Medieninformationen 2008 [LDL]
[090/2008 - 24.07.2008]
Regierungspräsident Walter Christian Steinbach: "Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes ermöglicht erfolgreiche Regional- und Wirtschaftsentwicklung"
"Die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes über die Zulässigkeit der uneingeschränkten Nachtflüge im gewerblichen Luftfrachtverkehr und der Zulassung von Starts und Landungen des gewerblichen Passagierverkehrs in der Zeit zwischen 22.00 bis 23.30 Uhr und von 5.30 bis 6.00 Uhr ermöglicht die Fortsetzung einer erfolgreichen Regional- und Wirtschaftsentwicklung und steht in Übereinstimmung mit den Interesse einer hohen Zahl hier lebender Menschen. Das höchste deutsche Verwaltungsgericht hat nunmehr festgestellt, dass die Ergänzungsentscheidung des Regierungspräsidiums Leipzig die Vorgaben des Gerichts aus dem Urteil vom 09.11.2006 rechtmäßig umgesetzt hat. Die von dem Vorhaben berührten Belange wurden von der Planfeststellungsbehörde gerecht abgewogen und die Anforderungen des Luftverkehrsgesetzes zum Schutz der Nachtruhe der Bevölkerung, auf die in besonderem Maß Rücksicht zu nehmen ist, wurden beachtet. Damit unterstreicht der Spruch des Bundesverwaltungsgericht erneut die hohe Kompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meiner Behörde, zu komplizierten Sachverhalten rechtssichere Entscheidungen zu treffen", so dass zusammenfassende Fazit des Regierungspräsidenten Walter Christian Steinbach zur heutigen höchstrichterlichen Entscheidung.
Unabhängig von der heutigen Entscheidung sichert Regierungspräsident Walter Christian Steinbach allen Anwohnern des Flughafens Leipzig/Halle bereits heute zu, dass die Auflagen zur Überprüfung der Lärmauswirkungen entsprechend der Regelung des Planfeststellungsbeschlusses vom 04.11.2004 strikt umgesetzt werden.
Unabhängig von der heutigen Entscheidung sichert Regierungspräsident Walter Christian Steinbach allen Anwohnern des Flughafens Leipzig/Halle bereits heute zu, dass die Auflagen zur Überprüfung der Lärmauswirkungen entsprechend der Regelung des Planfeststellungsbeschlusses vom 04.11.2004 strikt umgesetzt werden.