Medieninformationen 2009 [LDL]
[078/2009 - 13.07.2009]
110-kV-Hochspannungsfreileitung Lippendorf-Gößnitz kann umverlegt werden
Landesdirektion Leipzig erteilt Plangenehmigung
Die Landesdirektion Leipzig hat jetzt die Umverlegung der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Lippendorf-Gößnitz genehmigt. Die Umverlegung wurde als Folge des fortschreitenden Tagebaus „Vereinigtes Schleenhain“ für die bestehende 110-kV-Freileitung der enviaM AG, die jetzt westlich von Deutzen in Richtung Heuersdorf und dann südlich in Richtung Lucka verläuft, notwendig. Um die Energieversorgung für den Altenburger, Gößnitzer und Schmöllner Raum zu gewährleisten, ist ein Neubau der Leitung erforderlich.
Die genehmigte neue Trasse beginnt beim alten Maststandort 33 westlich vom Bahnhof Deutzen, verläuft dann zunächst in südlicher Richtung bis zur jetzigen Kreisstraße K 7932 und schwenkt dort nach Westen bis zur Staatsstraße S 50, wo in den bestehenden Maststandort 44 wieder eingebunden wird. Die Linienführung erfolgt in enger Trassenbündelung mit der genehmigten Staatsstraße S 50, die bereits in Bau ist. Diese Trassierung war in einer landesplanerischen Stellungnahme der oberen Raumordnungsbehörde bereits als die günstigste beurteilt worden.
Die Trassenbündelung wirkt sich auf die Minimierung von Eingriffen in den Waldbestand und das Landschaftsbild positiv aus. Der Schutzstreifen der Hochspannungsleitung, der bis 48 m breit ist, kann überwiegend unmittelbar parallel der Staatsstraße verlaufen. Trotzdem sind Gehölzrodungen und damit nachhaltige Beeinträchtigungen des vor ca. 40 Jahren aufgeforsteten Waldes leider unvermeidbar. Durch entsprechende landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen wird aber eine angemessene Kompensation stattfinden. Im Bereich des Schutzstreifens der Freileitung werden Sukzessionsflächen und quer dazu im Abstand von 100 Metern Gebüsch- und Heckenstrukturen angelegt. Darüber hinaus wird eine Waldrandzone mit einer gestuften Waldrandbepflanzung mit standortgerechten Strauchgehölzen aufgebaut.
Die Genehmigung steht im Einklang mit dem regionalplanerischen Ziel des Waldschutzes, das in den in Aufstellung befindlichen Braunkohlenplan „Vereinigtes Schleenhain“ für den Bereich der Sanierungsflächen aufgenommen wird.
Aus artenschutzrechtlichen Gründen werden einige Maßnahmen schon vor den Bauarbeiten durchgeführt, zum Beispiel das Anbringen von Fledermauskästen und Kleinvogelnistkästen, die Schaffung von Ersatzhabitaten für Reptilien und Kreuzkrötenlaichgewässer sowie die Einzäunung von besonders geschützten Orchideenarten.
Andere Belange, insbesondere der Bergbau, standen im Einklang mit dem Vorhaben.
Mit der Umsetzung des Vorhabens soll noch im Herbst dieses Jahres begonnen werden.
Die genehmigte neue Trasse beginnt beim alten Maststandort 33 westlich vom Bahnhof Deutzen, verläuft dann zunächst in südlicher Richtung bis zur jetzigen Kreisstraße K 7932 und schwenkt dort nach Westen bis zur Staatsstraße S 50, wo in den bestehenden Maststandort 44 wieder eingebunden wird. Die Linienführung erfolgt in enger Trassenbündelung mit der genehmigten Staatsstraße S 50, die bereits in Bau ist. Diese Trassierung war in einer landesplanerischen Stellungnahme der oberen Raumordnungsbehörde bereits als die günstigste beurteilt worden.
Die Trassenbündelung wirkt sich auf die Minimierung von Eingriffen in den Waldbestand und das Landschaftsbild positiv aus. Der Schutzstreifen der Hochspannungsleitung, der bis 48 m breit ist, kann überwiegend unmittelbar parallel der Staatsstraße verlaufen. Trotzdem sind Gehölzrodungen und damit nachhaltige Beeinträchtigungen des vor ca. 40 Jahren aufgeforsteten Waldes leider unvermeidbar. Durch entsprechende landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen wird aber eine angemessene Kompensation stattfinden. Im Bereich des Schutzstreifens der Freileitung werden Sukzessionsflächen und quer dazu im Abstand von 100 Metern Gebüsch- und Heckenstrukturen angelegt. Darüber hinaus wird eine Waldrandzone mit einer gestuften Waldrandbepflanzung mit standortgerechten Strauchgehölzen aufgebaut.
Die Genehmigung steht im Einklang mit dem regionalplanerischen Ziel des Waldschutzes, das in den in Aufstellung befindlichen Braunkohlenplan „Vereinigtes Schleenhain“ für den Bereich der Sanierungsflächen aufgenommen wird.
Aus artenschutzrechtlichen Gründen werden einige Maßnahmen schon vor den Bauarbeiten durchgeführt, zum Beispiel das Anbringen von Fledermauskästen und Kleinvogelnistkästen, die Schaffung von Ersatzhabitaten für Reptilien und Kreuzkrötenlaichgewässer sowie die Einzäunung von besonders geschützten Orchideenarten.
Andere Belange, insbesondere der Bergbau, standen im Einklang mit dem Vorhaben.
Mit der Umsetzung des Vorhabens soll noch im Herbst dieses Jahres begonnen werden.