sachsen / Brandenburg“ auf die Grundsätze der Raumordnung unter überörtlichen Gesichtspunkten zu prüfen. Insbesondere wird die Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung geprüft und die Abstimmung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen geführt.
Gegenstand dieser Prüfung sind alle vom Sächsischen Autobahnamt vorgelegten Trassenalternativen. Deshalb hat die Landesdirektion auch von den beteiligten öffentlichen Stellen Hinweise, Stellungnahmen und Anregungen zu allen in den Vorhabensunterlagen eingeführten Trassenvarianten erbeten. Öffentliche Stellen sind dabei die von dem Straßenbauvorhaben betroffenen Gemeinden und Landratsämter ebenso wie die im Freistaat Sachsen und im Land Sachsen anerkannten Naturschutzverbände, die Industrie- und Handelskammern und die Unternehmen der technischen Infrastruktur, so zum Beispiel die Kommunalen Wasserwerke Leipzig und Fernwasserversorgung Elbaue Ostharz sowie die MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH. Allen 138 öffentlichen Stellen ist Gelegenheit gegeben bis zum 10. November 2009 zu den Antragsunterlagen Stellung zu nehmen und ihre durch das Verkehrsvorhaben berührten Belange vorzutragen.
Parallel wird in den vom Verkehrsvorhaben betroffenen Städten und Gemeinden sowie den betroffenen Landkreisen die Unterrichtung und Anhörung der Öffentlichkeit in den Monaten Oktober bis Dezember 2009 stattfinden. In diesem Zeitraum werden für die Dauer eines Monats die Antragsunterlagen in der Langfassung (13 Ordner) öffentlich ausgelegt. Der Zeitpunkt und der Ort der Auslage wird mindestens eine Woche vor Auslagebeginn ortsüblich bekannt gegeben. So besteht für jedermann die Möglichkeit in die Antragsunterlagen einzusehen und Anregungen, Hinweise und Stellungnahmen bis eine Woche nach Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Die Landesdirektion Leipzig und des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung des Landes Brandenburg berücksichtigen die Äußerungen der Öffentlichkeit bei der Erarbeitung der raumordnerischen Beurteilung.
Zudem wird zum 1. Oktober 2009 eine Kurzfassung der Antragsunterlagen mit ausgewählten Untersuchungen zur Umweltverträglichkeit durch die Landesdirektion Leipzig über www.ldl.sachsen.de/Service/Raumordnung zur Einsichtnahme und zum downloaden in der Internetpräsenz der Landesdirektion Leipzig zur Verfügung gestellt.
Der Beteiligung der vom Vorhaben berührten öffentlichen Stellen und der Öffentlichkeitsbeteiligung wird sich eine umfangreicher Abwägung und Erörterung anschließen.
Beendet wird das Raumordnungsverfahrens mit einer raumordnerischen Beurteilung. Einen Zeitpunkt für den Abschluss des Raumordnungsverfahrens zu benennen ist auf Grund der Größe, Bedeutung und Problemdichte des Verkehrsvorhabens zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich.
Im Zuge der Eröffnung des Verfahrens erhielten 138 öffentliche Stellen im Freistaat Sachsen und im Land Brandenburg die Antragsunterlagen für den Neu- und Ausbau der B 87.
Den Antragsunterlagen ist zu entnehmen, dass das Sächsische Autobahnamt in einem mehrstufigen Planungsprozess für den Neu- und Ausbau der B 87 drei Hauptvarianten ermittelt hat. Diese wurden abschnittsweise unter Zuhilfenahme der Kriterien
- Raumstruktur
- Verkehr
- Straßenentwicklung, Verkehrssicherheit
- Umwelt und
- Wirtschaftlichkeit
Autobahnamt Trassenvorschläge für die Abschnitte:
- Leipzig – Eilenburg (Abschnitt 1)
- Eilenburg –westlich Torgau (Abschnitt 2)
- westlich Torgau – nördlich Torgau (Abschnitt 3)
- nördlich Torgau – östlich Torgau (Elbequerung) (Abschnitt 4) und
- östlich Torgau – Löhsten (Brandenburg.) (Abschnitt 5)
Geführt wird das Raumordnungsverfahren auf der Grundlage des § 15 des Gesetzes zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften (GeROG) vom 22. Dezember 2008. Im Raumordnungsverfahren sind die raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens „ B 87 n Leipzig (A 14) - Landesgrenze Sachsen / Brandenburg“ auf die Grundsätze der Raumordnung unter überörtlichen Gesichtspunkten zu prüfen. Insbesondere wird die Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung geprüft und die Abstimmung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen geführt.
Gegenstand dieser Prüfung sind alle vom Sächsischen Autobahnamt vorgelegten Trassenalternativen. Deshalb hat die Landesdirektion auch von den beteiligten öffentlichen Stellen Hinweise, Stellungnahmen und Anregungen zu allen in den Vorhabensunterlagen eingeführten Trassenvarianten erbeten. Öffentliche Stellen sind dabei die von dem Straßenbauvorhaben betroffenen Gemeinden und Landratsämter ebenso wie die im Freistaat Sachsen und im Land Sachsen anerkannten Naturschutzverbände, die Industrie- und Handelskammern und die Unternehmen der technischen Infrastruktur, so zum Beispiel die Kommunalen Wasserwerke Leipzig und Fernwasserversorgung Elbaue Ostharz sowie die MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH. Allen 138 öffentlichen Stellen ist Gelegenheit gegeben bis zum 10. November 2009 zu den Antragsunterlagen Stellung zu nehmen und ihre durch das Verkehrsvorhaben berührten Belange vorzutragen.
Parallel wird in den vom Verkehrsvorhaben betroffenen Städten und Gemeinden sowie den betroffenen Landkreisen die Unterrichtung und Anhörung der Öffentlichkeit in den Monaten Oktober bis Dezember 2009 stattfinden. In diesem Zeitraum werden für die Dauer eines Monats die Antragsunterlagen in der Langfassung (13 Ordner) öffentlich ausgelegt. Der Zeitpunkt und der Ort der Auslage wird mindestens eine Woche vor Auslagebeginn ortsüblich bekannt gegeben. So besteht für jedermann die Möglichkeit in die Antragsunterlagen einzusehen und Anregungen, Hinweise und Stellungnahmen bis eine Woche nach Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Die Landesdirektion Leipzig und des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung des Landes Brandenburg berücksichtigen die Äußerungen der Öffentlichkeit bei der Erarbeitung der raumordnerischen Beurteilung.
Zudem wird zum 1. Oktober 2009 eine Kurzfassung der Antragsunterlagen mit ausgewählten Untersuchungen zur Umweltverträglichkeit durch die Landesdirektion Leipzig über www.ldl.sachsen.de/Service/Raumordnung zur Einsichtnahme und zum downloaden in der Internetpräsenz der Landesdirektion Leipzig zur Verfügung gestellt.
Der Beteiligung der vom Vorhaben berührten öffentlichen Stellen und der Öffentlichkeitsbeteiligung wird sich eine umfangreicher Abwägung und Erörterung anschließen.
Beendet wird das Raumordnungsverfahrens mit einer raumordnerischen Beurteilung. Einen Zeitpunkt für den Abschluss des Raumordnungsverfahrens zu benennen ist auf Grund der Größe, Bedeutung und Problemdichte des Verkehrsvorhabens zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich.