Medieninformationen 2008 [LDL]
[151/2008 - 19.12.2008]
Entsorgung Mügelner Abfälle weitestgehend ordnungsgemäß erfolgt
Die Landesdirektion Leipzig hat jetzt die Prüfung des vom Landratsamt Nordsachsen vorgelegten Abschlussberichtes zur Entsorgung der Abfälle des Schießplatzes Mügeln abgeschlossen. „Der Abschlussbericht analysiert die Abfallströme aus der Entsorgung des Abfalls aus den Schießplatzwällen Mügeln überwiegend nachvollziehbar. Zudem kann aus den vorgelegten Unterlagen geschlossen werden, dass 86 % der Abfälle offensichtlich ordnungsgemäß und schadlos in einem Müllheizkraftwerk entsorgt wurden“, so das zusammenfassende Fazit der zuständigen Abteilungsleiterin für Umwelt der Landesdirektion Leipzig, Frau Dr. Eva Palmer.
Für 14 % der Abfallteilmenge konnte dieser Nachweis durch den beauftragten Abfallentsorger nicht schlüssig und nachvollziehbar erbracht werden. Es handelt sich hierbei um die Absiebfraktion mit einer Körnung kleiner 25 mm, die aus der Abfallvorbehandlung bzw. –trennung resultiert. Da insbesondere die Plausibilität zum Umgang mit diesem Abfall in einzelnen Abfallbehandlungsprozessen in verschiedenen Anlagen des Abfallentsorgers nicht gegeben ist, muss eine Aufklärung in bundeslandübergreifender Zusammenarbeit mit den für die Entsorgungsanlagen zuständigen Behörden in Sachsen – Anhalt und Thüringen erfolgen.
Seitens der Landesdirektion wurde dem Landratsamt aufgegeben, die weitere erforderliche Aufklärung zu betreiben und die Behörde über das Veranlasste zu informieren.
Für 14 % der Abfallteilmenge konnte dieser Nachweis durch den beauftragten Abfallentsorger nicht schlüssig und nachvollziehbar erbracht werden. Es handelt sich hierbei um die Absiebfraktion mit einer Körnung kleiner 25 mm, die aus der Abfallvorbehandlung bzw. –trennung resultiert. Da insbesondere die Plausibilität zum Umgang mit diesem Abfall in einzelnen Abfallbehandlungsprozessen in verschiedenen Anlagen des Abfallentsorgers nicht gegeben ist, muss eine Aufklärung in bundeslandübergreifender Zusammenarbeit mit den für die Entsorgungsanlagen zuständigen Behörden in Sachsen – Anhalt und Thüringen erfolgen.
Seitens der Landesdirektion wurde dem Landratsamt aufgegeben, die weitere erforderliche Aufklärung zu betreiben und die Behörde über das Veranlasste zu informieren.