Medieninformationen 2009 [LDL]
[088/2009 - 06.08.2009]
Abfallwirtschaft Torgau-Oschatz GmbH kann Anlagen zur zeitweiligen Lagerung und Behandlung nicht gefährlicher Abfälle betreiben
Landesdirektion erteilt Immissionsschutzrechtliche Genehmigungen
Die Landesdirektion Leipzig hat jetzt der Firma Abfallwirtschaft Torgau-Oschatz GmbH die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen zur Errichtung und zum Betrieb von Anlagen zur zeitweiligen Lagerung und Behandlung nicht gefährlicher Abfälle an den Standorten 04758 Rechau-Zöschau, An der B 6 und 04860 Torgau, Gewerbering 51 erteilt.
In den Anlagen erfolgt die zeitweilige Lagerung und Zerkleinerung von Baum- und Heckenschnitt und Altholz mit einem maximalen Durchsatz von 250 Tonnen pro Tag und einer maximalen Lagermenge von 3.800 Tonnen bzw. 3.900 Tonnen bei Jahresumschlagmengen von insgesamt 4.500 Tonnen pro Jahr. Am Standort Rechau-Zöschau wird zudem die zeitweilige Lagerung von Glas und von Verpackungen aus Glas mit einer maximalen Lagermenge von 600 Tonnen und einer maximalen Jahresumschlagmenge von 10.000 Tonnen pro Jahr zugelassen. Durch das Vorhaben entstehen keine neuen Arbeitsplätze.
Der Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung wurde unter Einbeziehung zahlreicher Fachbehörden einer Prüfung unterzogen. Zur Sicherstellung der Erfüllung der fachgesetzlich vorgegebenen Genehmigungsvoraussetzungen bzw. Betreiberpflichten wurden der Firma mit dem Bescheid Nebenbestimmungen zum Immissionsschutzrecht, zum Abfallrecht und zum Arbeitsschutzrecht auferlegt, deren Einhaltung durch die Fachbehörden überwacht wird. So wurde unter anderem bestimmt, dass die Betriebszeiten des Shredders und der Siebanlage auf montags bis freitags 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr und samstags 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr begrenzt werden. Die Anlagen sollen nach Angabe des Unternehmens unmittelbar nach Vorliegen der Genehmigung in Betrieb genommen werden, da der genehmigungsbedürftige Betrieb nur kleine technologische Änderungen ohne Investitionen erforderlich macht.
In den Anlagen erfolgt die zeitweilige Lagerung und Zerkleinerung von Baum- und Heckenschnitt und Altholz mit einem maximalen Durchsatz von 250 Tonnen pro Tag und einer maximalen Lagermenge von 3.800 Tonnen bzw. 3.900 Tonnen bei Jahresumschlagmengen von insgesamt 4.500 Tonnen pro Jahr. Am Standort Rechau-Zöschau wird zudem die zeitweilige Lagerung von Glas und von Verpackungen aus Glas mit einer maximalen Lagermenge von 600 Tonnen und einer maximalen Jahresumschlagmenge von 10.000 Tonnen pro Jahr zugelassen. Durch das Vorhaben entstehen keine neuen Arbeitsplätze.
Der Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung wurde unter Einbeziehung zahlreicher Fachbehörden einer Prüfung unterzogen. Zur Sicherstellung der Erfüllung der fachgesetzlich vorgegebenen Genehmigungsvoraussetzungen bzw. Betreiberpflichten wurden der Firma mit dem Bescheid Nebenbestimmungen zum Immissionsschutzrecht, zum Abfallrecht und zum Arbeitsschutzrecht auferlegt, deren Einhaltung durch die Fachbehörden überwacht wird. So wurde unter anderem bestimmt, dass die Betriebszeiten des Shredders und der Siebanlage auf montags bis freitags 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr und samstags 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr begrenzt werden. Die Anlagen sollen nach Angabe des Unternehmens unmittelbar nach Vorliegen der Genehmigung in Betrieb genommen werden, da der genehmigungsbedürftige Betrieb nur kleine technologische Änderungen ohne Investitionen erforderlich macht.