Medieninformationen 2008 [LDL]
[150/2008 - 19.12.2008]
Landesdirektion erlässt Planfeststellungsbeschluss für das ehemalige Tagebauterritorium Zwenkau
Planfeststellungsbeschluss stellt rechtssichere Grundlage zur Wiedernutzbarmachung des stillgelegten Tagebauterritoriums dar
Auf Antrag der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) vom 29.09.2006 beziehungsweise 29.06.2007 hat jetzt die Landesdirektion Leipzig den Plan zur Herstellung des Zwenkauer Sees erlassen. Damit wurde zugleich die Herstellung des Tagebausees Restloch Absetzer 13 sowie die Herstellung des Hochwasserspeichers Zwenkau einschließlich der Anlage zur Hochwasserentlastung der Weißen Elster und zur Einleitung in den Zwenkauer See am Standort Zitzschen und des Betriebsauslasses Weiße Elster genehmigt.
„Der Planfeststellungsbeschluss stellt einen wesentlichen Baustein und die rechtssichere Grundlage zur Wiedernutzbarmachung des stillgelegten Tagebauterritoriums Zwenkau sowie einen wichtigen Beitrag zu einem wirksamen Hochwasserschutz für die Stadt Leipzig dar. In Anbetracht des flächenmäßigen Umgriffs und den besonderen Anforderungen hinsichtlich der Wasserqualität war dieses wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren für die Landesdirektion Leipzig das bisher anspruchvollste, verglichen mit den bisher insgesamt 6 durchgeführten wasserrechtlichen Zulassungsverfahren für ehemalige Tagebauterritorien im Direktionsbezirk Leipzig“, so der Präsident der Landesdirektion Walter Christian Steinbach anlässlich der Übergabe des Beschlusses an den Vorsitzenden der Geschäftsführung der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH, Dr. Mahmut Kuyumcu. Dieser betonte, dass „mit diesem umfangreichen Planfeststellungsbeschluss die LMBV die notwendige Rechtssicherheit für alle erforderlichen Maßnahmen zur Schaffung einer 24 Quadratkilometer großen Wasserlandschaft im Südraum von Leipzig mit dem Cospudener, Störmthaler, Markkleeberger und Zwenkauer See bis 2014 bekommt, die über ein Wasserwegenetz von Leipzig aus verknüpft werden. Damit werden konfliktarme und chancenreiche Nutzungen durch Wirtschaft, Tourismus und Naturschutz ermöglicht.“
Mit der Herstellung des Zwenkauer Sees mit einem mittleren Wasserstand von 113,5 m NHN und einer Schwankungsbreite von + 113,1 bis + 113,8 m NHN wird ein ausgeglichener und weitestgehend nachsorgefreier Wasserhaushalt in der durch den Braunkohlebergbau in Anspruch genommenen Fläche mit einer Größe von ca. 9,7 km² bewirkt und die Grundlage für die Entwicklung des Zwenkauer Sees als Landschafts- und Erholungssee sowie des Ausbaus des Gewässertourismus geschaffen.
Seit 1921 wurde im Tagebauterritorium Zwenkau beziehungsweise dem Vorläufertagebau Böhlen Braunkohle gefördert. Das Gebiet südlich des heutigen Tagebaurestloches wurde ursprünglich durch die 1-2 km breiten Flussauen der Weißen Elster und der Batschke mit ihren Auenwäldern geprägt. 1973/74 begann mit der Überbaggerung des Floßgrabens zwischen Zwenkau und Zöbigker der direkte Einschnitt des Tagebaus in die Weißelsteraue. Hierzu wurde die Weiße Elster in das gedichtete künstliche Bett westlich des Tagebaus verlegt. Bis 1980 wurde die Batschke nördlich Zwenkau überbaggert und bis 1986 der Altlauf der Regulierten Weißen Elster einschließlich etwa dem südlichen Drittel des Elsterstausees. Während die Batschke nach Abtrennung von der Wasserzufuhr vollkommen trocken lag, blieb das Bett der Regulierten Weißen Elster als Standgewässer bestehen.
Bereits mit der Verlegung der Weißen Elster verloren der Profener Elstermühlgraben nördlich von Kleindalzig sowie der Krebsgraben östlich Knautnaundorf ihren Unterlauf. Die Altschlenken der Weißen Elster - die auch als Alte Elster bezeichneten nicht regulierten Abschnitte der Weißen Elster - verloren durch die Grundwasserabsenkung in unterschiedlichem Maße ihren Grundwasseranschluss und fielen zum Teil trocken. Durch den Tagebau Zwenkau und die damit verbundenen Maßnahmen wurde die Landschaftsstruktur im betroffenen Gebiet stark verändert und beeinträchtigt.
Der Bergbaubetrieb wurde am 30.09.1999 eingestellt. Ab 01.04.2006 erfolgte auf der Grundlage der 53. Ergänzung zum Abschlussbetriebsplan Tagebau Zwenkau, zugelassen am 15.03.2006 durch das Sächsische Oberbergamt, die Außerbetriebnahme und der Rückbau wesentlicher Wasserhaltungen und Rohrleitungen. Damit begann der Eigenaufgang des Grundwassers im Tagebaurestloch Zwenkau.
Zur weiteren Flutung wird Sümpfungswasser aus dem aktiven Tagebau Profen verwendet. Auf die ursprünglich geplante Flutung mit Wasser aus dem Tagebau Schleenhain wird wegen der vergleichsweise besseren Wasserqualität des Profener Sümpfungswassers verzichtet. Um den Wegfall des Schleenhainer Wassers zu kompensieren und den geplanten Endwasserstand bis 2014 zu erreichen, wird zurzeit die Verwendung von Wasser aus der Weißen Elster untersucht. Die Planung hierzu soll spätestens Ende 2009 abgeschlossen werden.
Durch die weitere Flutung des Zwenkauer Sees mit Sümpfungswasser aus dem aktiven Tagebau Profen und der möglichen Nutzung des Wassers aus der Weißen Elster wird auch die Neutralisierung des Sees vorangetrieben. Zudem wird die LMBV bis Mitte 2009 eine Genehmigungsplanung für die zusätzlich erforderlichen Neutralisationsmaßnahmen im In-Lake-Verfahren vorlegen.
Der wasserrechtliche Planfeststellungsbeschluss bildet zusammen mit den bergrechtlichen Entscheidungen zum Abschluss des Tagebaubetriebes und zu den Folgen des Grundwasserwiederanstieges die für die Sanierung des Tagebauterritoriums wesentliche behördliche Zulassung. Die Zulassungsverfahren werden durch die zuständigen Behörden - die Landesdirektion Leipzig für den wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluss und das Sächsische Oberbergamt für die bergrechtlichen Entscheidungen zum Abschluss des Tagebaubetriebes und zu den Folgen des Grundwasserwiederanstieges - in gegenseitiger Information, Abstimmung und Einvernehmen durchgeführt.
Durch den gleichfalls mit dem Planfeststellungsbeschluss zugelassenen Bau des Hochwasserspeichers Zwenkau wird ein wirksamer Hochwasserschutz der Weißen Elster bei Abflüssen von mehr als 450 m³/s geschaffen. Damit wird die Stadt Leipzig schadlos vor einem Hochwasser geschützt, das statistisch alle 150 Jahre eintritt (entspricht einem Durchfluss von 580 m³/s). Das Hochwasser kann durch ein Einlaufbauwerk bei Zitzschen in den Zwenkauer See abgeleitet und über den Betriebsauslass Weiße Elster kontrolliert wieder in die Weiße Elster eingeleitet werden.
Der Hochwasserspeicherraum Zwenkau umfasst im künftigen Zwenkauer See einen Rückhalteraum zwischen + 113,8 m NHN und + 115,6 m NHN. Das entspricht einem Fassungsvermögen von ca. 18,5 Millionen m³. Der obere Bereich des Rückhalteraums zwischen + 114,15 und + 115,6 m NHN kann über den Betriebsauslass Weiße Elster innerhalb von 21 Tagen in die Weiße Elster entleert werden. Die Entleerung des unteren Bereichs zwischen + 113,8 und + 114,15 m NHN erfolgt durch den Betriebsauslass I über den Floßgraben in die Pleiße.
Mit dieser Zulassung wird zugleich eine Bewirtschaftungslamelle zwischen + 113,1 und
+ 113,8 m NHN genehmigt zur Sicherstellung gewässerökologischer Anforderungen sowie zur Gewährleistung einer gewässertouristischen Nutzung für eine kurze schiffbare Verbindung zwischen dem Zwenkauer See und dem Cospudener See.
Noch nicht entschieden hat die Planfeststellungsbehörde über das Vorhaben "Floßgraben südlich der Bundesautobahn BAB 38 einschließlich des Betriebsauslasses I", da eine Überarbeitung der Planung zusammen mit dem Vorhaben "Floßgraben von der Bundesautobahn 38 bis zur Einbindung in den bestehenden Floßgraben in Höhe der Staatsstraße 46" aus dem Planfeststellungsverfahren "Herstellung und Vorflutanbindung des Restlochsees Cospuden" zur Anpassung an die aktuellen Gegebenheiten erforderlich geworden ist. Die Verfahren für die Tagebauterritorien Cospuden und Zwenkau hängen insoweit mit einander zusammen, als das Überschusswasser des Zwenkauer Sees und ein Teil der Hochwasserspeicherlamelle über den Floßgraben Richtung Pleiße abgeleitet werden sollen.
Außerdem nicht entschieden wurde über die Vorhaben "Bespannung der Regulierten Weißen Elster" und "Wiederbespannung der Batschke". Die Planung für diese beiden Vorhaben, die im Auftrag der Vorhabenträgerin erarbeitet wurde, soll im Hinblick auf den Schutz des Eichholzes und der Imnitzer Lachen sowie die geplante gewässertouristische Nutzung voraussichtlich bis Mitte 2010 überarbeitet werden.
„Der Planfeststellungsbeschluss stellt einen wesentlichen Baustein und die rechtssichere Grundlage zur Wiedernutzbarmachung des stillgelegten Tagebauterritoriums Zwenkau sowie einen wichtigen Beitrag zu einem wirksamen Hochwasserschutz für die Stadt Leipzig dar. In Anbetracht des flächenmäßigen Umgriffs und den besonderen Anforderungen hinsichtlich der Wasserqualität war dieses wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren für die Landesdirektion Leipzig das bisher anspruchvollste, verglichen mit den bisher insgesamt 6 durchgeführten wasserrechtlichen Zulassungsverfahren für ehemalige Tagebauterritorien im Direktionsbezirk Leipzig“, so der Präsident der Landesdirektion Walter Christian Steinbach anlässlich der Übergabe des Beschlusses an den Vorsitzenden der Geschäftsführung der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH, Dr. Mahmut Kuyumcu. Dieser betonte, dass „mit diesem umfangreichen Planfeststellungsbeschluss die LMBV die notwendige Rechtssicherheit für alle erforderlichen Maßnahmen zur Schaffung einer 24 Quadratkilometer großen Wasserlandschaft im Südraum von Leipzig mit dem Cospudener, Störmthaler, Markkleeberger und Zwenkauer See bis 2014 bekommt, die über ein Wasserwegenetz von Leipzig aus verknüpft werden. Damit werden konfliktarme und chancenreiche Nutzungen durch Wirtschaft, Tourismus und Naturschutz ermöglicht.“
Mit der Herstellung des Zwenkauer Sees mit einem mittleren Wasserstand von 113,5 m NHN und einer Schwankungsbreite von + 113,1 bis + 113,8 m NHN wird ein ausgeglichener und weitestgehend nachsorgefreier Wasserhaushalt in der durch den Braunkohlebergbau in Anspruch genommenen Fläche mit einer Größe von ca. 9,7 km² bewirkt und die Grundlage für die Entwicklung des Zwenkauer Sees als Landschafts- und Erholungssee sowie des Ausbaus des Gewässertourismus geschaffen.
Seit 1921 wurde im Tagebauterritorium Zwenkau beziehungsweise dem Vorläufertagebau Böhlen Braunkohle gefördert. Das Gebiet südlich des heutigen Tagebaurestloches wurde ursprünglich durch die 1-2 km breiten Flussauen der Weißen Elster und der Batschke mit ihren Auenwäldern geprägt. 1973/74 begann mit der Überbaggerung des Floßgrabens zwischen Zwenkau und Zöbigker der direkte Einschnitt des Tagebaus in die Weißelsteraue. Hierzu wurde die Weiße Elster in das gedichtete künstliche Bett westlich des Tagebaus verlegt. Bis 1980 wurde die Batschke nördlich Zwenkau überbaggert und bis 1986 der Altlauf der Regulierten Weißen Elster einschließlich etwa dem südlichen Drittel des Elsterstausees. Während die Batschke nach Abtrennung von der Wasserzufuhr vollkommen trocken lag, blieb das Bett der Regulierten Weißen Elster als Standgewässer bestehen.
Bereits mit der Verlegung der Weißen Elster verloren der Profener Elstermühlgraben nördlich von Kleindalzig sowie der Krebsgraben östlich Knautnaundorf ihren Unterlauf. Die Altschlenken der Weißen Elster - die auch als Alte Elster bezeichneten nicht regulierten Abschnitte der Weißen Elster - verloren durch die Grundwasserabsenkung in unterschiedlichem Maße ihren Grundwasseranschluss und fielen zum Teil trocken. Durch den Tagebau Zwenkau und die damit verbundenen Maßnahmen wurde die Landschaftsstruktur im betroffenen Gebiet stark verändert und beeinträchtigt.
Der Bergbaubetrieb wurde am 30.09.1999 eingestellt. Ab 01.04.2006 erfolgte auf der Grundlage der 53. Ergänzung zum Abschlussbetriebsplan Tagebau Zwenkau, zugelassen am 15.03.2006 durch das Sächsische Oberbergamt, die Außerbetriebnahme und der Rückbau wesentlicher Wasserhaltungen und Rohrleitungen. Damit begann der Eigenaufgang des Grundwassers im Tagebaurestloch Zwenkau.
Zur weiteren Flutung wird Sümpfungswasser aus dem aktiven Tagebau Profen verwendet. Auf die ursprünglich geplante Flutung mit Wasser aus dem Tagebau Schleenhain wird wegen der vergleichsweise besseren Wasserqualität des Profener Sümpfungswassers verzichtet. Um den Wegfall des Schleenhainer Wassers zu kompensieren und den geplanten Endwasserstand bis 2014 zu erreichen, wird zurzeit die Verwendung von Wasser aus der Weißen Elster untersucht. Die Planung hierzu soll spätestens Ende 2009 abgeschlossen werden.
Durch die weitere Flutung des Zwenkauer Sees mit Sümpfungswasser aus dem aktiven Tagebau Profen und der möglichen Nutzung des Wassers aus der Weißen Elster wird auch die Neutralisierung des Sees vorangetrieben. Zudem wird die LMBV bis Mitte 2009 eine Genehmigungsplanung für die zusätzlich erforderlichen Neutralisationsmaßnahmen im In-Lake-Verfahren vorlegen.
Der wasserrechtliche Planfeststellungsbeschluss bildet zusammen mit den bergrechtlichen Entscheidungen zum Abschluss des Tagebaubetriebes und zu den Folgen des Grundwasserwiederanstieges die für die Sanierung des Tagebauterritoriums wesentliche behördliche Zulassung. Die Zulassungsverfahren werden durch die zuständigen Behörden - die Landesdirektion Leipzig für den wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluss und das Sächsische Oberbergamt für die bergrechtlichen Entscheidungen zum Abschluss des Tagebaubetriebes und zu den Folgen des Grundwasserwiederanstieges - in gegenseitiger Information, Abstimmung und Einvernehmen durchgeführt.
Durch den gleichfalls mit dem Planfeststellungsbeschluss zugelassenen Bau des Hochwasserspeichers Zwenkau wird ein wirksamer Hochwasserschutz der Weißen Elster bei Abflüssen von mehr als 450 m³/s geschaffen. Damit wird die Stadt Leipzig schadlos vor einem Hochwasser geschützt, das statistisch alle 150 Jahre eintritt (entspricht einem Durchfluss von 580 m³/s). Das Hochwasser kann durch ein Einlaufbauwerk bei Zitzschen in den Zwenkauer See abgeleitet und über den Betriebsauslass Weiße Elster kontrolliert wieder in die Weiße Elster eingeleitet werden.
Der Hochwasserspeicherraum Zwenkau umfasst im künftigen Zwenkauer See einen Rückhalteraum zwischen + 113,8 m NHN und + 115,6 m NHN. Das entspricht einem Fassungsvermögen von ca. 18,5 Millionen m³. Der obere Bereich des Rückhalteraums zwischen + 114,15 und + 115,6 m NHN kann über den Betriebsauslass Weiße Elster innerhalb von 21 Tagen in die Weiße Elster entleert werden. Die Entleerung des unteren Bereichs zwischen + 113,8 und + 114,15 m NHN erfolgt durch den Betriebsauslass I über den Floßgraben in die Pleiße.
Mit dieser Zulassung wird zugleich eine Bewirtschaftungslamelle zwischen + 113,1 und
+ 113,8 m NHN genehmigt zur Sicherstellung gewässerökologischer Anforderungen sowie zur Gewährleistung einer gewässertouristischen Nutzung für eine kurze schiffbare Verbindung zwischen dem Zwenkauer See und dem Cospudener See.
Noch nicht entschieden hat die Planfeststellungsbehörde über das Vorhaben "Floßgraben südlich der Bundesautobahn BAB 38 einschließlich des Betriebsauslasses I", da eine Überarbeitung der Planung zusammen mit dem Vorhaben "Floßgraben von der Bundesautobahn 38 bis zur Einbindung in den bestehenden Floßgraben in Höhe der Staatsstraße 46" aus dem Planfeststellungsverfahren "Herstellung und Vorflutanbindung des Restlochsees Cospuden" zur Anpassung an die aktuellen Gegebenheiten erforderlich geworden ist. Die Verfahren für die Tagebauterritorien Cospuden und Zwenkau hängen insoweit mit einander zusammen, als das Überschusswasser des Zwenkauer Sees und ein Teil der Hochwasserspeicherlamelle über den Floßgraben Richtung Pleiße abgeleitet werden sollen.
Außerdem nicht entschieden wurde über die Vorhaben "Bespannung der Regulierten Weißen Elster" und "Wiederbespannung der Batschke". Die Planung für diese beiden Vorhaben, die im Auftrag der Vorhabenträgerin erarbeitet wurde, soll im Hinblick auf den Schutz des Eichholzes und der Imnitzer Lachen sowie die geplante gewässertouristische Nutzung voraussichtlich bis Mitte 2010 überarbeitet werden.