Medieninformationen 2008 [LDL]
[087/2008 - 21.07.2008]
Kreisräte und Landrat des künftigen Landkreises Leipzig können zum 01.08.2008 ihr Amt antreten
Regierungspräsidium erklärt die Kreiswahlen vom 08. und 22. Juni für gültig
Heute hat das Regierungspräsidium Leipzig die Wahlen zum Kreistag und die Landratswahlen für den künftigen Landkreis Leipzig für gültig erklärt. Damit können die 92 gewählten Kreisräte und der Landrat, Herr Dr. Gerhard Gey, ihr Amt pünktlich zum 01.08.2008 antreten.
Als Rechtsaufsichtsbehörde hatte das Regierungspräsidium die Wahlvorbereitung, die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses auf ihre Vereinbarkeit mit den kommunalwahlrechtlichen Vorschriften zu prüfen. Dazu zählen unter anderem die Rechtskonformität der Bekanntmachung der Wahl, die Aufstellung und Einreichung der Wahlvorschläge durch die Parteien und Wählervereinigungen, die Beschlüsse des Kreiswahlausschusses, die Arbeit der Wahlvorstände in den Gemeinden und schließlich die richtige Feststellung der Gewählten.
Bei dieser Prüfung wurden keine Mängel festgestellt, die sich auf das Wahlergebnis ausgewirkt und die Gültigkeit der Wahl beeinflusst haben bzw. hätten.
Durch die Wahlen sind sowohl die Kreisräte als auch der Landrat legitimiert, ihre künftigen Aufgaben für den Landkreis Leipzig – der zum 1. August aus den bisherigen Landkreisen Leipziger Land und Muldentalkreis entsteht - verantwortungsbewusst zu erfüllen.
„Ich gratuliere den Gewählten und danke gleichzeitig den vielen ehrenamtlichen Wahlhelfern, die einen großen Anteil am Gelingen der Wahl hatten.
Ich bin der festen Überzeugung, dass die kommunalen Entscheidungsträger und die Verwaltungen der zukünftigen Landkreise den Bürgern und der Wirtschaft unter geänderten Rahmenbedingungen und bei umfangreichem Aufgabenzuwachs noch leistungsfähiger gegenüber treten werden. So wird es gelingen, die Landkreise als moderne dienstleistende und bürgerorientierte Verwaltung weiter zu entwickeln und verstärkt als Impulsgeber der regionalen Entwicklung zu profilieren“, so Regierungspräsident Walter Christian Steinbach aus Anlass des Abschlusses der Wahlprüfung für den neuen Landkreis Leipzig.
Als Rechtsaufsichtsbehörde hatte das Regierungspräsidium die Wahlvorbereitung, die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses auf ihre Vereinbarkeit mit den kommunalwahlrechtlichen Vorschriften zu prüfen. Dazu zählen unter anderem die Rechtskonformität der Bekanntmachung der Wahl, die Aufstellung und Einreichung der Wahlvorschläge durch die Parteien und Wählervereinigungen, die Beschlüsse des Kreiswahlausschusses, die Arbeit der Wahlvorstände in den Gemeinden und schließlich die richtige Feststellung der Gewählten.
Bei dieser Prüfung wurden keine Mängel festgestellt, die sich auf das Wahlergebnis ausgewirkt und die Gültigkeit der Wahl beeinflusst haben bzw. hätten.
Durch die Wahlen sind sowohl die Kreisräte als auch der Landrat legitimiert, ihre künftigen Aufgaben für den Landkreis Leipzig – der zum 1. August aus den bisherigen Landkreisen Leipziger Land und Muldentalkreis entsteht - verantwortungsbewusst zu erfüllen.
„Ich gratuliere den Gewählten und danke gleichzeitig den vielen ehrenamtlichen Wahlhelfern, die einen großen Anteil am Gelingen der Wahl hatten.
Ich bin der festen Überzeugung, dass die kommunalen Entscheidungsträger und die Verwaltungen der zukünftigen Landkreise den Bürgern und der Wirtschaft unter geänderten Rahmenbedingungen und bei umfangreichem Aufgabenzuwachs noch leistungsfähiger gegenüber treten werden. So wird es gelingen, die Landkreise als moderne dienstleistende und bürgerorientierte Verwaltung weiter zu entwickeln und verstärkt als Impulsgeber der regionalen Entwicklung zu profilieren“, so Regierungspräsident Walter Christian Steinbach aus Anlass des Abschlusses der Wahlprüfung für den neuen Landkreis Leipzig.