Medieninformationen 2008 [LDL]
[152/2008 - 22.12.2008]
Landesdirektion genehmigt Änderung einer Neutralisationsanlage in Espenhain
Kapazität darf verdreifacht werden
Die Landesdirektion Leipzig hat jetzt der Firma Lobbe Deutschland GmbH & Co. KG die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Erweiterung ihrer Neutralisationsanlage am Standort Espenhain erteilt.
Mit der Änderungsgenehmigung wird dem Unternehmen eine Erhöhung der Kapazität der Neutralisationsanlage für gefährliche Abfälle von bisher 24 Tonnen pro Tag auf nunmehr 73 Tonnen pro Tag gestattet. In dieser Neutralisationsanlage werden Abfallsäuren und -laugen in verschiedenen Verfahrensschritten behandelt. So erfolgt eine Konzentrationseinstellung durch Verdünnung mit Wasser und ein kontrolliertes Zudosieren der Säure bzw. Lauge für die Zielkonzentration sowie eine Trennung von Schlamm und Wasserphase.
Zudem wurde auch die Errichtung und der Betrieb einer zusätzlichen Tankkraftwagenentladung und einer Lagerhalle für Roh- und Hilfsstoffe genehmigt.
Die Investitionssumme des Gesamtvorhabens beläuft sich auf ca. 350.000 Euro. Durch das Vorhaben werden die bestehenden Arbeitsplätze gesichert.
Der Antrag wurde im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung unter Einbeziehung zahlreicher Fachbehörden geprüft und zur Entscheidung geführt. Einwendungen gegen das Vorhaben wurden nicht vorgebracht, so dass kein Erörterungstermin durchzuführen war.
Dem Unternehmen wurden mit dem Bescheid Nebenbestimmungen hinsichtlich des Immissi-onsschutzrechts, Abfallrechts, Wasserrechts, Arbeitsschutzrechts, Baurechts und Brandschutzrechts auferlegt, deren Einhaltung durch die Fachbehörden überwacht wird. So wurde im Bescheid unter anderem bestimmt, dass an der Emissionsquelle Abgasschornstein des Gaswäschers die festgelegten Emissionsbegrenzungen für anorganische Stoffe, wie z. B. für Chlorwasserstoff von 30 mg/m³ nicht überschritten werden dürfen.
Die erweiterte Anlage soll nach Angaben der Firma noch im I. Quartal 2009 in Betrieb gehen.
Mit der Änderungsgenehmigung wird dem Unternehmen eine Erhöhung der Kapazität der Neutralisationsanlage für gefährliche Abfälle von bisher 24 Tonnen pro Tag auf nunmehr 73 Tonnen pro Tag gestattet. In dieser Neutralisationsanlage werden Abfallsäuren und -laugen in verschiedenen Verfahrensschritten behandelt. So erfolgt eine Konzentrationseinstellung durch Verdünnung mit Wasser und ein kontrolliertes Zudosieren der Säure bzw. Lauge für die Zielkonzentration sowie eine Trennung von Schlamm und Wasserphase.
Zudem wurde auch die Errichtung und der Betrieb einer zusätzlichen Tankkraftwagenentladung und einer Lagerhalle für Roh- und Hilfsstoffe genehmigt.
Die Investitionssumme des Gesamtvorhabens beläuft sich auf ca. 350.000 Euro. Durch das Vorhaben werden die bestehenden Arbeitsplätze gesichert.
Der Antrag wurde im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung unter Einbeziehung zahlreicher Fachbehörden geprüft und zur Entscheidung geführt. Einwendungen gegen das Vorhaben wurden nicht vorgebracht, so dass kein Erörterungstermin durchzuführen war.
Dem Unternehmen wurden mit dem Bescheid Nebenbestimmungen hinsichtlich des Immissi-onsschutzrechts, Abfallrechts, Wasserrechts, Arbeitsschutzrechts, Baurechts und Brandschutzrechts auferlegt, deren Einhaltung durch die Fachbehörden überwacht wird. So wurde im Bescheid unter anderem bestimmt, dass an der Emissionsquelle Abgasschornstein des Gaswäschers die festgelegten Emissionsbegrenzungen für anorganische Stoffe, wie z. B. für Chlorwasserstoff von 30 mg/m³ nicht überschritten werden dürfen.
Die erweiterte Anlage soll nach Angaben der Firma noch im I. Quartal 2009 in Betrieb gehen.