Medieninformationen 2009 [LDL]
[106/2009 - 15.09.2009]
Vergabekammer entscheidet über Beschwerde bezüglich der Vergabe unterirdischer Dichtwände der Hochwasserschutzmaßnahme Grimma
Baumaßnahme kann ohne spürbare zeitliche Verzögerung fortgesetzt werden
Am 14.09.2009 hat die 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig den am 26.08.2009 gestellten Antrag eines bei der Vergabe nicht berücksichtigten Bieters für die Baumaßnahme „Unterirdische Dichtwände zum Hochwasserschutz der Stadt Grimma“ als unzulässig verworfen, da der Bieter kein den Anforderungen der Ausschreibung entsprechendes Angebot abgegeben und den Antrag entgegen der gesetzlichen Ausschlussfristen zu spät bei der Vergabekammer eingereicht hat.
Die Landestalsperrenverwaltung in Rötha hatte am 24.04.2009 die Bauarbeiten zur Hochwasserschutzmaßnahme in Grimma, insbesondere für die bauseitige Realisierung unterirdische Dichtwände, in zwei Losen ausgeschrieben. Am 26.08.2009 hatte ein unterlegener Bieter Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens bei der Vergabekammer gestellt. Diese hat in der für derartige Verfahren vergleichsweise kurzen Zeit (wenig mehr als 2 Wochen) den Antrag umfassend geprüft und mit Beschluss vom 14.09.2009 entschieden. Damit steht der Durchführung der geplanten Maßnahme von Seiten der Vergabekammer nichts mehr im Wege.
Insbesondere auf Grund der zügigen Entscheidung des Antrages auf Vergabenachprüfung haben sich öffentlich geäußerte Befürchtungen, dass durch die Anrufung der Vergabekammer weitere zeitliche Verzögerungen eintreten können, nicht bewahrheitet.
Der betroffene Bieter hat jedoch noch die Möglichkeit, Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Vergabekammer einzulegen und kann binnen 2 Wochen Beschwerde beim Oberlandesgericht Dresden einlegen.
Die Landestalsperrenverwaltung in Rötha hatte am 24.04.2009 die Bauarbeiten zur Hochwasserschutzmaßnahme in Grimma, insbesondere für die bauseitige Realisierung unterirdische Dichtwände, in zwei Losen ausgeschrieben. Am 26.08.2009 hatte ein unterlegener Bieter Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens bei der Vergabekammer gestellt. Diese hat in der für derartige Verfahren vergleichsweise kurzen Zeit (wenig mehr als 2 Wochen) den Antrag umfassend geprüft und mit Beschluss vom 14.09.2009 entschieden. Damit steht der Durchführung der geplanten Maßnahme von Seiten der Vergabekammer nichts mehr im Wege.
Insbesondere auf Grund der zügigen Entscheidung des Antrages auf Vergabenachprüfung haben sich öffentlich geäußerte Befürchtungen, dass durch die Anrufung der Vergabekammer weitere zeitliche Verzögerungen eintreten können, nicht bewahrheitet.
Der betroffene Bieter hat jedoch noch die Möglichkeit, Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Vergabekammer einzulegen und kann binnen 2 Wochen Beschwerde beim Oberlandesgericht Dresden einlegen.