Medieninformationen 2008 [LDL]
[134/2008 - 05.11.2008]
Landesdirektion schließt wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren zum Tagebauterritorium Borna-Ost/Bockwitz ab
Planfeststellungsbeschluss an Geschäftsführer der LMBV übergeben
Die Landesdirektion Leipzig hat jetzt auf Antrag der Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) die wasserrechtliche Herstellung des Tagebauterritoriums Borna–Ost/Bockwitz gestattet. Den entsprechenden Planfeststellungsbeschluss übergab heute der Präsident der Landesdirektion, Walter Christian Steinbach, an den Geschäftsführer der LMBV, Dr.-Ing. Mahmut Kuyumcu.
Im Einzelnen regelt der Plan die
Gegenwärtig ist der Bockwitzer See neutral, so dass ohne Bedenken Wasser ausgeleitet werden kann. Die LMBV ist über Nebenbestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses im Wege der Nachsorge verpflichtet, die Wasserqualität zu überwachen, bis man davon ausgehen kann, dass sich auf Dauer stabile Verhältnisse eingestellt haben. Dazu gehört auch ein umfangreiches Monitoring des Oberflächen- und Grundwassers.
Die Erfahrungen, die man bei der Neutralisation des Bockwitzer Sees und des Monitorings gesammelt hat bzw. sammeln wird, werden für die künftige Neutralisierung anderer Seen von Nutzen sein.
Der Planfeststellungsbeschluss stellt nach dem kürzlich erlassenen Beschluss zum Tagebauterritorium Witznitz und den bereits erlassenen Beschlüssen für die Tagebaurestseen Cospudener, Markkleeberger und Störmthaler See sowie die Seen im Nordraum Leipzig einen weiteren wichtigen Baustein zur Wiedernutzbarmachung des stillgelegten Tagebauterritoriums im Leipziger Südraum dar.
Im Weiteren wird die Landesdirektion bis zum Jahresende die Zulassung für das Tagebauterritorium Zwenkau einschließlich der Maßnahmen zur Hochwasserschutzschutzlamelle für den Schutz der Stadt Leipzig fertig stellen.
Für die Beschlussfassung zu den Maßnahmen im Tagebauterritorium Haselbach hat die LMBV die Übergabe der Antragsunterlagen für Ende dieses Jahres angekündigt.
Der wasserrechtliche Planfeststellungsbeschluss bildet zusammen mit den bergrechtlichen Entscheidungen zum Abschluss des Tagebaubetriebes und zu den Folgen des Grundwasserwiederanstieges die für die Sanierung des Tagebauterritoriums wesentlichen behördlichen Zulassungen. Für die bergrechtliche Seite ist das Sächsische Oberbergamt (SOBA) zuständig. Beide Behörden stimmen sich zu den Verwaltungsverfahren ab.
Denjenigen, die Einwendungen gegen das nunmehr genehmigte Vorhaben erhoben haben, wird der Beschluss in nächster Zeit förmlich zugestellt. Ferner werden die Pläne samt Beschluss in den betroffenen Gemeinden und in der Landesdirektion Leipzig öffentlich ausgelegt. Beginn und Zeitraum der Auslegung wird noch auf dem Wege ortsüblicher Veröffentlichungen der Gemeinden gesondert bekannt gemacht.
Im Einzelnen regelt der Plan die
- Herstellung des Tagebausees Bockwitz mit Tagebausee Dammwasserhaltung
- Herstellung des Tagebausees Hauptwasserhaltung
- Herstellung des Tagebausees Südkippe
- Herstellung des Feuchtbiotops Nord
- Herstellung des Harthsees
- Herstellung des Grabenverbindungssystems zwischen den Tagebauseen Hauptwasserhaltung - Südkippe - Dammwasserhaltung - Bockwitzer See
- (Wieder)Herstellung des Harthbachabschnitts mit Vorflutanbindung zum Bürschgraben/Wyhra sowie
- die Vorflutanbindung des Tagebausees Bockwitz über Saubach/Mordgrundbach zur Eula
- und die damit verbundenen Gewässerbenutzungen zur Zu- und Ableitung des Überschusswassers.
Gegenwärtig ist der Bockwitzer See neutral, so dass ohne Bedenken Wasser ausgeleitet werden kann. Die LMBV ist über Nebenbestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses im Wege der Nachsorge verpflichtet, die Wasserqualität zu überwachen, bis man davon ausgehen kann, dass sich auf Dauer stabile Verhältnisse eingestellt haben. Dazu gehört auch ein umfangreiches Monitoring des Oberflächen- und Grundwassers.
Die Erfahrungen, die man bei der Neutralisation des Bockwitzer Sees und des Monitorings gesammelt hat bzw. sammeln wird, werden für die künftige Neutralisierung anderer Seen von Nutzen sein.
Der Planfeststellungsbeschluss stellt nach dem kürzlich erlassenen Beschluss zum Tagebauterritorium Witznitz und den bereits erlassenen Beschlüssen für die Tagebaurestseen Cospudener, Markkleeberger und Störmthaler See sowie die Seen im Nordraum Leipzig einen weiteren wichtigen Baustein zur Wiedernutzbarmachung des stillgelegten Tagebauterritoriums im Leipziger Südraum dar.
Im Weiteren wird die Landesdirektion bis zum Jahresende die Zulassung für das Tagebauterritorium Zwenkau einschließlich der Maßnahmen zur Hochwasserschutzschutzlamelle für den Schutz der Stadt Leipzig fertig stellen.
Für die Beschlussfassung zu den Maßnahmen im Tagebauterritorium Haselbach hat die LMBV die Übergabe der Antragsunterlagen für Ende dieses Jahres angekündigt.
Der wasserrechtliche Planfeststellungsbeschluss bildet zusammen mit den bergrechtlichen Entscheidungen zum Abschluss des Tagebaubetriebes und zu den Folgen des Grundwasserwiederanstieges die für die Sanierung des Tagebauterritoriums wesentlichen behördlichen Zulassungen. Für die bergrechtliche Seite ist das Sächsische Oberbergamt (SOBA) zuständig. Beide Behörden stimmen sich zu den Verwaltungsverfahren ab.
Denjenigen, die Einwendungen gegen das nunmehr genehmigte Vorhaben erhoben haben, wird der Beschluss in nächster Zeit förmlich zugestellt. Ferner werden die Pläne samt Beschluss in den betroffenen Gemeinden und in der Landesdirektion Leipzig öffentlich ausgelegt. Beginn und Zeitraum der Auslegung wird noch auf dem Wege ortsüblicher Veröffentlichungen der Gemeinden gesondert bekannt gemacht.