Medieninformationen 2009 [LDL]
[051/2009 - 20.05.2009]
LMBV plant Loberausbau in Delitzsch
Landesdirektion führte im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens Erörterungstermin durch
Am 19.05.2009 wurde im Delitzscher Bürgerhaus zum Vorhaben „Gewässerausbau des Lobers zum Anschluss an den Hangendgrundwasserleiter und Entfernung der Kolmationsschicht im Bereich der Stadt Delitzsch“ der Erörterungstermin durchgeführt. Für das Vorhaben läuft seit Ende Januar 2009 ein Planfeststellungsverfahren bei der Landesdirektion Leipzig als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde. Antragsteller ist der Staatsbetrieb Landestalsperren-verwaltung, hier vertreten durch den Betrieb Elbaue/Mulde/Untere Weiße Elster in Rötha, der am 30. Januar 2009 bei der Landesdirektion Leipzig den Antrag auf wasserrechtliche Plan-feststellung für den Loberausbau als einen Baustein der kombinierten Gefahrenabwehrmaßnahme stellte. Projektträger für die Maßnahme ist die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV).
Der Freistaat Sachsen, dem die Unterhaltung des Lobers als Gewässer erster Ordnung obliegt, hat als Träger der Unterhaltungslast auch die Ausbaulast zu tragen. Bei dem vorliegenden Vorhaben handelt es sich um eine Maßnahme der Gefahrenabwehr in bebauten Gebieten mit prognostizierten flurnahen Grundwasserständen in Folge der Einstellung früherer bergbaulicher Betätigung. Die Maßnahme ist zudem Bestandteil des Sonderbetriebsplanes „Folgen des Grundwasserwiederanstiegs“. Daher ist die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) bei diesem Vorhaben als Projektträger für die Vorbereitung, Durchführung und Finanzierung der Maßnahme tätig.
Im Ergebnis der Untersuchungen im Rahmen des bergrechtlichen Betriebsplanes wurden die Vernässungsschäden im Stadtgebiet Delitzsch als nicht betriebsbedingte Auswirkungen ausgewiesen, so dass Maßnahmen zur Gefahrenabwehr in den Verantwortungsbereich der Grundeigentümer fallen. Im Rahmen des § 3 des Verwaltungsabkommens III und IV zur Braunkohlesanierung wurden jedoch durch Bund und Länder unter Zurückstellung unterschiedlicher Rechtsstandpunkte und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht finanzielle Mittel für Maßnahmen zur Abwehr von Gefährdungen im Zusammenhang mit dem Wiederanstieg des Grundwassers zur Verfügung gestellt.
Die Aufgabe des Projektträgers bestand nun darin, eine effiziente und nachhaltige Gefahrenabwehrmaßnahme für die insgesamt 607 Betroffenen des Grundwasserwiederanstiegs zu finden. Zur Variantendiskussion standen im Ergebnis hydrogeologischer Berechnungen sowohl Einzellösungen wie Kellerverfüllung und Weiße Wanne etc., eine Kombination aus der Komplexmaßnahme des Loberausbaus und entsprechenden Einzellösungen, als auch die Variante der Absenkung des Seewasserspiegels im Werbeliner See auf + 92 m NHN inklusive weiterer Einzelmaßnahmen. Im Ergebnis einer Kosten-Nutzen-Abwägung hat sich der Projektträger für die Kombinationslösung entschieden, die Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens ist.
Im Zeitraum vom 13. Februar 2009 bis zum 12. März 2009 fand die Auslegung der Planunterlagen sowohl in der Landesdirektion Leipzig als auch in der Stadtverwaltung Delitzsch statt. Während ihrer einmonatigen Auslegung hatten die Betroffenen Gelegenheit, in die Planung Einsicht zu nehmen. Zudem konnte jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, Einwendungen gegen den Plan innerhalb von 2 Wochen nach Ende der Auslegungsfrist, d.h. bis zum 26. März 2009 erheben.
Diese Möglichkeit nutzten insgesamt 11 private Einwender. In den Einwendungen wird teilweise die Notwendigkeit des Vorhabens als Komplexmaßnahme und deren Wirksamkeit in Frage gestellt. Gleichzeitig wurde auf die vermeintliche Alternative zur Absenkung des Wasserspiegels im Werbeliner See auf + 92 m NHN eingegangen. Andere Einwendungen widmeten sich der Inanspruchnahme der Grundstücke insbesondere während der Bauphase und es wurden Forderungen zum Ausgleich erhoben.
Der Erörterungstermin fand als mündliche Verhandlung im Sinne der Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes im Beisein der Verfahrensbeteiligten und interessierter Bürger der Stadt Delitzsch statt. Damit wurde die gesetzlich vorgeschriebene Nichtöffentlichkeit der Verhandlung teilweise, jedoch nicht generell aufgehoben, da persönliche Verhältnisse Gegenstand der Erörterung bildeten und durch die Öffentlichkeit die Unbefangenheit der Beteiligten gefährdet sein könnte.
Der gestrige Erörterungstermin bot somit die Möglichkeit, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen den Plan und die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zu erörtern. Gleichzeitig wurde seitens des Vorhabensträgers das Vorhaben vorgestellt. Der Erörterungstermin fand hierbei in einer ruhigen und sachlichen Atmosphäre statt.
Mit dem Erörterungstermin wurde das Anhörungsverfahren beendet. Nunmehr wird durch die Planfeststellungsbehörde der Planfeststellungsbeschluss erarbeitet. Im Planfeststellungsbeschluss wird über die Zulassung des Vorhabens sowie über die Einwendungen und Stellungnahmen, die im Erörterungstermin keine Erledigung gefunden haben, abschließend entschieden.
Mit einem Abschluss des Verfahrens ist im 3. Quartal 2009 zu rechnen.
Der Freistaat Sachsen, dem die Unterhaltung des Lobers als Gewässer erster Ordnung obliegt, hat als Träger der Unterhaltungslast auch die Ausbaulast zu tragen. Bei dem vorliegenden Vorhaben handelt es sich um eine Maßnahme der Gefahrenabwehr in bebauten Gebieten mit prognostizierten flurnahen Grundwasserständen in Folge der Einstellung früherer bergbaulicher Betätigung. Die Maßnahme ist zudem Bestandteil des Sonderbetriebsplanes „Folgen des Grundwasserwiederanstiegs“. Daher ist die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) bei diesem Vorhaben als Projektträger für die Vorbereitung, Durchführung und Finanzierung der Maßnahme tätig.
Im Ergebnis der Untersuchungen im Rahmen des bergrechtlichen Betriebsplanes wurden die Vernässungsschäden im Stadtgebiet Delitzsch als nicht betriebsbedingte Auswirkungen ausgewiesen, so dass Maßnahmen zur Gefahrenabwehr in den Verantwortungsbereich der Grundeigentümer fallen. Im Rahmen des § 3 des Verwaltungsabkommens III und IV zur Braunkohlesanierung wurden jedoch durch Bund und Länder unter Zurückstellung unterschiedlicher Rechtsstandpunkte und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht finanzielle Mittel für Maßnahmen zur Abwehr von Gefährdungen im Zusammenhang mit dem Wiederanstieg des Grundwassers zur Verfügung gestellt.
Die Aufgabe des Projektträgers bestand nun darin, eine effiziente und nachhaltige Gefahrenabwehrmaßnahme für die insgesamt 607 Betroffenen des Grundwasserwiederanstiegs zu finden. Zur Variantendiskussion standen im Ergebnis hydrogeologischer Berechnungen sowohl Einzellösungen wie Kellerverfüllung und Weiße Wanne etc., eine Kombination aus der Komplexmaßnahme des Loberausbaus und entsprechenden Einzellösungen, als auch die Variante der Absenkung des Seewasserspiegels im Werbeliner See auf + 92 m NHN inklusive weiterer Einzelmaßnahmen. Im Ergebnis einer Kosten-Nutzen-Abwägung hat sich der Projektträger für die Kombinationslösung entschieden, die Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens ist.
Im Zeitraum vom 13. Februar 2009 bis zum 12. März 2009 fand die Auslegung der Planunterlagen sowohl in der Landesdirektion Leipzig als auch in der Stadtverwaltung Delitzsch statt. Während ihrer einmonatigen Auslegung hatten die Betroffenen Gelegenheit, in die Planung Einsicht zu nehmen. Zudem konnte jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, Einwendungen gegen den Plan innerhalb von 2 Wochen nach Ende der Auslegungsfrist, d.h. bis zum 26. März 2009 erheben.
Diese Möglichkeit nutzten insgesamt 11 private Einwender. In den Einwendungen wird teilweise die Notwendigkeit des Vorhabens als Komplexmaßnahme und deren Wirksamkeit in Frage gestellt. Gleichzeitig wurde auf die vermeintliche Alternative zur Absenkung des Wasserspiegels im Werbeliner See auf + 92 m NHN eingegangen. Andere Einwendungen widmeten sich der Inanspruchnahme der Grundstücke insbesondere während der Bauphase und es wurden Forderungen zum Ausgleich erhoben.
Der Erörterungstermin fand als mündliche Verhandlung im Sinne der Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes im Beisein der Verfahrensbeteiligten und interessierter Bürger der Stadt Delitzsch statt. Damit wurde die gesetzlich vorgeschriebene Nichtöffentlichkeit der Verhandlung teilweise, jedoch nicht generell aufgehoben, da persönliche Verhältnisse Gegenstand der Erörterung bildeten und durch die Öffentlichkeit die Unbefangenheit der Beteiligten gefährdet sein könnte.
Der gestrige Erörterungstermin bot somit die Möglichkeit, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen den Plan und die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zu erörtern. Gleichzeitig wurde seitens des Vorhabensträgers das Vorhaben vorgestellt. Der Erörterungstermin fand hierbei in einer ruhigen und sachlichen Atmosphäre statt.
Mit dem Erörterungstermin wurde das Anhörungsverfahren beendet. Nunmehr wird durch die Planfeststellungsbehörde der Planfeststellungsbeschluss erarbeitet. Im Planfeststellungsbeschluss wird über die Zulassung des Vorhabens sowie über die Einwendungen und Stellungnahmen, die im Erörterungstermin keine Erledigung gefunden haben, abschließend entschieden.
Mit einem Abschluss des Verfahrens ist im 3. Quartal 2009 zu rechnen.