Medieninformationen 2009 [LDL]
[009/2009 - 28.01.2009]
Baurecht für Verlegung der S 43 im Bereich Brandis geschaffen
Landesdirektion erlässt Planfeststellungsbeschluss
Die Landesdirektion Leipzig hat heute für das Vorhaben „S 43 Verlegung westlich Brandis“ das Baurecht erteilt. Die Staatsstraße S 43 hat eine wichtige Funktion als Autobahnzubringer über die Bundesstraße B 6 zur Autobahn A 14 und stellt eine wichtige Verbindung von Nord nach Süd im Landkreis Leipzig dar. Derzeit verläuft die S 43 durch den Ortskern von Brandis, zum Teil als Einbahnstraße, was zu erheblichen Belastungen und Verkehrssicherheitsproblemen führt. Die Straßenbauverwaltung hat mit dem Neubau der Ortsumgehung entschieden, den vorhandenen Bahnübergang der Strecke Beucha-Brandis nach Westen zu verschieben und eine Querung der verlegten S 43 vorzunehmen.
Die genehmigte S 43 neu beginnt mit dem verkehrsgerechten Ausbau der Einmündung am Lerchenweg in Waldsteinberg. Die Trasse schwenkt dann nach Querung des Todgrabens nach Westen von der vorhandenen S 43 ab und verläuft in nördlicher Richtung bis zur S 45. Die neue Straße hat eine Länge von rund 3,3 km. Mit der Kreisstraße 8361 entsteht ein neuer vierarmiger Knotenpunkt, bevor die Bahnstrecke mit einem beschrankten Übergang gekreuzt wird. Die Kreuzung mit der Kreisstraße 8367 wird als Kreisverkehr gestaltet.
Entlang der S 43 alt bis zum Knoten mit der S 43 neu wird ein Radweg vorgesehen. Weiterhin wird ein Radweg von der S 43 alt südlich der Bahnstrecke Beucha-Trebsen bis zur Straße am Bahnhof in Brandis gebaut, wo eine Deckensanierung erfolgen wird. Der an der S 45 vorhandene Radweg wird über eine beleuchtete Querungshilfe zur neuen S 43 herübergeführt.
Der Straßenneubau stellt für alle Verkehrsteilnehmer und Einwohner der Ortsmitte Brandis eine deutliche Verbesserung dar. Brandis wird von einem großen Teil des Durchgangsverkehrs entlastet, und der Verkehr zwischen der B 6 und der A 14 kann zügiger und störungsfrei abgewickelt werden. Mit dieser Entscheidung kommt die Landesdirektion Leipzig einem inzwischen im fortgeschriebenen Regionalplan Westsachsen formulierten Ziel nach.
Zur Kompensation der mit dem Straßenausbau erforderlichen Eingriffe in Natur und Landschaft sind umfangreiche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgesehen, zum Beispiel die Renaturierung des Mittelgrabens westlich und östlich der Fasanerie, Gehölzpflanzungen am Weg südwestlich der Fasanerie, an der S 43 alt südlich der Bahnlinie und an Wirtschaftswegen.
Mit dem Beschluss verbunden sind Änderungen der Klassifizierungen von Straßen in und um Brandis. Die S 43 alt zum Beispiel wird innerhalb von Brandis als Kreisstraße klassifiziert, die auch in ihrem weiteren Verlauf bis Machern als Kreisstraße K 8367 erhalten bleibt und nicht – wie beantragt - zur Ortsstraße abgestuft wird.
Erhebliche Einwände gab es gegen dieses Vorhaben nicht. In der Entscheidung sind alle öffentlichen und privaten Belange miteinander und untereinander abgewogen worden, so dass eine sachgerechte Entscheidung gefällt wurde.
Der festgestellte Plan zur S 43 westlich Brandis wird für zwei Wochen für alle Bürger zur Einsicht in der Stadtverwaltung Brandis und in der Landesdirektion Leipzig öffentlich ausgelegt. Der genaue Auslegungszeitraum und –ort werden vorher ortsüblich bekannt gemacht. Die Einwender können den Beschluss auch schriftlich anfordern.
Die genehmigte S 43 neu beginnt mit dem verkehrsgerechten Ausbau der Einmündung am Lerchenweg in Waldsteinberg. Die Trasse schwenkt dann nach Querung des Todgrabens nach Westen von der vorhandenen S 43 ab und verläuft in nördlicher Richtung bis zur S 45. Die neue Straße hat eine Länge von rund 3,3 km. Mit der Kreisstraße 8361 entsteht ein neuer vierarmiger Knotenpunkt, bevor die Bahnstrecke mit einem beschrankten Übergang gekreuzt wird. Die Kreuzung mit der Kreisstraße 8367 wird als Kreisverkehr gestaltet.
Entlang der S 43 alt bis zum Knoten mit der S 43 neu wird ein Radweg vorgesehen. Weiterhin wird ein Radweg von der S 43 alt südlich der Bahnstrecke Beucha-Trebsen bis zur Straße am Bahnhof in Brandis gebaut, wo eine Deckensanierung erfolgen wird. Der an der S 45 vorhandene Radweg wird über eine beleuchtete Querungshilfe zur neuen S 43 herübergeführt.
Der Straßenneubau stellt für alle Verkehrsteilnehmer und Einwohner der Ortsmitte Brandis eine deutliche Verbesserung dar. Brandis wird von einem großen Teil des Durchgangsverkehrs entlastet, und der Verkehr zwischen der B 6 und der A 14 kann zügiger und störungsfrei abgewickelt werden. Mit dieser Entscheidung kommt die Landesdirektion Leipzig einem inzwischen im fortgeschriebenen Regionalplan Westsachsen formulierten Ziel nach.
Zur Kompensation der mit dem Straßenausbau erforderlichen Eingriffe in Natur und Landschaft sind umfangreiche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgesehen, zum Beispiel die Renaturierung des Mittelgrabens westlich und östlich der Fasanerie, Gehölzpflanzungen am Weg südwestlich der Fasanerie, an der S 43 alt südlich der Bahnlinie und an Wirtschaftswegen.
Mit dem Beschluss verbunden sind Änderungen der Klassifizierungen von Straßen in und um Brandis. Die S 43 alt zum Beispiel wird innerhalb von Brandis als Kreisstraße klassifiziert, die auch in ihrem weiteren Verlauf bis Machern als Kreisstraße K 8367 erhalten bleibt und nicht – wie beantragt - zur Ortsstraße abgestuft wird.
Erhebliche Einwände gab es gegen dieses Vorhaben nicht. In der Entscheidung sind alle öffentlichen und privaten Belange miteinander und untereinander abgewogen worden, so dass eine sachgerechte Entscheidung gefällt wurde.
Der festgestellte Plan zur S 43 westlich Brandis wird für zwei Wochen für alle Bürger zur Einsicht in der Stadtverwaltung Brandis und in der Landesdirektion Leipzig öffentlich ausgelegt. Der genaue Auslegungszeitraum und –ort werden vorher ortsüblich bekannt gemacht. Die Einwender können den Beschluss auch schriftlich anfordern.