Medieninformationen 2009 [LDL]
[032/2009 - 30.03.2009]
Freistaat fördert Verbesserung der Lebens- und Erwerbssituation von Frauen im ländlichen Raum
Landesdirektion nimmt bis Ende April Anträge für das 2. Halbjahr 2009 entgegen
Um die Lebens- und Erwerbssituation von Frauen im ländlichen Raum zu verbessern und somit die Chancengleichheit von Frau und Mann zu stärken, fördert der Freistaat Sachsen Existenzgründungen und Unternehmenssicherungen von Frauen im ländlichen Raum. Gefördert werden Sachkosten in einer Höhe bis zu 5.000 Euro.
Förderfähig sind nach der Sächsischen Richtlinie „Chancengleichheit“ Existenzgründungen und Unternehmenssicherungen von Frauen, deren Gesamtinvestitionsvolumen 25.000 Euro nicht übersteigt. Zum ländlichen Raum im Sinne der Richtlinie gehören Gemeinden mit maximal 10.000 Einwohnern.
Die Bandbreite möglicher Förderungen ist außerordentlich groß. So wurden zum Beispiel in den vergangenen Jahren die Existenzgründung bzw. -sicherung von Frauen als Ingenieurin, Tierheilpraktikerin, Multimedia-Gestalterin, als Inhaberin eines Dorfladens, Friseursalons oder Blumenmarktes unterstützt.
Anträge auf Gewährung einer Zuwendung für das 2. Halbjahr 2009 können seit 01. Februar bis zum 30. April bei der Landesdirektion Leipzig eingereicht werden. Es stehen 90.000 Euro mehr als im Vorjahr zur Verfügung.
Nähere Informationen bzw. Auskünfte erhalten Sie unter www.ldl.sachsen.de/ Formulare und Merkblätter / Chancengleichheit oder direkt über die Gleichstellungsbeauftragte des Landesdirektionsbezirkes Leipzig, Frau Gabriela Markwardt, Tel: 0341 – 9771020 oder über Frau Daniela Reschke, Tel: 0341 – 9771022.
Eine rege Inanspruchnahme der Fördermöglichkeit wird empfohlen und ist erwünscht.
Förderfähig sind nach der Sächsischen Richtlinie „Chancengleichheit“ Existenzgründungen und Unternehmenssicherungen von Frauen, deren Gesamtinvestitionsvolumen 25.000 Euro nicht übersteigt. Zum ländlichen Raum im Sinne der Richtlinie gehören Gemeinden mit maximal 10.000 Einwohnern.
Die Bandbreite möglicher Förderungen ist außerordentlich groß. So wurden zum Beispiel in den vergangenen Jahren die Existenzgründung bzw. -sicherung von Frauen als Ingenieurin, Tierheilpraktikerin, Multimedia-Gestalterin, als Inhaberin eines Dorfladens, Friseursalons oder Blumenmarktes unterstützt.
Anträge auf Gewährung einer Zuwendung für das 2. Halbjahr 2009 können seit 01. Februar bis zum 30. April bei der Landesdirektion Leipzig eingereicht werden. Es stehen 90.000 Euro mehr als im Vorjahr zur Verfügung.
Nähere Informationen bzw. Auskünfte erhalten Sie unter www.ldl.sachsen.de/ Formulare und Merkblätter / Chancengleichheit oder direkt über die Gleichstellungsbeauftragte des Landesdirektionsbezirkes Leipzig, Frau Gabriela Markwardt, Tel: 0341 – 9771020 oder über Frau Daniela Reschke, Tel: 0341 – 9771022.
Eine rege Inanspruchnahme der Fördermöglichkeit wird empfohlen und ist erwünscht.