Medieninformationen 2009 [LDL]
[045/2009 - 06.05.2009]
Staatsstraße S 30 kann in Oschatz ausgebaut werden
Landesdirektion erlässt Planfeststellungsbeschluss
Die Landesdirektion Leipzig hat mit dem Erlass des Planfeststellungsbeschlusses jetzt Baurecht für den Ausbau der Staatsstraße S 30 im Zuge der Nossener Straße in Oschatz erteilt. Damit kann auf einer Länge von 585 Metern von der Einmündung der Straße „Am Zeugamt“ bis zu der „Am Wasserturm“ die Verbreiterung des Straßenquerschnitts von bisher 6,00 Meter bis ca. 6,50 Meter auf einheitlich 6,50 Meter erfolgen. Zudem können damit die vorhandenen Straßenschäden einschließlich der mangelhaften Entwässerung beseitigt werden. Das Vorhaben sieht auch die Komplettierung der Anlagen für den Radverkehr vor. Auf der rechten Seite der Fahrbahn ist ein gemeinsamer Geh-/Radweg mit einer Breite von 3,00 Metern bis zur Einfahrt ins Gewerbegebiet vorgesehen, danach wird der Weg auf einer Breite von 2,50 Meter als Gehweg fortgesetzt, wobei die Option, diesen auch für „Radfahrer frei“ zu deklarieren, besteht.
Die Ausbaumaßnahme stellt die Fortführung des bereits realisierten Ausbaus der S 30 südlich Oschatz dar. Das Vorhaben ist einerseits zur Verbesserung der infrastrukturellen Bedingungen im Landkreis von großer Bedeutung. Andererseits ist die S 30 durch ihre Anbindung an die B 169 ein wichtiger Bestandteil des Autobahnzubringers zur Bundesautobahn A 14.
Mit dem Straßenbauvorhaben sind keine Lärm- oder Schadstofferhöhungen verbunden, so dass insoweit auch keine Festsetzungen von Schutzmaßnahmen erforderlich waren.
Während der Bauzeit müssen jedoch die anliegenden Gewerbetriebe Einschränkungen hinnehmen, die aber soweit wie möglich minimiert werden sollen. So wird trotz Vollsperrung der Straße für den Durchgangsverkehr zumindest einseitig die Zufahrt zu den Einkaufsmärkten offen bleiben.
Mit dem Ausbau, der mit einer geringfügigen Absenkung und Verbreiterung der Fahrbahn verbunden ist, ist auch die Rodung von zehn Obstbäumen an der Nossener Straße erforderlich. Entsprechend der Baumschutzsatzung der Stadt Oschatz ist eine Ersatzpflanzung vorgesehen. Diese wird sowohl in Höhe der kleinen öffentlichen Grünanlage an der Kleingartensparte Nossener Straße durchgeführt als auch auf einem Teil des städtischen Grundstücks bei Mannschatz, wo 26 Obstbäume und 156 Sträucher gepflanzt werden.
Der Planfeststellungsbeschluss wird in der Stadtverwaltung und der Landesdirektion Leipzig für jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt werden. Der Auslegungszeitraum wird noch ortsüblich bekannt gemacht.
Die prognostische Einschätzung der Verkehrsentwicklung, die ab 2015 von einer Erhöhung von 1% pro Jahr ausgeht, sieht im Jahr 2020 einen durchschnittlichen täglichen Verkehr auf der Nossener Straße von rund 5.700 Fahrzeugen in 24 Stunden vor.
Die Ausbaumaßnahme stellt die Fortführung des bereits realisierten Ausbaus der S 30 südlich Oschatz dar. Das Vorhaben ist einerseits zur Verbesserung der infrastrukturellen Bedingungen im Landkreis von großer Bedeutung. Andererseits ist die S 30 durch ihre Anbindung an die B 169 ein wichtiger Bestandteil des Autobahnzubringers zur Bundesautobahn A 14.
Mit dem Straßenbauvorhaben sind keine Lärm- oder Schadstofferhöhungen verbunden, so dass insoweit auch keine Festsetzungen von Schutzmaßnahmen erforderlich waren.
Während der Bauzeit müssen jedoch die anliegenden Gewerbetriebe Einschränkungen hinnehmen, die aber soweit wie möglich minimiert werden sollen. So wird trotz Vollsperrung der Straße für den Durchgangsverkehr zumindest einseitig die Zufahrt zu den Einkaufsmärkten offen bleiben.
Mit dem Ausbau, der mit einer geringfügigen Absenkung und Verbreiterung der Fahrbahn verbunden ist, ist auch die Rodung von zehn Obstbäumen an der Nossener Straße erforderlich. Entsprechend der Baumschutzsatzung der Stadt Oschatz ist eine Ersatzpflanzung vorgesehen. Diese wird sowohl in Höhe der kleinen öffentlichen Grünanlage an der Kleingartensparte Nossener Straße durchgeführt als auch auf einem Teil des städtischen Grundstücks bei Mannschatz, wo 26 Obstbäume und 156 Sträucher gepflanzt werden.
Der Planfeststellungsbeschluss wird in der Stadtverwaltung und der Landesdirektion Leipzig für jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt werden. Der Auslegungszeitraum wird noch ortsüblich bekannt gemacht.
Die prognostische Einschätzung der Verkehrsentwicklung, die ab 2015 von einer Erhöhung von 1% pro Jahr ausgeht, sieht im Jahr 2020 einen durchschnittlichen täglichen Verkehr auf der Nossener Straße von rund 5.700 Fahrzeugen in 24 Stunden vor.