Medieninformationen 2009 [LDL]
[052/2009 - 22.05.2009]
Etwaige Änderung des Nachtschutzgebietes für den Bereich des Flughafens Leipzig/Halle noch in Prüfung
Gemäß einer Nebenbestimmung des Planfeststellungsbeschlusses vom 04.11.2004 zur Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld – in der Fassung des Ergänzungsplanfeststellungsbeschlusses vom 27.06.2007 - hatte die Flughafen Leipzig/Halle GmbH bis spätestens 28.02.2009 auf der Grundlage
Nach Prüfung der Daten hat die Landesdirektion Leipzig zu entscheiden, ob das planfestgestellte Nachtschutzgebiet mit einer derzeitigen Ausdehnung von 212 km² und die hierzu getroffenen Anordnungen ergänzt werden müssen. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.
Zwar erfolgte die Vorlage der genannten Unterlagen fristgerecht, jedoch mussten weitergehende Angaben, so unter anderem zur prognostizierten Belegung diverser Abflugrouten oder zur Zuordnung ausgewählter Flugzeugtypen zu den Kategorien der sog. Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen (AzB) nachgefordert werden. Zudem wurde der Prognosezeitraum bis zum Jahr 2020 erweitert, was eine Neuberechnung in zahlreichen Punkten erforderlich machte.
Darüber hinaus will die FLHG - ohne dazu verpflichtet zu sein - eine Neuberechnung der Bodenlärmkontur vorlegen. Dies steht noch aus.
Mit einem Eingang der Angaben bzw. Unterlagen rechnet die Landesdirektion Leipzig bis Ende Mai, so dass eine darauf aufbauende Prüfung, Bewertung und – soweit danach sich ergebende – Anpassung des Nachtschutzgebietes durch die Landesdirektion Leipzig anschließend schnellstmöglich erfolgen wird.
Über die Ergebnisse bzw. die zu treffenden Entscheidungen wird die Landesdirektion zu gegebener Zeit informieren.
- ihr vorliegender Prognosen zum Flugbewegungsaufkommen im Jahr 2015
- dem mutmaßlichen Flugzeugmix im Jahr 2015 und
- den aktuell festgesetzten Flugrouten
Nach Prüfung der Daten hat die Landesdirektion Leipzig zu entscheiden, ob das planfestgestellte Nachtschutzgebiet mit einer derzeitigen Ausdehnung von 212 km² und die hierzu getroffenen Anordnungen ergänzt werden müssen. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.
Zwar erfolgte die Vorlage der genannten Unterlagen fristgerecht, jedoch mussten weitergehende Angaben, so unter anderem zur prognostizierten Belegung diverser Abflugrouten oder zur Zuordnung ausgewählter Flugzeugtypen zu den Kategorien der sog. Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen (AzB) nachgefordert werden. Zudem wurde der Prognosezeitraum bis zum Jahr 2020 erweitert, was eine Neuberechnung in zahlreichen Punkten erforderlich machte.
Darüber hinaus will die FLHG - ohne dazu verpflichtet zu sein - eine Neuberechnung der Bodenlärmkontur vorlegen. Dies steht noch aus.
Mit einem Eingang der Angaben bzw. Unterlagen rechnet die Landesdirektion Leipzig bis Ende Mai, so dass eine darauf aufbauende Prüfung, Bewertung und – soweit danach sich ergebende – Anpassung des Nachtschutzgebietes durch die Landesdirektion Leipzig anschließend schnellstmöglich erfolgen wird.
Über die Ergebnisse bzw. die zu treffenden Entscheidungen wird die Landesdirektion zu gegebener Zeit informieren.