Medieninformationen 2009 [LDL]
[099/2009 - 25.08.2009]
Firma Bilfinger Berger Entsorgung Ost GmbH darf Zwischenlager für kontaminierte Böden und bodenähnliche Abfälle in Deutzen errichten
Landesdirektion erteilt immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Änderung der bereits betriebenen thermischen Bodenbehandlungsanlage
Die Landesdirektion Leipzig hat der Firma Bilfinger Berger Entsorgung Ost GmbH die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Änderung ihrer am Standort 04574 Deutzen, Werkstraße 7 betriebenen thermischen Bodenbehandlungsanlage erteilt.
Zugelassen wurden die Errichtung und der Betrieb eines separaten Zwischenlagers für kontaminierte Böden und bodenähnliche Abfälle, wie zum Beispiel Bau- und Abbruchabfälle, mit einer Kapazität von 80.000 Tonnen für die Entsorgung in der vorhandenen Aufbereitungstechnik im bestehenden Zwischenlager. Mit der Genehmigung erfolgt keine Erhöhung der zugelassenen Gesamtlagerkapazität von 200.000 Tonnen. Neuinvestitionen sind zur Realisierung des Vorhabens nicht erforderlich. Durch das Vorhaben werden bestehende Arbeitsplätze gesichert.
Die Antragsunterlagen wurden im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens unter Einbeziehung zahlreicher Fachbehörden einer Prüfung unterzogen. Mit dem Genehmigungsbescheid wurden der Firma Nebenbestimmungen zum Immissionsschutzrecht, zum Abfallrecht, zur Anlagensicherheit und zum Arbeitsschutzrecht auferlegt, deren Einhaltung durch die jeweils zuständigen Fachbehörden überwacht wird.
So wurde unter anderem bestimmt, dass zur Entsorgung in anderen mikrobiologischen Behandlungsanlagen, chemisch-physikalischen Behandlungsanlagen, Bodenwaschanlagen und auf Deponien die Annahme und Zwischenlagerung von jeweils maximal 20.000 Tonnen Abfällen zulässig ist und die Lagerdauer der einzelnen Abfälle ein Jahr nicht überschreiten darf.
Das Zwischenlager soll nach Angabe des Unternehmens im II. Halbjahr 2009 in Betrieb genommen werden.
Zugelassen wurden die Errichtung und der Betrieb eines separaten Zwischenlagers für kontaminierte Böden und bodenähnliche Abfälle, wie zum Beispiel Bau- und Abbruchabfälle, mit einer Kapazität von 80.000 Tonnen für die Entsorgung in der vorhandenen Aufbereitungstechnik im bestehenden Zwischenlager. Mit der Genehmigung erfolgt keine Erhöhung der zugelassenen Gesamtlagerkapazität von 200.000 Tonnen. Neuinvestitionen sind zur Realisierung des Vorhabens nicht erforderlich. Durch das Vorhaben werden bestehende Arbeitsplätze gesichert.
Die Antragsunterlagen wurden im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens unter Einbeziehung zahlreicher Fachbehörden einer Prüfung unterzogen. Mit dem Genehmigungsbescheid wurden der Firma Nebenbestimmungen zum Immissionsschutzrecht, zum Abfallrecht, zur Anlagensicherheit und zum Arbeitsschutzrecht auferlegt, deren Einhaltung durch die jeweils zuständigen Fachbehörden überwacht wird.
So wurde unter anderem bestimmt, dass zur Entsorgung in anderen mikrobiologischen Behandlungsanlagen, chemisch-physikalischen Behandlungsanlagen, Bodenwaschanlagen und auf Deponien die Annahme und Zwischenlagerung von jeweils maximal 20.000 Tonnen Abfällen zulässig ist und die Lagerdauer der einzelnen Abfälle ein Jahr nicht überschreiten darf.
Das Zwischenlager soll nach Angabe des Unternehmens im II. Halbjahr 2009 in Betrieb genommen werden.