Medieninformationen 2008 [LDL]
[095/2008 - 01.08.2008]
Sächsische Verwaltungsreform tritt am 1. August in Kraft
Landesdirektion Leipzig nimmt Arbeit auf
Mit dem 1. August 2008 tritt die im Januar dieses Jahres vom Sächsischen Landtag verabschiedete Funktionalreform und Kreisneugliederung in Kraft. Dies ist die größte Änderung in der sächsischen Verwaltungslandschaft seit 1990.
Umfangreiche Aufgaben des Staates werden auf die Landkreise und kreisfreien Städte sowie auf den Kommunalen Sozialverband übertragen. Die verbleibenden staatlichen Aufgaben werden in deutlich weniger Behörden gebündelt. Außerdem werden die Kreise im Freistaat Sachsen neu gegliedert. Die Anzahl der Landkreise reduziert sich von 22 auf 10, die der kreisfreien Städte von 7 auf 3.
Schwerpunkt der Reform ist die Übertragung folgender Aufgabenbereiche auf die neuen Landkreise und die Kreisfreien Städte:
Der kommunale Sozialverband Sachsen nimmt künftig Teilaufgaben des Landesamtes für Familie und Soziales und des Regierungspräsidiums wahr, wie z. B. Vollzug des sozialen Entschädigungsrechts und Förderaufgaben der Jugendhilfe sowie die Erlaubniserteilung für Gesundheitsfachberufe.
Ein weiterer bedeutender Teil des Gesetzes ist die Funktionalreform im staatlichen Bereich. Die auch weiterhin staatlich wahrgenommenen Aufgaben werden bei wenigen Behörden zusammengefasst. Die Anzahl der Behörden wird so um 42 reduziert. Schwerpunkt hierfür ist die Konzentration bei den Landesdirektionen und wenigen staatlichen Sonderverwaltungen, wie z.B. dem Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie und dem Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen.
Rund 4.100 bisher unmittelbar beim Freistaat Beschäftigte wechseln zu einem kommunalen Arbeitgeber.
Im Zuge der Umsetzung der Verwaltungs- und Funktionalreform wird das bisherige Regierungspräsidium Leipzig als Landesdirektion Leipzig seine Arbeit mit veränderten Strukturen und Zuständigkeiten fortsetzen. Strukturell verringert sich die Anzahl der Abteilungen von bisher 7 auf nunmehr 4 (vgl. Organigramm). Personell hat sich die Anzahl der Beschäftigten von bisher 515 auf 341 verringert. Im Zuge der Kommunalisierung von Aufgaben wechselten 57 Beschäftigte in die Stadtverwaltung Leipzig, 27 Beschäftigte in die Verwaltung des Landkreises Leipzig und 20 Beschäftigte in die Verwaltung des Landkreises Nordsachsen. Ein Mitarbeiter geht zum Kommunalen Sozialverband Sachsen. Zudem werden die Aufgaben des Arbeitsschutzes künftig bei der Landesdirektion Dresden gebündelt. Das hat zur Folge, dass die bisherige Abteilung Arbeitsschutz des Regierungspräsidiums Leipzig als Außenstelle der Landesdirektion Dresden zugeordnet wird.
Das Innenministerium geht auf der Grundlage einer wissenschaftlichen Studie davon aus, dass bei voller Wirksamkeit der gesamten Reform jährlich rund 160 Millionen Euro eingespart werden können.
Bezüglich der mit der Verwaltungs- und Funktionalreform verbundenen Aufgabenänderungen wird auf die Anlage verwiesen.
Nähere Informationen über geänderte Zuständigkeiten und Behördenerreichbarkeiten stehen im Internet auf der Seite www.sachsen.de. Es wird darauf hingewiesen, dass sich für die Landesdirektion ab 01.08. Internetadresse (dann www.ldl.sachsen.de) und E-Mail-Adressen ändern: z.B. poststelle@ldl.sachsen.de (bisher: poststelle@rpl.sachsen.de).
Für Bürgeranfragen zur Verwaltungsreform hat das Staatsministerium des Innern unter der Rufnummer 0351/564-3041 eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet. Detailfragen beantworten die Bürgerbeauftragten der anderen Ministerien und die entsprechenden Ansprechpartner in den neuen Landkreisen und in den Kreisfreien Städten.
Die Landesdirektion Leipzig nimmt unter der Rufnummer 0341/977-1004 Anfragen entgegen.
Innenminister Albrecht Buttolo: "Die Staatsregierung und die kommunale Ebene haben in den letzten Monaten intensiv daran gearbeitet, den Übergang des Personals und der notwendigen Sachausstattung sowie der IT-Verfahren auf die kommunale Ebene so reibungslos wie möglich sicherzustellen. Mein besonderer Dank gilt allen Beteiligten, die dazu beigetragen haben, dass unsere Verwaltung insgesamt bürgernäher, moderner und effizienter wird."
Präsident der Landesdirektion Leipzig Walter Christian Steinbach: "Hinter uns liegen anstrengende und von zahlreichen persönlichen Betroffenheiten gekennzeichnete Wochen. Für nicht wenige unserer bisherigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bringt die Verwaltungs- und Funktionalreform örtliche Veränderungen ihres Arbeitsplatzes, für viele geänderte Arbeitsaufgaben und Zuständigkeiten. Doch jetzt gilt es nach vorn zu schauen und eine weiterhin effiziente und rechtssichere Arbeit der Landesdirektion Leipzig zu sichern. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesdirektion sind für die künftigen Aufgaben organisatorisch und fachlich gut gerüstet. So werden wir als Bündelungsbehörde der mittleren staatlichen Verwaltungsebene auch weiterhin unseren Beitrag für eine erfolgreiche und zukunftssichernde Entwicklung des Direktionsbezirkes Leipzig leisten können".
Umfangreiche Aufgaben des Staates werden auf die Landkreise und kreisfreien Städte sowie auf den Kommunalen Sozialverband übertragen. Die verbleibenden staatlichen Aufgaben werden in deutlich weniger Behörden gebündelt. Außerdem werden die Kreise im Freistaat Sachsen neu gegliedert. Die Anzahl der Landkreise reduziert sich von 22 auf 10, die der kreisfreien Städte von 7 auf 3.
Schwerpunkt der Reform ist die Übertragung folgender Aufgabenbereiche auf die neuen Landkreise und die Kreisfreien Städte:
- Alle Aufgaben der Vermessungsämter,
- Alle Aufgaben der Ämter für ländliche Entwicklung,
- Teilaufgaben der Verwaltung für Familie und Soziales,
- Teilaufgaben der bisherigen Regierungspräsidien u.a. in den Bereichen Umweltvollzugs und Umweltfachaufgaben, Denkmalschutz,
- Teilaufgaben der Staatlichen Ämter für Landwirtschaft,
- Teilaufgaben des Staatsbetriebs Sachsenforst,
- Teilaufgaben der bisherigen Straßenbauämter,
- Teilaufgaben der Sächsischen Bildungsagentur,
- Aus- und Fortbildungsaufgaben in verschiedenen Bereichen.
Der kommunale Sozialverband Sachsen nimmt künftig Teilaufgaben des Landesamtes für Familie und Soziales und des Regierungspräsidiums wahr, wie z. B. Vollzug des sozialen Entschädigungsrechts und Förderaufgaben der Jugendhilfe sowie die Erlaubniserteilung für Gesundheitsfachberufe.
Ein weiterer bedeutender Teil des Gesetzes ist die Funktionalreform im staatlichen Bereich. Die auch weiterhin staatlich wahrgenommenen Aufgaben werden bei wenigen Behörden zusammengefasst. Die Anzahl der Behörden wird so um 42 reduziert. Schwerpunkt hierfür ist die Konzentration bei den Landesdirektionen und wenigen staatlichen Sonderverwaltungen, wie z.B. dem Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie und dem Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen.
Rund 4.100 bisher unmittelbar beim Freistaat Beschäftigte wechseln zu einem kommunalen Arbeitgeber.
Im Zuge der Umsetzung der Verwaltungs- und Funktionalreform wird das bisherige Regierungspräsidium Leipzig als Landesdirektion Leipzig seine Arbeit mit veränderten Strukturen und Zuständigkeiten fortsetzen. Strukturell verringert sich die Anzahl der Abteilungen von bisher 7 auf nunmehr 4 (vgl. Organigramm). Personell hat sich die Anzahl der Beschäftigten von bisher 515 auf 341 verringert. Im Zuge der Kommunalisierung von Aufgaben wechselten 57 Beschäftigte in die Stadtverwaltung Leipzig, 27 Beschäftigte in die Verwaltung des Landkreises Leipzig und 20 Beschäftigte in die Verwaltung des Landkreises Nordsachsen. Ein Mitarbeiter geht zum Kommunalen Sozialverband Sachsen. Zudem werden die Aufgaben des Arbeitsschutzes künftig bei der Landesdirektion Dresden gebündelt. Das hat zur Folge, dass die bisherige Abteilung Arbeitsschutz des Regierungspräsidiums Leipzig als Außenstelle der Landesdirektion Dresden zugeordnet wird.
Das Innenministerium geht auf der Grundlage einer wissenschaftlichen Studie davon aus, dass bei voller Wirksamkeit der gesamten Reform jährlich rund 160 Millionen Euro eingespart werden können.
Bezüglich der mit der Verwaltungs- und Funktionalreform verbundenen Aufgabenänderungen wird auf die Anlage verwiesen.
Nähere Informationen über geänderte Zuständigkeiten und Behördenerreichbarkeiten stehen im Internet auf der Seite www.sachsen.de. Es wird darauf hingewiesen, dass sich für die Landesdirektion ab 01.08. Internetadresse (dann www.ldl.sachsen.de) und E-Mail-Adressen ändern: z.B. poststelle@ldl.sachsen.de (bisher: poststelle@rpl.sachsen.de).
Für Bürgeranfragen zur Verwaltungsreform hat das Staatsministerium des Innern unter der Rufnummer 0351/564-3041 eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet. Detailfragen beantworten die Bürgerbeauftragten der anderen Ministerien und die entsprechenden Ansprechpartner in den neuen Landkreisen und in den Kreisfreien Städten.
Die Landesdirektion Leipzig nimmt unter der Rufnummer 0341/977-1004 Anfragen entgegen.
Innenminister Albrecht Buttolo: "Die Staatsregierung und die kommunale Ebene haben in den letzten Monaten intensiv daran gearbeitet, den Übergang des Personals und der notwendigen Sachausstattung sowie der IT-Verfahren auf die kommunale Ebene so reibungslos wie möglich sicherzustellen. Mein besonderer Dank gilt allen Beteiligten, die dazu beigetragen haben, dass unsere Verwaltung insgesamt bürgernäher, moderner und effizienter wird."
Präsident der Landesdirektion Leipzig Walter Christian Steinbach: "Hinter uns liegen anstrengende und von zahlreichen persönlichen Betroffenheiten gekennzeichnete Wochen. Für nicht wenige unserer bisherigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bringt die Verwaltungs- und Funktionalreform örtliche Veränderungen ihres Arbeitsplatzes, für viele geänderte Arbeitsaufgaben und Zuständigkeiten. Doch jetzt gilt es nach vorn zu schauen und eine weiterhin effiziente und rechtssichere Arbeit der Landesdirektion Leipzig zu sichern. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesdirektion sind für die künftigen Aufgaben organisatorisch und fachlich gut gerüstet. So werden wir als Bündelungsbehörde der mittleren staatlichen Verwaltungsebene auch weiterhin unseren Beitrag für eine erfolgreiche und zukunftssichernde Entwicklung des Direktionsbezirkes Leipzig leisten können".