Medieninformationen 2009 [LDL]
[091/2009 - 06.08.2009]
Landesdirektion berät mit Stadtverwaltung Wahlprocedere
Rechtsaufsichtsbehörde empfiehlt, Schulung der Wahlvorstände sowie Organisation der Stimmabgabe zu verbessern
Die Landesdirektion Leipzig wertete heute in einem Gespräch mit der Stadtverwaltung Leipzig das Ergebnis der Prüfung von Wahlanfechtung der Stadtratswahl sowie der Ortschaftsratswahlen vom 07.06.2009 aus. Wie berichtet, stellte die Landesdirektion als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde Unzulänglichkeiten fest, die im Ergebnis eine Wiederholungswahl der Stadtratswahl in fünf Wahlbezirken sowie eine Wiederholungswahl der Ortschaftsratswahl in Lützschena-Stahmeln in einem Wahlbezirk erforderlich machen.
Das mit Abstand häufigste Problem bestand darin, dass Wähler für die Wahl des Stadtrates bzw. des Ortschaftsrates von Lützschena-Stahmeln zugelassen wurden, die für diese Wahlen nicht stimmberechtigt waren. Ihr Wahlrecht beschränkte sich lediglich auf die Europawahl.
Um künftig eine rechtssichere und damit beanstandungsfreie Durchführung des Wahlprocederes zu sichern, sprach sich die Landesdirektion Leipzig und die Stadtverwaltung dafür aus, bei der Schulung der Wahlvorstände ausdrücklich darauf hinzuweisen, die jeweiligen Eintragungen zur Wahlberechtigung im Wählerverzeichnis genauestens zu beachten. Weiterhin gab die Landesdirektion die Empfehlung zu prüfen, ob die Wahlberechtigung eines Wählers bereits nach Betreten des Wahllokals und vor Aushändigung der Stimmzettel an Hand der Eintragungen im Wählerverzeichnis kontrolliert werden sollte. So kann gewährleistet werden, dass der Wähler nur den Stimmzettel für diejenige Wahl erhält, für die er wahlberechtigt ist.
Im Ergebnis wird die Stadtverwaltung am 27.09.2009 in den Wahlbezirken, in denen Wiederholungswahlen stattfinden, zwei Wahlvorstände bilden - einer für die Bundestagswahl und einer für die Stadtrats- bzw. Ortschaftsratswahl. Die Bildung von zwei Wahlvorständen in einem Wahlbezirk führt allerdings auch zu einem erhöhten Bedarf an Wahlhelfern. Deshalb appellieren sowohl die Stadtverwaltung als auch die Landesdirektion an die Leipziger Bürger, sich als Wahlhelfer für die Landtagswahl am 30.08.2009 sowie für die Bundestagswahl und die Wiederholungswahl zum Stadtrat am 27.09.2009 zur Verfügung zu stellen. Dazu kann die unter www.leipzig.de eingestellte Online-Bereitschaftserklärung oder die Telefonverbindung 1232888 genutzt werden.
Das mit Abstand häufigste Problem bestand darin, dass Wähler für die Wahl des Stadtrates bzw. des Ortschaftsrates von Lützschena-Stahmeln zugelassen wurden, die für diese Wahlen nicht stimmberechtigt waren. Ihr Wahlrecht beschränkte sich lediglich auf die Europawahl.
Um künftig eine rechtssichere und damit beanstandungsfreie Durchführung des Wahlprocederes zu sichern, sprach sich die Landesdirektion Leipzig und die Stadtverwaltung dafür aus, bei der Schulung der Wahlvorstände ausdrücklich darauf hinzuweisen, die jeweiligen Eintragungen zur Wahlberechtigung im Wählerverzeichnis genauestens zu beachten. Weiterhin gab die Landesdirektion die Empfehlung zu prüfen, ob die Wahlberechtigung eines Wählers bereits nach Betreten des Wahllokals und vor Aushändigung der Stimmzettel an Hand der Eintragungen im Wählerverzeichnis kontrolliert werden sollte. So kann gewährleistet werden, dass der Wähler nur den Stimmzettel für diejenige Wahl erhält, für die er wahlberechtigt ist.
Im Ergebnis wird die Stadtverwaltung am 27.09.2009 in den Wahlbezirken, in denen Wiederholungswahlen stattfinden, zwei Wahlvorstände bilden - einer für die Bundestagswahl und einer für die Stadtrats- bzw. Ortschaftsratswahl. Die Bildung von zwei Wahlvorständen in einem Wahlbezirk führt allerdings auch zu einem erhöhten Bedarf an Wahlhelfern. Deshalb appellieren sowohl die Stadtverwaltung als auch die Landesdirektion an die Leipziger Bürger, sich als Wahlhelfer für die Landtagswahl am 30.08.2009 sowie für die Bundestagswahl und die Wiederholungswahl zum Stadtrat am 27.09.2009 zur Verfügung zu stellen. Dazu kann die unter www.leipzig.de eingestellte Online-Bereitschaftserklärung oder die Telefonverbindung 1232888 genutzt werden.