Medieninformationen 2008 [LDL]
[123/2008 - 01.10.2008]
Herstellung der Tagebauseen in Hain, Haubitz und Kahnsdorf wasserrechtlich zugelassen
Präsident der Landesdirektion übergibt Planfeststellungsbeschluss
Der Präsident der Landesdirektion Leipzig Walter Christian Steinbach hat heute an die Leiterin des Sanierungsbereichs Mitteldeutschland der Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH Grit Uhlig den Planfeststellungsbeschluss für das Vorhaben „Wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Tagebauterritorium Witznitz“ übergeben. Die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH ist Trägerin des Vorhabens.
Mit dem Planfeststellungsbeschluss wird die Herstellung der Tagebauseen Hain mit Teilbereich Haubitz und Kahnsdorf in den ehemaligen Restlöchern Hain, Haubitz und Kahnsdorf einschließlich ihrer Anbindung an die Vorflut wasserrechtlich zugelassen. Der Beschluss stellt neben dem bergrechtlichen Betriebsplan für die Folgen des Grundwasserwiederanstiegs, der genehmigungsseitig in Verantwortung des Sächsischen Oberbergamtes steht, den zweiten wichtigen „Baustein“ zur Zulassung der Seen dar.
Auf Antrag der Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH wurde bereits im November 2006 der vorzeitige Beginn sowohl für die Flutung der Tagebauseen auf einen Zwischenwasserstand von +125,5 m NHN (Normalhöhennull) als auch für die Vorflutanbindung des Tagebauterritoriums Witznitz an die Pleiße gestattet. Grund für die Zulassung der Flutung auf diesen Zwischenwasserstand war insbesondere, dass der in den Seen begonnene Wasseranstieg nur so gezielt fortgesetzt werden konnte, ohne dass dabei das Risiko gemeinschädlicher Auswirkungen eingegangen wurde. Mit dem Bau der Vorflutanbindung musste zeitnah begonnen werden, um mit dem Erreichen des Endwasserstandes das anfallende Überschusswasser schadlos ableiten zu können.
Nunmehr hat die Landesdirektion Leipzig mit dem vorliegenden Planfeststellungsbeschluss auf der Basis einer gefestigten Erkenntnisgrundlage im Wesentlichen die beiden Prognoseentscheidungen aus dem Jahr 2006 bestätigt.
Der Planfeststellungsbeschluss dient der rechtlich sicheren Wiedernutzbarmachung des stillgelegten Tagebauterritoriums Witznitz im Leipziger Südraum. Mit den Maßnahmen wird ein ausgeglichener und weitestgehend nachsorgefreier Wasserhaushalt in der durch den Braunkohlebergbau in Anspruch genommenen Landschaft bewirkt. Zudem wird gewährleistet, dass der Hainer See im nördlichen und westlichen Teil für Freizeit- und Erholungsnutzung und im Südostbereich als Landschaftssee seiner vorgesehenen Nutzung zugeführt werden kann. Der Kahnsdorfer See wird als Landschaftssee entwickelt, der von intensiven Nutzungen freigehalten wird.
Der mittlere Endwasserstand von 126,0 m NHN im Tagebausee Hain mit Teilbereich Haubitz wird sich im nächsten Jahr einstellen. Die schnelle Flutung durch Zuführung von Wasser aus dem aktiven Tagebau Schleenhain und bei Bedarf aus dem Tagebau Profen sichert ab, dass weniger saures Grundwasser insbesondere aus den Kippen den Gewässern zuströmt, womit auch schneller eine verbesserte Gewässerqualität erreicht werden kann.
Mit Erreichen des stationären Endwasserstandes wird das im Hainer See anfallende Überschusswasser über die bereits zugelassene Vorflutanbindung der Pleiße zufließen. Mit dem Planfeststellungsbeschluss wurde der Vorhabensträgerin zur Sulfatsteuerung des abfließenden Wassers auferlegt, eine Bewirtschaftungslamelle (= Bewirtschaftungsraum) in Höhe von 1 Meter im Hainer See einzurichten. Ziel ist dabei, dass in Niedrigwasserzeiten der Pleiße das sulfatreiche Überschusswasser nicht in die bereits vorbelastete Pleiße gelangt, so dass anschließend in Zeiten höherer Wasserstände in der Pleiße das zurückgehaltene Überschusswasser gesteuert abgeleitet werden kann. Die Salzlaststeuerung basiert hierbei auf dem Verdünnungseffekt. Damit wird zugleich der europäischen Wasserrahmenrichtlinie Rechnung getragen.
Im Rahmen des Planfeststellungsbeschlusses wurden konkrete Güteparameter für die Einleitung des anfallenden Überschusswassers in die Pleiße vorgegeben, wobei ergänzend darauf zu verweisen ist, dass zur Gewährleistung der Güteparameter bereits mit der Neutralisation des Hainer See mit Teilbereich Haubitz im Juli 2008 begonnen wurde. Hier soll durch Anwendung der sogenannten „In-Lake-Neutralisation“ (Zuführung eines Kalk-Soda-Gemischs) im Zeitrahmen von 8 Monaten die erforderliche Wasserqualität hergestellt werden.
Zudem wird mit dem Planfeststellungsbeschluss die LMBV mbH weiter verpflichtet, den Handlungsbedarf zur nachhaltigen Sicherung der Seewasserqualität aufzuzeigen und, soweit erforderlich, entsprechende qualitätssichernde Maßnahmen einzuleiten und umzusetzen. Besonderes Augenmerk ist hierbei auf die Entwicklung der Wasserbeschaffenheit in den Flachwasserbereichen des Hainer Sees mit Teilbereich Haubitz - insbesondere der „Lagune Kahnsdorf“ – sowie auf Aussagen zur Entwicklung und Stabilität der Wasserqualität zu legen.
Mit dem Planfeststellungsbeschluss wird zudem die Realisierung von Vorhaben im Zusammenhang mit der wassertouristischen Nutzung in der Region Leipzig ermöglicht. Durch die konkrete Ausgestaltung der Vorflutanbindung ist es möglich, dass der Verbindungsgraben den Anforderungen einer eingeschränkten gewässertouristischen Nutzung mit Kanus oder Kajaks entspricht.
Der Planfeststellungsbeschluss und die genehmigten Pläne werden in den örtlich betroffenen Gemeinden und Städten (Stadt Borna, Stadt Böhlen, Stadt Kitzscher, Stadt Rötha, Stadt Espenhain, Gemeinde Neukiritzsch) und in der Landesdirektion Leipzig öffentlich ausgelegt. Zum genauen Ort und Zeitpunkt der Auslegung wird es noch eine ortsübliche Bekanntmachung in den Belegenheitsgemeinden geben.
Neben dem heute übergebenen Planfeststellungsbeschluss konnten durch das frühere Regierungspräsidium bzw. die Landesdirektion Leipzig bisher die wasserwirtschaftlichen Maßnahmen in den ehemaligen Tagebauterritorien Goitsche, Delitzsch-Südwest, Cospuden und Espenhain wasserrechtlich zugelassen werden. Die Arbeiten an den Planfeststellungsbeschlüssen für die Tagebauterritorien Zwenkau und Bockwitz sind im Gange.
Mit dem Planfeststellungsbeschluss wird die Herstellung der Tagebauseen Hain mit Teilbereich Haubitz und Kahnsdorf in den ehemaligen Restlöchern Hain, Haubitz und Kahnsdorf einschließlich ihrer Anbindung an die Vorflut wasserrechtlich zugelassen. Der Beschluss stellt neben dem bergrechtlichen Betriebsplan für die Folgen des Grundwasserwiederanstiegs, der genehmigungsseitig in Verantwortung des Sächsischen Oberbergamtes steht, den zweiten wichtigen „Baustein“ zur Zulassung der Seen dar.
Auf Antrag der Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH wurde bereits im November 2006 der vorzeitige Beginn sowohl für die Flutung der Tagebauseen auf einen Zwischenwasserstand von +125,5 m NHN (Normalhöhennull) als auch für die Vorflutanbindung des Tagebauterritoriums Witznitz an die Pleiße gestattet. Grund für die Zulassung der Flutung auf diesen Zwischenwasserstand war insbesondere, dass der in den Seen begonnene Wasseranstieg nur so gezielt fortgesetzt werden konnte, ohne dass dabei das Risiko gemeinschädlicher Auswirkungen eingegangen wurde. Mit dem Bau der Vorflutanbindung musste zeitnah begonnen werden, um mit dem Erreichen des Endwasserstandes das anfallende Überschusswasser schadlos ableiten zu können.
Nunmehr hat die Landesdirektion Leipzig mit dem vorliegenden Planfeststellungsbeschluss auf der Basis einer gefestigten Erkenntnisgrundlage im Wesentlichen die beiden Prognoseentscheidungen aus dem Jahr 2006 bestätigt.
Der Planfeststellungsbeschluss dient der rechtlich sicheren Wiedernutzbarmachung des stillgelegten Tagebauterritoriums Witznitz im Leipziger Südraum. Mit den Maßnahmen wird ein ausgeglichener und weitestgehend nachsorgefreier Wasserhaushalt in der durch den Braunkohlebergbau in Anspruch genommenen Landschaft bewirkt. Zudem wird gewährleistet, dass der Hainer See im nördlichen und westlichen Teil für Freizeit- und Erholungsnutzung und im Südostbereich als Landschaftssee seiner vorgesehenen Nutzung zugeführt werden kann. Der Kahnsdorfer See wird als Landschaftssee entwickelt, der von intensiven Nutzungen freigehalten wird.
Der mittlere Endwasserstand von 126,0 m NHN im Tagebausee Hain mit Teilbereich Haubitz wird sich im nächsten Jahr einstellen. Die schnelle Flutung durch Zuführung von Wasser aus dem aktiven Tagebau Schleenhain und bei Bedarf aus dem Tagebau Profen sichert ab, dass weniger saures Grundwasser insbesondere aus den Kippen den Gewässern zuströmt, womit auch schneller eine verbesserte Gewässerqualität erreicht werden kann.
Mit Erreichen des stationären Endwasserstandes wird das im Hainer See anfallende Überschusswasser über die bereits zugelassene Vorflutanbindung der Pleiße zufließen. Mit dem Planfeststellungsbeschluss wurde der Vorhabensträgerin zur Sulfatsteuerung des abfließenden Wassers auferlegt, eine Bewirtschaftungslamelle (= Bewirtschaftungsraum) in Höhe von 1 Meter im Hainer See einzurichten. Ziel ist dabei, dass in Niedrigwasserzeiten der Pleiße das sulfatreiche Überschusswasser nicht in die bereits vorbelastete Pleiße gelangt, so dass anschließend in Zeiten höherer Wasserstände in der Pleiße das zurückgehaltene Überschusswasser gesteuert abgeleitet werden kann. Die Salzlaststeuerung basiert hierbei auf dem Verdünnungseffekt. Damit wird zugleich der europäischen Wasserrahmenrichtlinie Rechnung getragen.
Im Rahmen des Planfeststellungsbeschlusses wurden konkrete Güteparameter für die Einleitung des anfallenden Überschusswassers in die Pleiße vorgegeben, wobei ergänzend darauf zu verweisen ist, dass zur Gewährleistung der Güteparameter bereits mit der Neutralisation des Hainer See mit Teilbereich Haubitz im Juli 2008 begonnen wurde. Hier soll durch Anwendung der sogenannten „In-Lake-Neutralisation“ (Zuführung eines Kalk-Soda-Gemischs) im Zeitrahmen von 8 Monaten die erforderliche Wasserqualität hergestellt werden.
Zudem wird mit dem Planfeststellungsbeschluss die LMBV mbH weiter verpflichtet, den Handlungsbedarf zur nachhaltigen Sicherung der Seewasserqualität aufzuzeigen und, soweit erforderlich, entsprechende qualitätssichernde Maßnahmen einzuleiten und umzusetzen. Besonderes Augenmerk ist hierbei auf die Entwicklung der Wasserbeschaffenheit in den Flachwasserbereichen des Hainer Sees mit Teilbereich Haubitz - insbesondere der „Lagune Kahnsdorf“ – sowie auf Aussagen zur Entwicklung und Stabilität der Wasserqualität zu legen.
Mit dem Planfeststellungsbeschluss wird zudem die Realisierung von Vorhaben im Zusammenhang mit der wassertouristischen Nutzung in der Region Leipzig ermöglicht. Durch die konkrete Ausgestaltung der Vorflutanbindung ist es möglich, dass der Verbindungsgraben den Anforderungen einer eingeschränkten gewässertouristischen Nutzung mit Kanus oder Kajaks entspricht.
Der Planfeststellungsbeschluss und die genehmigten Pläne werden in den örtlich betroffenen Gemeinden und Städten (Stadt Borna, Stadt Böhlen, Stadt Kitzscher, Stadt Rötha, Stadt Espenhain, Gemeinde Neukiritzsch) und in der Landesdirektion Leipzig öffentlich ausgelegt. Zum genauen Ort und Zeitpunkt der Auslegung wird es noch eine ortsübliche Bekanntmachung in den Belegenheitsgemeinden geben.
Neben dem heute übergebenen Planfeststellungsbeschluss konnten durch das frühere Regierungspräsidium bzw. die Landesdirektion Leipzig bisher die wasserwirtschaftlichen Maßnahmen in den ehemaligen Tagebauterritorien Goitsche, Delitzsch-Südwest, Cospuden und Espenhain wasserrechtlich zugelassen werden. Die Arbeiten an den Planfeststellungsbeschlüssen für die Tagebauterritorien Zwenkau und Bockwitz sind im Gange.