Medieninformationen 2008 [LDL]
[106/2008 - 19.08.2008]
Freistaat fördert Verbesserung der Lebens- und Erwerbssituation von Frauen im ländlichen Raum
Landesdirektion nimmt bis Ende Oktober Anträge für 2009 entgegen
Um die Lebens- und Erwerbssituation von Frauen im ländlichen Raum zu verbessern und somit die Chancengleichheit von Frau und Mann zu stärken, fördert der Freistaat Sachsen Existenzgründungen und Unternehmenssicherungen von Frauen im ländlichen Raum. Gefördert werden Sachkosten in einer Höhe bis zu 5.000 Euro.
Förderfähig sind nach der Sächsischen Richtlinie „Chancengleichheit“ Existenzgründungen und Unternehmenssicherungen von Frauen, deren Gesamtinvestitionsvolumen 25.000 Euro nicht übersteigt. Zum ländlichen Raum im Sinne der Richtlinie gehören Gemeinden mit maximal 10.000 Einwohnern.
Anträge auf Gewährung einer Zuwendung für das Jahr 2009 können vom 01. August an bis zum 31. Oktober bei der Landesdirektion Leipzig eingereicht werden. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.ldl.sachsen.de / Formulare und Merkblätter / Chancengleichheit oder direkt über die Gleichstellungsbeauftragte des Landesdirektionsbezirkes Leipzig, Frau Gabriela Markwardt, Tel: 0341 – 9771020, die eine rege Inanspruchnahme der Fördermöglichkeit erwartet.
Förderfähig sind nach der Sächsischen Richtlinie „Chancengleichheit“ Existenzgründungen und Unternehmenssicherungen von Frauen, deren Gesamtinvestitionsvolumen 25.000 Euro nicht übersteigt. Zum ländlichen Raum im Sinne der Richtlinie gehören Gemeinden mit maximal 10.000 Einwohnern.
Anträge auf Gewährung einer Zuwendung für das Jahr 2009 können vom 01. August an bis zum 31. Oktober bei der Landesdirektion Leipzig eingereicht werden. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.ldl.sachsen.de / Formulare und Merkblätter / Chancengleichheit oder direkt über die Gleichstellungsbeauftragte des Landesdirektionsbezirkes Leipzig, Frau Gabriela Markwardt, Tel: 0341 – 9771020, die eine rege Inanspruchnahme der Fördermöglichkeit erwartet.